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   LSG Hessen, 28.09.2016 - L 4 KA 35/15 KL   

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https://dejure.org/2016,44234
LSG Hessen, 28.09.2016 - L 4 KA 35/15 KL (https://dejure.org/2016,44234)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28.09.2016 - L 4 KA 35/15 KL (https://dejure.org/2016,44234)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28. September 2016 - L 4 KA 35/15 KL (https://dejure.org/2016,44234)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertragsarztrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsarztrecht; Landesschiedsamt; Orientierungswert; regionaler Punktwert; Zuschlag; Amtsermittlung; Beurteilungsspielraum; prospektive Schätzung

  • rechtsportal.de

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 30 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Gesamtvergütung/Erstattungsanspruch § 95d SGB V | Erhöhter regionaler Punktwert: Kriterien einer prospektiven Schätzung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 13.08.2014 - B 6 KA 6/14 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen - Voraussetzungen für eine Festsetzung

    Auszug aus LSG Hessen, 28.09.2016 - L 4 KA 35/15
    Schiedssprüche seien ebenso wie die von ihnen ersetzten Vereinbarungen der vorrangig zum Vertragsabschluss berufenen Vertragsparteien (hier gemäß § 87 a Abs. 2 SGB V) auf Interessenausgleich angelegt und hätten Kompromisscharakter (st. Rspr., s. zuletzt BSG, Urteil vom 13. August 2014 - B 6 KA 6/14 R - Rn. 36; vgl. auch Schnapp GesR 2014, 193(203)).

    Ein Vorverfahren ist in dieser Konstellation vorab nicht durchzuführen (s. nur BSG, Urteil vom 13. August 2014 - B 6 KA 6/14 R -, juris Rn. 20 f. m.w.N.).

    Nach zutreffender und ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (s. BSG, Urteil vom 13. August 2014 - B 6 KA 6/14 R -, juris Rn. 36 m.w.N.) unterliegen Schiedssprüche nach § 89 SGB V, die angefochten wurden, nur in eingeschränktem Umfang gerichtlicher Kontrolle, denn die Vertragsgestaltungsfreiheit des Schiedsamtes ist nicht geringer als diejenige der Vertragspartner bei einer im Wege freier Verhandlungen erzielten Vereinbarung.

    Anderenfalls sei eine Art. 19 Abs. 4 GG entsprechende gerichtliche Überprüfung, ob das Schiedsamt seinen Beurteilungsspielraum eingehalten habe, nicht möglich (BSG, Urteil vom 13. August 2014 - B 6 KA 6/14 R -, juris Rn. 60, m.w.N.).

  • BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 20/99 R

    Keine Klagebefugnis des Schiedsamtes zur Anfechtung einer Aufsichtsverfügung, bei

    Auszug aus LSG Hessen, 28.09.2016 - L 4 KA 35/15
    So sei die gerichtliche inhaltliche Kontrolle bei der Festsetzung von Vergütungsvereinbarungen durch das Schiedsamt dementsprechend auf die Prüfung beschränkt, ob der Entscheidung zutreffend ermittelte Tatsachen zugrunde gelegt worden seien, ob das Schiedsamt die Grenzen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums eingehalten und ob es sein Gestaltungsermessen - soweit ihm ein solches zukomme - sachgerecht ausgeübt habe (so z. B. BSGE 86, 126, 135 [BSG 10.05.2000 - B 6 KA 20/99 R] ).

    Die Notwendigkeit, prognostisch vorzugehen, ergibt sich insofern bereits aus der Natur der Sache (in diesem Sinne schon BSG, Urteil vom 10. Mai 2000, B 6 KA 20/99 R, juris, Rn. 58).

