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   LSG Hessen, 30.05.2008 - L 5 R 186/06 KN   

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https://dejure.org/2008,12723
LSG Hessen, 30.05.2008 - L 5 R 186/06 KN (https://dejure.org/2008,12723)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30.05.2008 - L 5 R 186/06 KN (https://dejure.org/2008,12723)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30. Mai 2008 - L 5 R 186/06 KN (https://dejure.org/2008,12723)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 51 Abs 1 SGB 1, § 51 Abs 2 SGB 1, § 52 SGB 1, § 1 SGB 1, § 17 SGB 1
    Formeller Verwaltungsakt - Verrechnung - Aufrechnung - Gegenseitigkeit - Verrechnungslage - Verrechnungserklärung - Ermächtigung - Bestimmtheit der Forderung - Art - Umfang

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Verrechnung von Ansprüchen auf Winterbau-Umlage sowie auf Säumniszuschläge mit einem Anspruch auf Regelaltersrente; Rechtsfolgen der wirksamen Ausübung eines öffentlich-rechtlichen Gestaltungsrechts bzw. einer verwaltungsrechtlichen Willenserklärung; ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Verrechnung - kein Verwaltungsakt - Anschein eines Verwaltungsaktes - Rechtswidrigkeit des sog. formellen Verwaltungsaktes - fehlende hinreichende Bestimmtheit der zur Verrechnung gestellten Forderung - existenzsichernde Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 60/02 R

    Formeller Verwaltungsakt - Verrechnung - Aufrechnung - Gegensei- tigkeit -

    Auszug aus LSG Hessen, 30.05.2008 - L 5 R 186/06
    Ansonsten ist sie unwirksam (Anschluss an und Fortführung von BSG, Urteil vom 24. Juli 2003, Az.: B 4 RA 60/02 R).

    Durch diese Erklärungen sind die im Bescheid vom 15. Mai 2001 festgestellten subjektiven Rechte des Klägers auf die Gewährung einer Altersrente und die hieraus resultierenden monatlichen Einzelansprüche erkennbar nicht aufgehoben oder abgeändert worden (s. BSG, Urteil vom 20. Dezember 2001 - B 4 RA 50/01 R; s. auch BSG, Urteil vom 24. Juli 2003 - B 4 RA 60/02 R, SozR 4-1300 § 31 Nr. 2).

    Daher führt eine wirksame Verrechnung allein zum Erlöschen von Ansprüchen, ohne dass das im Verwaltungsakt festgesetzte Recht verändert oder sonst geregelt wird (s. BSG, Urteil vom 24. Juli 2003 - B 4 RA 60/02 R, veröffentlicht in juris, Rdnr. 17 mwN).

    Damit hat sie sich zwar nicht dem Inhalt, jedoch der äußeren Form nach eines sog. formellen Verwaltungsaktes bedient, durch dessen Existenz alleine der Kläger mit dem Risiko behaftet ist, dass ihm in Zukunft unter Umständen ein insoweit bestandskräftiger Verwaltungsakt entgegengehalten werden könnte, der unabhängig von der materiellen Rechtslage das Erlöschen seiner Forderung feststellt (s. BSG, Urteil vom 24. Juli 2003 - B 4 RA 60/02 R, veröffentlicht in juris, Rdnr. 23; s. auch BSG, Urteil vom 20. Dezember 2001 - B 4 RA 50/01 R, veröffentlicht in juris, Rdnr. 16; s. auch Keller in Meyer-Ladewig-Keller-Leitherer, SGG, 8. Aufl., Anhang § 54 Rdnr. 4).

    Würde man auch mit einer nicht bestands- oder rechtskräftig festgestellten Forderung verrechnen können, wäre der Leistungsberechtigte gezwungen, sich erstmals im Verrechnungsverfahren mit einem weiteren Anspruch auseinanderzusetzen, der noch nicht feststeht und in einem anderen Sozialleistungsverhältnis begründet ist, was der Rechtsstellung des Leistungsberechtigten im Verhältnis zur Verrechnung widerspräche (BSG, Urteil vom 24. Juli 2003 - B 4 RA 60/02 R, veröffentlicht in juris, Rdnr. 27).

    Insbesondere Leistungen, die der Existenzsicherung dienen, sind grundsätzlich unverzüglich zu erbringen und dürfen nicht beliebig und solange "einbehalten" werden, bis sämtliche möglichen Verrechnungsersuchen geprüft und ggf. - auf Hinweis - noch vervollständigt worden sind, sondern es sind nur solche bei Abschluss eines Rentenfeststellungsverfahrens vorliegenden substantiierten Ersuchen zu berücksichtigen und auszuführen, in denen bestehende, fällige und bestands- bzw rechtskräftige Forderungen zu Lasten des Versicherten nachgewiesen sind (BSG, Urteil vom 24. Juli 2003 - B 4 RA 60/02 R, veröffentlicht in juris, Rdnr. 33).

