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   LSG Hessen, 29.05.2009 - L 5 R 300/07   

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https://dejure.org/2009,17101
LSG Hessen, 29.05.2009 - L 5 R 300/07 (https://dejure.org/2009,17101)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29.05.2009 - L 5 R 300/07 (https://dejure.org/2009,17101)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29. Mai 2009 - L 5 R 300/07 (https://dejure.org/2009,17101)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gewährung einer sog. Schonrente im Sinne des § 100 Abs. 3 Satz 2 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung einer sog. Schonrente im Sinne des § 100 Abs. 3 S. 2 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI); Auseinanderfallen der Entstehung des Stammrechts auf die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit einerseits und der Entstehung und der Fälligkeit des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 08.07.1998 - B 13 RJ 49/96 R

    Rentenbeginn bei befristeten Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit -

    Auszug aus LSG Hessen, 29.05.2009 - L 5 R 300/07
    Im Gegensatz zur Entstehung und Fälligkeit des ersten Einzelanspruchs einer nicht befristeten Erwerbsminderungsrente werden die Entstehung und die Fälligkeit des ersten Einzelanspruchs einer befristeten Erwerbsminderungsrente über den in §§ 40, 41 SGB I bestimmten Zeitpunkt hinausgeschoben (vgl. BSGE 82, 226, 229 f. = SozR 3-2600 § 99 Nr. 2).

    Durch diese Regelung soll den Gesetzesmaterialien zufolge eine Risikoverteilung zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung vorgenommen werden (vgl. Bundestags-Drucksache 11/4124 S. 176 sowie BSGE 82, 226, 229 f. = SozR 3-2600 § 99 Nr. 2), indem typisierend eine Systemabgrenzung erfolgt.

  • BSG, 05.03.1965 - 1 RA 239/61

    Rentenversicherung - Versicherungsfall Begriff - Leistungsvoraussetzungen -

    Auszug aus LSG Hessen, 29.05.2009 - L 5 R 300/07
    Dabei wird davon ausgegangen, dass ein in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherter im Allgemeinen für die Dauer seiner Arbeitsunfähigkeit in den ersten sechs Monaten Krankengeld erhält (vgl. §§ 44 ff. Sozialgesetzbuch Fünftes Buch ) und erst für die sich anschließende Zeit den Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung genießt, dann nämlich, wenn davon ausgegangen werden kann, dass seine Leistungsfähigkeit nicht nur vorübergehend beeinträchtigt ist (vgl. BSGE 22, 278, 282 f. = SozR Nr. 2 zu § 1276 RVO).
  • BSG, 23.06.1994 - 4 RA 70/93

    Angestelltenversicherung - Altersruhegeld - Anspruchshöhe

    Auszug aus LSG Hessen, 29.05.2009 - L 5 R 300/07
    Entstehung des Stammrechts auf die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit einerseits und Entstehung und Fälligkeit des ersten Einzelanspruchs auf die Erwerbsminderungsrente andererseits fallen auseinander (vgl. BSG SozR 3-2600 § 300 Nr. 3).
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