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   LSG Hessen, 29.08.2005 - L 8/14 KR 329/04   

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https://dejure.org/2005,28702
LSG Hessen, 29.08.2005 - L 8/14 KR 329/04 (https://dejure.org/2005,28702)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29.08.2005 - L 8/14 KR 329/04 (https://dejure.org/2005,28702)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29. August 2005 - L 8/14 KR 329/04 (https://dejure.org/2005,28702)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen einer Rentenversicherungspflicht für die Dauer der Vorstandstätigkeit in einer Aktiengesellschaft

  • Wolters Kluwer

    (Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Vorstandsmitglied einer Vorgesellschaft - Aktiengesellschaft)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • SG Augsburg, 09.05.2005 - S 10 KR 89/04

    Bestehen einer Versicherungspflicht in der Rentenversicherung nach § 229 Abs. 1a

    Auszug aus LSG Hessen, 29.08.2005 - L 8/14 KR 329/04
    Auch sei darauf zu verweisen, dass andere Sozialgerichte in ähnlich gelagerten Fällen der Klage voll umfänglich stattgegeben hätten, nämlich das Sozialgericht Mainz mit Urteil vom 18. Oktober 2002 (S 7 KR 236/05) sowie das Sozialgericht Augsburg in seinem Urteil vom 9. Mai 2005 (S 10 KR 89/04).

    Das Argument des Klägers, dass mit dem Beurkundungsvorgang und der Übernahme aller Aktien durch die Gründer die Gesellschaft nach § 29 AktG errichtet ist (aA ohne Begründung Sozialgericht Augsburg, Urteil vom 9. Mai 2005, S 10 KR 89/04; im Ergebnis auch Sozialgericht Mainz, Urteil vom 18. Oktober 2004, S 7 KR 236/04), kann nicht überzeugen, da die Norm keinen eigenständigen Regelungsgehalt hat (vgl. Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, Pentz, 2. Auflage 2000, § 29 Rz. 2).

  • BSG, 27.03.1980 - 12 RAr 1/79

    Angestelltenversicherungsgesetz - Vorstandsmitglied - Versicherungsverein

    Auszug aus LSG Hessen, 29.08.2005 - L 8/14 KR 329/04
    Die Begründung der Versicherungsfreiheit für Vorstandsmitglieder (erst umfassend und dann in beschränkter Form) geht zurück auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu § 3 Abs. 1a Angestelltenversicherungsgesetz - AVG - (Urteil vom 27. März 1980, Az.: 12 RAr 1/79, SozR 2400, § 3 Nr. 4).
  • BGH, 09.03.1981 - II ZR 54/80

    Verpflichtung einer Vor-GmbH; Umfang der Versicherung über Einlageleistungen bei

    Auszug aus LSG Hessen, 29.08.2005 - L 8/14 KR 329/04
    Der praktische Hintergrund dieser Bestimmung des Gesellschaftszwecks bei der Vorgesellschaft liegt darin, mit ihm die Geschäftsführungsbefugnis der Geschäftsführer und damit mittelbar auch den Umfang ihrer Vertretungsmacht festzulegen (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 1981, Az. II ZR 54/80, BGHZ 80, 129).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2006 - L 5 KR 5844/04

    Versicherungspflicht von Vorstandsmitgliedern einer Vorgesellschaft in der

    Das Argument des Klägers, dass die Gesellschaft mit dem Beurkundungsvorgang und der Übernahme aller Aktien durch die Gründer nach § 29 AktG errichtet sei und sich die vorherige Existenz der Gesellschaft auch aus § 41 Abs. 2 Satz 1 AktG ergebe, überzeugt nicht, weil § 29 AktG keinen eigenständigen Regelungsgehalt hat und nur regelt, wann die Vorgesellschaft entsteht (vgl. LSG Hessen, Beschluss vom 29.08.2005, L 8/14 KR 329/04 m.w.N.; Hüffer, AktienG, 6. Aufl., § 29, Rdnr. 1).

    Die Vorgesellschaft ist in diesem Katalog, der als abschließend betrachtet wird, nicht erwähnt (vgl. §§ 1 Abs. 2, 3 Abs. 1, 124 Abs. 1, 175, 191 Abs. 1 und 2 UmwG); eine Analogie wird im Hinblick auf § 1 Abs. 2 UmwG als unzulässig erachtet (vgl. LSG Hessen vom 29.08.2005, L 8/14 KR 329/04 - nicht rechtskräftig - m.w.N.).

    Der Senat schließt sich der Argumentation des LSG Hessen, Beschluss vom 29.08.2005, L 8/14 KR 329/04 an, dass sich auch unter dem Gesichtspunkt des Schutzzweckes von § 1 Satz 4 SGB VI kein anderes Ergebnis herleiten lasse.

  • LSG Bayern, 21.03.2005 - L 4 B 15/05

    Folgen des Fehlens einer Unterschrift bei einer Beschwerde gegen die

    Er führte vor dem Sozialgericht Regensburg unter dem Az.: S 14 KR 329/04 einen Rechtsstreit wegen der Gewährung von Krankengeld.

    Laut Niederschrift vom 26.01.2005 hat der Kläger die auf Zahlung von Krankengeld gerichtete Klage, S 14 KR 329/04, an diesem Tag zurückgenommen.

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