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   LSG Hessen, 29.04.2010 - L 8 KR 154/09   

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https://dejure.org/2010,18451
LSG Hessen, 29.04.2010 - L 8 KR 154/09 (https://dejure.org/2010,18451)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29.04.2010 - L 8 KR 154/09 (https://dejure.org/2010,18451)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29. April 2010 - L 8 KR 154/09 (https://dejure.org/2010,18451)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 6 Abs 3a SGB 5, § 175 Abs 1 SGB 5, § 175 Abs 2 S 1 SGB 5, § 31 S 1 SGB 10, § 37 SGB 10
    Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung - Mitgliedsbescheinigung - Erklärungsgehalt - bindender Verwaltungsakt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2007 - L 16 KR 227/06

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 29.04.2010 - L 8 KR 154/09
    Auch wenn die gesetzlichen Krankenversicherungen untereinander in Konkurrenz stehen, so kann dies keinen Einfluss auf den objektiv zu bestimmenden Erklärungsinhalt der "Mitgliedsbescheinigung" und eines darauf angepassten Begleitschreibens einer gesetzlichen Krankenversicherung haben (so ähnlich für ein Begrüßungsschreiben: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Januar 2007, Az.: L 16 KR 227/06 mit zutreffendem Hinweis, dass die Urteile des BSG vom 21.05.1996 - 12 RK 67/94, 16.10.1968 - 3 RK 8/65 und vom 19.06.2001 - B 12 KR 37/00 R für diesen Fragenkreis nicht einschlägig sind).

    Jeden Zweifel könnte die Beklagte durch den klaren Hinweis auf der nach § 175 SGB V auszustellenden Bescheinigung ausräumen, dass mit dieser Bescheinigung noch keine bindende Feststellung der Mitgliedschaft verbunden sei und dass deren Entstehen vielmehr im Einzelfall von Sachverhalten abhängig sein könne, die ggf. noch zu prüfen seien (so auch Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Januar 2007, Az.: L 16 KR 227/06).

  • BSG, 21.05.1996 - 12 RK 67/94

    Kein Eintritt in die versicherungspflichtige Beschäftigung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Hessen, 29.04.2010 - L 8 KR 154/09
    Auch wenn die gesetzlichen Krankenversicherungen untereinander in Konkurrenz stehen, so kann dies keinen Einfluss auf den objektiv zu bestimmenden Erklärungsinhalt der "Mitgliedsbescheinigung" und eines darauf angepassten Begleitschreibens einer gesetzlichen Krankenversicherung haben (so ähnlich für ein Begrüßungsschreiben: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Januar 2007, Az.: L 16 KR 227/06 mit zutreffendem Hinweis, dass die Urteile des BSG vom 21.05.1996 - 12 RK 67/94, 16.10.1968 - 3 RK 8/65 und vom 19.06.2001 - B 12 KR 37/00 R für diesen Fragenkreis nicht einschlägig sind).
  • BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - freiwillige Versicherung - Vorversicherungszeit -

    Auszug aus LSG Hessen, 29.04.2010 - L 8 KR 154/09
    Auch wenn die gesetzlichen Krankenversicherungen untereinander in Konkurrenz stehen, so kann dies keinen Einfluss auf den objektiv zu bestimmenden Erklärungsinhalt der "Mitgliedsbescheinigung" und eines darauf angepassten Begleitschreibens einer gesetzlichen Krankenversicherung haben (so ähnlich für ein Begrüßungsschreiben: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Januar 2007, Az.: L 16 KR 227/06 mit zutreffendem Hinweis, dass die Urteile des BSG vom 21.05.1996 - 12 RK 67/94, 16.10.1968 - 3 RK 8/65 und vom 19.06.2001 - B 12 KR 37/00 R für diesen Fragenkreis nicht einschlägig sind).
  • BSG, 16.10.1968 - 3 RK 8/65
    Auszug aus LSG Hessen, 29.04.2010 - L 8 KR 154/09
    Auch wenn die gesetzlichen Krankenversicherungen untereinander in Konkurrenz stehen, so kann dies keinen Einfluss auf den objektiv zu bestimmenden Erklärungsinhalt der "Mitgliedsbescheinigung" und eines darauf angepassten Begleitschreibens einer gesetzlichen Krankenversicherung haben (so ähnlich für ein Begrüßungsschreiben: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Januar 2007, Az.: L 16 KR 227/06 mit zutreffendem Hinweis, dass die Urteile des BSG vom 21.05.1996 - 12 RK 67/94, 16.10.1968 - 3 RK 8/65 und vom 19.06.2001 - B 12 KR 37/00 R für diesen Fragenkreis nicht einschlägig sind).
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