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   LSG Hessen, 30.03.2016 - L 9 AL 80/13   

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https://dejure.org/2016,79251
LSG Hessen, 30.03.2016 - L 9 AL 80/13 (https://dejure.org/2016,79251)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30.03.2016 - L 9 AL 80/13 (https://dejure.org/2016,79251)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30. März 2016 - L 9 AL 80/13 (https://dejure.org/2016,79251)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 17.01.2011 - B 11 AL 100/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Leistungsklage gegen die BA - fehlende

    Auszug aus LSG Hessen, 30.03.2016 - L 9 AL 80/13
    Eine solche Leistungsklage sei insbesondere nicht wegen eines fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig; etwas anderes müsse nur für den Fall gelten, dass bereits ein weiteres, auf die Anerkennung von Anrechnungszeiten gerichtetes Gerichtsverfahren gegen den Träger der Rentenversicherung betrieben werde (vgl. BSG, Urteil vom 9. Februar 1994 - 11 RAr 49/93 - BSG, Beschluss vom 17. Januar 2011 - B 11 AL 100/10 B -).

    Die Klage gegen die Bundesagentur für Arbeit ist aber wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn bereits ein weiteres Gerichtsverfahren gegen den Rentenversicherungsträger betrieben wird, mit dem das eigentliche Rechtsschutzziel, nämlich die Anerkennung bzw. Vormerkung von Anrechnungszeiten verfolgt wird (vgl. BSG, Beschluss vom 17. Januar 2011 - B 11 AL 100/10 B - und Urteil vom 9. Februar 1994 - 11 RAr 49/93 - AuB 1994, 286).

  • BSG, 01.12.2010 - B 11 AL 61/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - unzureichende Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Auszug aus LSG Hessen, 30.03.2016 - L 9 AL 80/13
    Der Kläger hat am 16. Februar 2010 beim Sozialgericht Darmstadt Klage sowohl gegen den Bescheid vom 13. November 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15. Januar 2010 ( S 11 AL 60/10 ) als auch gegen den Bescheid vom 30. November 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18. Januar 2010 (S 11 AL 61/10) erhoben.

    Das Sozialgericht hat die Verfahren S 11 AL 60/10 und S 11 AL 61/10 mit Beschluss vom 23. Mai 2013 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung unter dem Aktenzeichen S 11 AL 60/10 verbunden.

  • BSG, 09.02.1994 - 11 RAr 49/93

    Pflicht der Bundesanstalt für Arbeit zur Meldung von Zeiten der Arbeitslosigkeit

    Auszug aus LSG Hessen, 30.03.2016 - L 9 AL 80/13
    Eine solche Leistungsklage sei insbesondere nicht wegen eines fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig; etwas anderes müsse nur für den Fall gelten, dass bereits ein weiteres, auf die Anerkennung von Anrechnungszeiten gerichtetes Gerichtsverfahren gegen den Träger der Rentenversicherung betrieben werde (vgl. BSG, Urteil vom 9. Februar 1994 - 11 RAr 49/93 - BSG, Beschluss vom 17. Januar 2011 - B 11 AL 100/10 B -).

    Die Klage gegen die Bundesagentur für Arbeit ist aber wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn bereits ein weiteres Gerichtsverfahren gegen den Rentenversicherungsträger betrieben wird, mit dem das eigentliche Rechtsschutzziel, nämlich die Anerkennung bzw. Vormerkung von Anrechnungszeiten verfolgt wird (vgl. BSG, Beschluss vom 17. Januar 2011 - B 11 AL 100/10 B - und Urteil vom 9. Februar 1994 - 11 RAr 49/93 - AuB 1994, 286).

  • SG Darmstadt, 23.05.2013 - S 11 AL 60/10
    Auszug aus LSG Hessen, 30.03.2016 - L 9 AL 80/13
    Der Kläger hat am 16. Februar 2010 beim Sozialgericht Darmstadt Klage sowohl gegen den Bescheid vom 13. November 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15. Januar 2010 ( S 11 AL 60/10 ) als auch gegen den Bescheid vom 30. November 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18. Januar 2010 (S 11 AL 61/10) erhoben.

    Das Sozialgericht hat die Verfahren S 11 AL 60/10 und S 11 AL 61/10 mit Beschluss vom 23. Mai 2013 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung unter dem Aktenzeichen S 11 AL 60/10 verbunden.

  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 64/93

    Vormerkung - Anrechnungszeittatbestand - Pflichtverletzung - Zurechnung -

    Auszug aus LSG Hessen, 30.03.2016 - L 9 AL 80/13
    Nach der Rechtsprechung sowohl des Hessischen Landessozialgerichts (Hess. LSG, Urteil vom 31. August 2001 - L 13 RJ 25/97 -) als auch des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 15. Dezember 1994 - 4 RA 64/93 -) solle die rentenrechtliche Berücksichtigung von Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug nur solchen arbeitsuchenden Personen zugutekommen, die aktiv unter Nutzung der Möglichkeiten der Arbeitsvermittlung seitens der Bundesagentur für Arbeit um Wiedererlangung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung bemüht seien.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2012 - L 7 AS 557/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Hessen, 30.03.2016 - L 9 AL 80/13
    Einen Verstoß gegen Art. 1, 12 und 14 GG hat der Kläger weder substantiiert dargetan noch vermag der Senat einen solchen zu erkennen (ebenso zur Verfassungsmäßigkeit des § 37 SGB III Sächs. LSG, Urteil vom 18. Juli 2013 -: L 3 AL 251/10 - zu § 15 SGB II vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. Oktober 2009 - L 12 AS 12/09 - und Beschluss vom 14. Mai 2012 - L 7 AS 557/12 B ER - NZS 2012, 632).
  • LSG Hessen, 31.08.2001 - L 13 RJ 25/97

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - besondere versicherungsrechtliche

    Auszug aus LSG Hessen, 30.03.2016 - L 9 AL 80/13
    Nach der Rechtsprechung sowohl des Hessischen Landessozialgerichts (Hess. LSG, Urteil vom 31. August 2001 - L 13 RJ 25/97 -) als auch des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 15. Dezember 1994 - 4 RA 64/93 -) solle die rentenrechtliche Berücksichtigung von Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug nur solchen arbeitsuchenden Personen zugutekommen, die aktiv unter Nutzung der Möglichkeiten der Arbeitsvermittlung seitens der Bundesagentur für Arbeit um Wiedererlangung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung bemüht seien.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2009 - L 12 AS 12/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Hessen, 30.03.2016 - L 9 AL 80/13
    Einen Verstoß gegen Art. 1, 12 und 14 GG hat der Kläger weder substantiiert dargetan noch vermag der Senat einen solchen zu erkennen (ebenso zur Verfassungsmäßigkeit des § 37 SGB III Sächs. LSG, Urteil vom 18. Juli 2013 -: L 3 AL 251/10 - zu § 15 SGB II vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. Oktober 2009 - L 12 AS 12/09 - und Beschluss vom 14. Mai 2012 - L 7 AS 557/12 B ER - NZS 2012, 632).
  • LSG Sachsen, 18.07.2013 - L 3 AL 251/10

    Vorübergehende Einstellung der Arbeitsvermittlung in der Arbeitsförderung;

    Auszug aus LSG Hessen, 30.03.2016 - L 9 AL 80/13
    Einen Verstoß gegen Art. 1, 12 und 14 GG hat der Kläger weder substantiiert dargetan noch vermag der Senat einen solchen zu erkennen (ebenso zur Verfassungsmäßigkeit des § 37 SGB III Sächs. LSG, Urteil vom 18. Juli 2013 -: L 3 AL 251/10 - zu § 15 SGB II vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. Oktober 2009 - L 12 AS 12/09 - und Beschluss vom 14. Mai 2012 - L 7 AS 557/12 B ER - NZS 2012, 632).
  • LSG Sachsen, 21.04.2010 - L 1 AL 175/09
    Auszug aus LSG Hessen, 30.03.2016 - L 9 AL 80/13
    Diesen Anspruch könne er im Wege der allgemeinen Leistungsklage gegen die Bundesagentur für Arbeit durchsetzen, wenn über diese Zeiten nicht bereits in einem Verfahren gegen den Rentenversicherungsträger gestritten werde (vgl. Sächsisches LSG, Urteil vom 21. April 2010 - L 1 AL 175/09 -).
  • LSG Schleswig-Holstein, 27.05.2005 - L 3 AL 97/04
  • BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 27/05 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit -

  • BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R

    Rücknahme bzw Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

  • BSG, 13.10.1992 - 4 RA 30/91

    Anspruch auf vorgezogenes Altersruhegeld (ARG) wegen Arbeitslosigkeit - Ausübung

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