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   LSG Hessen, 30.01.2014 - L 8 KR 436/12   

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https://dejure.org/2014,5690
LSG Hessen, 30.01.2014 - L 8 KR 436/12 (https://dejure.org/2014,5690)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30.01.2014 - L 8 KR 436/12 (https://dejure.org/2014,5690)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30. Januar 2014 - L 8 KR 436/12 (https://dejure.org/2014,5690)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 26/10 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht - Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor

    Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2014 - L 8 KR 436/12
    Im Übrigen sei auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 5. April 2012 (Az. B 12 KR 26/10 R) hinzuweisen, in dem der Fall eines 59-jährigen Klägers entschieden worden sei, der aus dem Beschäftigungsverhältnis aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung ausgeschieden sei und eine einmalige Kapitalleistung aus einer Direktversicherung erhalten habe.

    Auch der Hinweis der Beklagten zu 1) auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 5. April 2012, Az. B 12 KR 26/10 R) konnte zu keinem anderen Ergebnis führen.

  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 2/05 R

    Krankenversicherung - Ausschluss der Familienversicherung - Überschreiten des

    Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2014 - L 8 KR 436/12
    Auch ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die an die Zahlungsmodalitäten (einmalige bzw. monatliche Zahlung) anknüpfende unterschiedliche Behandlung einer Abfindung jedenfalls im Rahmen der Familienversicherung nicht zu beanstanden ist (Bundessozialgericht in SozR 4-2500 § 10 Nr. 6).
  • BSG, 03.07.2013 - B 12 KR 27/12 R

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung - freiwillig versichertes Mitglied -

    Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2014 - L 8 KR 436/12
    Ausgenommen sind lediglich zwei Einnahmengruppen: Leistungen, die 1.) der Kompensierung eines bestehenden besonderen persönlichen Bedarfs (Pflegebedarf bei Aufenthalt in einem Pflegeheim) dienen und 2.) in Anerkennung eines erlittenen Sonderopfers (SED-Opferpension) geleistet werden (siehe dazu: Bundessozialgericht, Urteil vom 19. Dezember 2012, Az. B 12 R 20/11 R, und Urteil vom 3. Juli 2013, Az. B 12 KR 27/12 R, beide veröff.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2012 - L 16 KR 9/11

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2014 - L 8 KR 436/12
    Dies gilt - in vergleichbarer Weise - auch für die Berücksichtigung von Abfindungen bei der Beitragsbemessung (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Januar 2012, Az. L 16 KR 9/11, Rdnr. 26, zit. nach der Veröffentlichung in Juris).
  • BAG, 26.06.1990 - 3 AZR 641/88

    Betriebliche Altersversorgung: Merkmale - Direktversicherung - Missbrauch

    Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2014 - L 8 KR 436/12
    In Weiterentwicklung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 26. Juni 1990- 3 AZR 641/88) ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 13. September 2006 - B 12 KR 5/06 R - SozR 4-2500 § 229 Nr. 4) eine Leistung der betrieblichen Altersversorgung zuzurechnen, wenn sie die Versorgung des Arbeitnehmers oder seiner Hinterbliebenen durch den Arbeitgeber im Alter, bei Invalidität oder Tod bezweckt, also der Sicherung des Lebensstandards nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Erwerbsleben dienen soll.
  • BSG, 13.09.2006 - B 12 KR 5/06 R

    Kranken- und Pflegeversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer

    Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2014 - L 8 KR 436/12
    In Weiterentwicklung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 26. Juni 1990- 3 AZR 641/88) ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 13. September 2006 - B 12 KR 5/06 R - SozR 4-2500 § 229 Nr. 4) eine Leistung der betrieblichen Altersversorgung zuzurechnen, wenn sie die Versorgung des Arbeitnehmers oder seiner Hinterbliebenen durch den Arbeitgeber im Alter, bei Invalidität oder Tod bezweckt, also der Sicherung des Lebensstandards nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Erwerbsleben dienen soll.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2013 - L 5 KR 135/12
    Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2014 - L 8 KR 436/12
    Die Regelung des § 240 Abs. 1 SGB V in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung im Zusammenhang mit der Satzungsregelung der Beklagten zu 1) ist nach Überzeugung des Senats ausreichend, um auch Überbrückungsgelder als beitragspflichtige Einnahmen ansehen zu können (so ähnlich: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. März 2013, Az. L 5 KR 135/12, veröff. in Juris).
  • LSG Sachsen, 04.02.2009 - L 1 KR 132/07

    Heranziehung des von einem Arbeitgeber gezahlten Überbrückungsgeldes zur

    Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2014 - L 8 KR 436/12
    Lediglich ergänzend weist der Senat darauf hin, dass die Rechtsprechung des Sächsischen Landessozialgerichts (Urteil vom 4. Februar 2009, Az. L 1 KR 132/07, veröff.
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2014 - L 8 KR 436/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist Art. 3 Abs. 1 GG nur verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen dieser und einer anderen Gruppe keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen können (siehe statt vieler: BVerfGE 55, 72, 88 m. w. N.).
  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 18/14 R

    Krankenversicherung - keine Beitragspflicht von gewährtem Überbrückungsgeld nach

    c) In Anwendung dieser Grundsätze stellt das in der einschlägigen Konzernbetriebsvereinbarung für die Zeit ab Vollendung des 50. bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres in Aussicht gestellte Überbrückungsgeld keine Einnahme dar, die iS von § 229 Abs. 1 S 1 SGB V "zur Altersversorgung erzielt" wird; es verfolgt keinen Versorgungs-, sondern lediglich einen "Überbrückungszweck", weil die Zusage dieser Einnahme nach ihrem objektiven Inhalt den Übergang in ein neues Arbeitsverhältnis oder in den Ruhestand erleichtern soll (ebenso für die Zusage einer befristeten Übergangsleistung ab dem 55. Lebensjahr: Hessisches LSG Urteil vom 30.1.2014 - L 8 KR 436/12 - Juris; eines befristeten Überbrückungsgeldes ab dem 50. Lebensjahr: LSG Hamburg Urteil vom 30.8.2012 - L 1 KR 154/11 - Juris; eines befristeten "Frühruhestandsgeldes": LSG Baden-Württemberg Urteil vom 22.7.2011 - L 4 KR 5088/10 und L 4 KR 5115/10 - Juris; eines befristeten Überbrückungsgeldes ab dem 55. Lebensjahr: Sächsisches LSG Urteil vom 4.2.2009 - L 1 KR 132/07 - Juris; eines befristeten "Ruhegeldes": LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 22.2.2007 - L 16 KR 107/06 - Juris; aA im Ergebnis für die Zusage einer befristeten "Firmenrente" ab dem 55. Lebensjahr bei Flugbegleitern: LSG Berlin Urteil vom 22.10.2003 - L 9 KR 410/01 - Juris) .
  • LSG Rheinland-Pfalz, 07.08.2014 - L 5 KR 49/14

    Krankenversicherung - Versorgungsbezüge - keine Beitragspflicht eines

    Einen solchen Versorgungszweck hat das Überbrückungsgeld nicht (ebenso Landessozialgericht - LSG Hamburg 30.8.2012 L 1 KR 154/11, juris; LSG Hessen 30.1.2014 - L 8 KR 436/12 juris Rn 21; vgl auch LSG Nordrhein-Westfalen 22.2.2007 L 16 KR 107/06, juris; aA ohne Begründung Peters in jurisPK - SGB V, 2. Aufl. § 229 Rn 48).
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