Rechtsprechung
   LSG Hessen, 28.09.2011 - L 4 SB 61/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,26439
LSG Hessen, 28.09.2011 - L 4 SB 61/11 (https://dejure.org/2011,26439)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28.09.2011 - L 4 SB 61/11 (https://dejure.org/2011,26439)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28. September 2011 - L 4 SB 61/11 (https://dejure.org/2011,26439)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,26439) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 13.12.1994 - 9 RVs 7/93

    Unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im Nahverkehr - kostenlose Wertmarke

    Auszug aus LSG Hessen, 28.09.2011 - L 4 SB 61/11
    Die Befreiung sei hingegen für Bezieher von unterhaltssichernden Leistungen vorgesehen, bei denen bereits festgestellt worden sei, dass der notwendige Lebensunterhalt ohne fremde Hilfe nicht gedeckt sei (Urteil des BSG vom 13. Dezember 1994, 9 RVs 7/93).
  • BSG, 08.10.1987 - 9a RVs 6/87

    Die Ausgabe einer Wertmarke an außergewöhnlich Gehbehinderte nur gegen eine

    Auszug aus LSG Hessen, 28.09.2011 - L 4 SB 61/11
    Die Begünstigung des in § 145 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 SGB IX genannten Personenkreises ist deshalb geboten, weil die in Betracht kommenden Personen mangels finanzieller Mittel ohnehin auf die finanzielle Hilfe der öffentlichen Hand angewiesen sind (vgl. BSG, Urteil vom 8. Oktober 1987 - 9a RVs 6/87 - SozR 3870 § 57 Nr. 1 Satz 2).
  • BSG, 17.07.2008 - B 9/9a SB 11/06 R

    Schwerbehindertenrecht - unentgeltliche Beförderung - Merkzeichen "G" -

    Auszug aus LSG Hessen, 28.09.2011 - L 4 SB 61/11
    Die Kostenbeteiligung nach Satz 3 dient lediglich dazu, die finanziellen Belastungen der öffentlichen Hand zur Erstattung der Ausfälle nach § 145 Abs. 3 in Verbindung mit §§ 148 bis 150 SGB IX einzudämmen (vgl. BSG, Urteil vom 17. Juli 2008, B 9/9a SB 11/06 R, veröffentlicht in Juris, Rn. 28 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht