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   LSG Hessen, 29.10.2012 - L 9 AL 196/10   

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https://dejure.org/2012,37682
LSG Hessen, 29.10.2012 - L 9 AL 196/10 (https://dejure.org/2012,37682)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29.10.2012 - L 9 AL 196/10 (https://dejure.org/2012,37682)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29. Oktober 2012 - L 9 AL 196/10 (https://dejure.org/2012,37682)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begrenzung des Bruttoarbeitsentgelts auf die monatliche Beitragsbemessungsgrenze bei der Bemessung des Insolvenzgeldes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begrenzung des Bruttoarbeitsentgelts auf die monatliche Beitragsbemessungsgrenze bei der Bemessung des Insolvenzgeldes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 275
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 04.03.2004 - C-19/01

    Barsotti u.a.

    Auszug aus LSG Hessen, 29.10.2012 - L 9 AL 196/10
    Dies ergebe sich aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH - Urteil vom 4. März 2004, Rs. C-19/01, C-50/01, C-84/01).

    Die soziale Zweckbestimmung bestehe darin, allen Arbeitnehmern durch die Befriedigung nicht erfüllter Ansprüche aus Arbeitsverträgen oder Arbeitsverhältnissen, die sich auf Arbeitsentgelt für einen bestimmten Zeitraum bezögen, einen gemeinschaftsrechtlichen Mindestschutz bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers zu garantieren (vgl. EuGH, Urteil vom 4. März 2004, C-19/01, C-50/01, C-84/01).

  • SG Dresden, 21.04.2010 - S 35 AL 256/08

    Anspruch auf Insolvenzgeld; Europarechtskonformität der Begrenzung durch die

    Auszug aus LSG Hessen, 29.10.2012 - L 9 AL 196/10
    Im Insolvenzgeldrecht des SGB III sei dementsprechend in der Regelung des § 185 Abs. 1 SGB III eine Begrenzung auf die monatliche Beitragsbemessungsgrenze erfolgt (vgl. SG Dresden, Urteil vom 21. April 2010 - S 35 AL 256/08 -).

    Es ist daher für den gesamten Insolvenzgeldzeitraum von einem einheitlichen Begrenzungsbetrag - errechnet aus den monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen - auszugehen (im Ergebnis ebenso SG Mainz, Urteil vom 22. Juni 2009 - S AL 71/08 - SG Dresden, Urteil vom 21. April 2010 - S 35 AL 256/08 - info also 2010, 217; Schmidt in NK-SGB III, 3. Aufl. 2008, § 185 Rdnr. 8; Voelzke in: Hauck/Nofts, SGB III, Stand: Februar 2012, § 185 Rdnr. 5b ff.; Peters-Lange in Gagel, SGB III, Stand: Juni 2012, § 167 Rdnr. 7b, 7c; Estelmann s. o. § 185 Rdnr. 57 ff.; a. M. Krodel in Niesel/Brand, SGB III, 5. Aufl. 2010, § 185 Rdnr. 2).

  • BVerfG, 16.07.2012 - 1 BvR 2983/10

    Insolvenzsicherungsabgabe gem § 10 Abs 1, Abs 3 BetrAVG verfassungsgemäß - keine

    Auszug aus LSG Hessen, 29.10.2012 - L 9 AL 196/10
    Der Gleichheitssatz ist nach ständiger Rechtsprechung dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2012 - 1 BvR 2983/10 - m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 4. April 2001 - 2 BvL 7/98 - BVerfGE 103, 310 m. w. N.).
  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus LSG Hessen, 29.10.2012 - L 9 AL 196/10
    Der Gleichheitssatz ist nach ständiger Rechtsprechung dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2012 - 1 BvR 2983/10 - m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 4. April 2001 - 2 BvL 7/98 - BVerfGE 103, 310 m. w. N.).
  • BSG, 18.09.1991 - 10 RAr 12/90

    Reisekosten bei der Berechnung von Konkursausfallgeld, Ersatzansprüche des

    Auszug aus LSG Hessen, 29.10.2012 - L 9 AL 196/10
    Das Sozialgericht hat zutreffend angenommen, dass die Anspruchsvoraussetzungen für die Bewilligung von Insolvenzgeld für die noch nicht erfüllten Ansprüche des Klägers auf Arbeitsentgelt - dazu gehören auch dem Insolvenzgeldzeitraum zeitlich zuzuordnende Auslagen wie Reisekosten (vgl. BSG, Urteil vom 18. September 1991 - 10 RAr 12/90 - SozR 3-4100 § 141b Nr. 2) - dem Grunde nach erfüllt sind und sich der Insolvenzgeldzeitraum, da das Arbeitsverhältnis des Klägers bereits am 31. Juli 2007 endete, auf die Zeit vom 1. Mai 2007 bis zum 31. Juli 2007 erstreckt hat.
  • LSG Sachsen, 25.07.2019 - L 3 AL 72/18

    Anspruch auf Insolvenzgeld

    Von dieser Möglichkeit solle Gebrauch gemacht und das der Berechnung des Insolvenzgeldes zugrunde zu legende Arbeitsentgelt (Bruttoarbeitsentgelt) auf die Höhe der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze begrenzt werden (vgl. auch Hess. LSG, Urteil vom 29. Oktober 2012 - L 9 AL 196/10 - NZS 2013, 275 = juris Rdnr. 28).
  • BSG, 15.09.2014 - B 11 AL 44/14 B
    S 9 AL 196/10 (SG Koblenz).
  • LSG Sachsen, 23.01.2020 - L 3 AL 67/18
    Von dieser Möglichkeit solle Gebrauch gemacht und das der Berechnung des Insolvenzgeldes zugrunde zu legende Arbeitsentgelt (Bruttoarbeitsentgelt) auf die Höhe der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze begrenzt werden (vgl. auch Hess. LSG, Urteil vom 29. Oktober 2012 - L 9 AL 196/10 - NZS 2013, 275 = juris Rdnr. 28).
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