  • BSG, 30.10.1963 - 6 RKa 4/62

    Gestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen einer Kassenärztlichen Vereinigung

    Auszug aus LSG Hessen, 28.09.2016 - L 4 KA 35/15
    Zwar gilt im Schiedsverfahren an sich der Amtsermittlungsgrundsatz (so schon BSG, Urteil vom 30. Oktober 1963 - 6 RKa 4/62 -, BSGE 20, 73, 79).
  • BSG, 13.11.2012 - B 1 KR 27/11 R

    Krankenversicherung - Träger der Landesschiedsstelle für Verträge über

    Auszug aus LSG Hessen, 28.09.2016 - L 4 KA 35/15
    Soweit nicht zwingendes höherrangiges Recht Schranken setze, bestehe in diesem Rahmen für die Vertragsparteien Vertragsfreiheit und - im gleichen Umfang - für das Landesschiedsamt Gestaltungsermessen (st. Rspr., vgl. BSG, Urteil vom 13. November 2012 - B 1 KR 27/11 R - Urteil vom 4. März 2014 - B 1 KR 16/13 R - s. auch Bay. LSG, Urteil vom 17. Dezember 2014 - L 12 KA 5022/14 KL -).
  • LSG Bayern, 17.12.2014 - L 12 KA 5022/14

    Schiedsspruch zur kassenzahnärztlichen Versorgung in Bayern 2014 aufgehoben

    Auszug aus LSG Hessen, 28.09.2016 - L 4 KA 35/15
    Soweit nicht zwingendes höherrangiges Recht Schranken setze, bestehe in diesem Rahmen für die Vertragsparteien Vertragsfreiheit und - im gleichen Umfang - für das Landesschiedsamt Gestaltungsermessen (st. Rspr., vgl. BSG, Urteil vom 13. November 2012 - B 1 KR 27/11 R - Urteil vom 4. März 2014 - B 1 KR 16/13 R - s. auch Bay. LSG, Urteil vom 17. Dezember 2014 - L 12 KA 5022/14 KL -).
  • BSG, 04.03.2014 - B 1 KR 16/13 R

    Krankenversicherung - Vereinbarung über ambulante Operationen im Krankenhaus -

    Auszug aus LSG Hessen, 28.09.2016 - L 4 KA 35/15
    Soweit nicht zwingendes höherrangiges Recht Schranken setze, bestehe in diesem Rahmen für die Vertragsparteien Vertragsfreiheit und - im gleichen Umfang - für das Landesschiedsamt Gestaltungsermessen (st. Rspr., vgl. BSG, Urteil vom 13. November 2012 - B 1 KR 27/11 R - Urteil vom 4. März 2014 - B 1 KR 16/13 R - s. auch Bay. LSG, Urteil vom 17. Dezember 2014 - L 12 KA 5022/14 KL -).
  • LSG Bayern, 27.01.2016 - L 12 KA 29/13

    Ein Schiedsamt ist an Beschlüsse des Bewertungsausschusses und des erweiterten

    Auszug aus LSG Hessen, 28.09.2016 - L 4 KA 35/15
    Dieser gerichtliche Prüfungsmaßstab gilt auch für die Überprüfung von Entscheidungen nach § 87a Abs. 2 S. 2 SGB V. Das ergibt sich hier schon daraus, dass die Festsetzung des Zuschlags im Ermessen der Vertragspartner steht ("können"), wodurch sich das zulässige Maß der gerichtlichen Kontrolle schon nach allgemeinen Grundsätzen verringert (ebenso im Ergebnis Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 27. Januar 2016 - L 12 KA 29/13 KL -, juris Rn. 50 f., 63).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2017 - L 11 KA 50/16

    Vergütung für vertragszahnärztliche Leistungen; Lineare Anhebung der Punktwerte;

    Vielmehr ist es erforderlich, an die in der Vergangenheit liegenden tatsächlichen Umstände anzuknüpfen, die zur Grundlage der Schätzung gemacht werden und die ihr Ergebnis bei rationaler Betrachtung rechtfertigen (LSG Hessen, Urteil vom 28.09.2016 - L 4 KA 35/15 KL -).
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