  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 50/01 R

    Anfechtungsklage - Leistungsklage - Verpflichtungsklage - Feststellungsklage -

    Auszug aus LSG Hessen, 30.05.2008 - L 5 R 186/06
    Durch diese Erklärungen sind die im Bescheid vom 15. Mai 2001 festgestellten subjektiven Rechte des Klägers auf die Gewährung einer Altersrente und die hieraus resultierenden monatlichen Einzelansprüche erkennbar nicht aufgehoben oder abgeändert worden (s. BSG, Urteil vom 20. Dezember 2001 - B 4 RA 50/01 R; s. auch BSG, Urteil vom 24. Juli 2003 - B 4 RA 60/02 R, SozR 4-1300 § 31 Nr. 2).

    Damit hat sie sich zwar nicht dem Inhalt, jedoch der äußeren Form nach eines sog. formellen Verwaltungsaktes bedient, durch dessen Existenz alleine der Kläger mit dem Risiko behaftet ist, dass ihm in Zukunft unter Umständen ein insoweit bestandskräftiger Verwaltungsakt entgegengehalten werden könnte, der unabhängig von der materiellen Rechtslage das Erlöschen seiner Forderung feststellt (s. BSG, Urteil vom 24. Juli 2003 - B 4 RA 60/02 R, veröffentlicht in juris, Rdnr. 23; s. auch BSG, Urteil vom 20. Dezember 2001 - B 4 RA 50/01 R, veröffentlicht in juris, Rdnr. 16; s. auch Keller in Meyer-Ladewig-Keller-Leitherer, SGG, 8. Aufl., Anhang § 54 Rdnr. 4).

  • BSG, 12.07.1990 - 4 RA 47/88

    Zulässigkeit der Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG bei Verrechnung,

    Auszug aus LSG Hessen, 30.05.2008 - L 5 R 186/06
    Die Wirkungen der Verrechnung ebenso wie die der Aufrechnung beurteilen sich, soweit die §§ 51, 52, 57 Abs. 2 SGB I nichts anderes vorgeben, nach den zivilrechtlichen Vorschriften der §§ 387 ff. BGB, die in diesem Rahmen auf dieser Grundlage lückenfüllend entsprechend anwendbar sind (vgl. BSG SozR 3-1200 § 52 Nr. 1 S. 5 mwN, 15, 17; BSG SozR 3-1200 § 52 Nr. 3 S. 32; s. auch BSG SozR 1200 § 51 Nr. 5 S. 9; sowie BSG SozR 1200 § 51 Nr. 8 S. 17).

    Zum einen könnte sich eine solche nur auf die künftigen Rentenansprüche des Klägers beziehen und insofern fehlt es erkennbar bereits an einer Prüfung der Pfändungsfreigrenzen gem. § 52 iVm § 51 SGB I, zum andern dürfte eine solche Verrechnung angesichts der zwischenzeitlich seitens des Krankenversicherungsträgers an die Beklagte gerichteten Verrechnungsersuchen nach dem Prioritätsprinzip erst mit erheblicher Zeitverzögerung berücksichtigt werden können (vgl. BSG SozR 3-1200 § 52 Nr. 1 S. 13; Nr. 2 S. 27 f.).

  • BSG, 18.09.1997 - 11 RAr 85/96

    BfA - Arbeitsmarkt - Zweckmäßigkeit - Förderung - Bewertungsmaßstab

    Auszug aus LSG Hessen, 30.05.2008 - L 5 R 186/06
    Unter Anwendung des sinngemäß auch für bloße Formverwaltungsakte geltenden § 96 SGG ist auch dieser "Bescheid" aus den genannten Gründen aufzuheben (BSG NZS 1998, 191; BSGE 47, 168, 170; BSGE 24, 236, 237).
  • BVerwG, 11.08.2005 - 2 B 2.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Anforderungen an die

    Auszug aus LSG Hessen, 30.05.2008 - L 5 R 186/06
    (Wie hier Stelkens/Bonk/Sachs, Kommentar zum Verwaltungsverfahrensgesetz, § 35 Rdnr. 77; BVerwGE 66, 218, 221; BVerwG, Beschluss vom 11. August 2005 - B 2 B 2/05, veröffentlicht in juris; BFHE 149, 482, 483; 178, 306, 308; 182, 276).
  • BVerwG, 06.12.1978 - 8 C 24.78

    Einzelermächtigungen - Genehmigungsverfahren - Gemeinnützigkeitsschädliches

    Auszug aus LSG Hessen, 30.05.2008 - L 5 R 186/06
    Auch der Widerspruchsbescheid vom 18. Februar 2004 ersetzt zwar den Ausgangsbescheid vom 28. November 2003, jedoch enthält dieser über die Zurückweisung des Widerspruchs hinaus keinen eigenen Regelungsinhalt, weshalb daraus alleine keine Verwaltungsaktqualität erwächst (vgl. BVerwGE 57, 158, 161).
  • BGH, 12.10.1983 - VIII ZR 19/82

    Kein AGB-Aufrechnungsverbot im Konkursfall

    Auszug aus LSG Hessen, 30.05.2008 - L 5 R 186/06
    Eine unwirksame Aufrechnungserklärung muss nachgeholt werden, sie wird nicht nach Wegfall des Hindernisses automatisch wirksam (vgl. BGH NJW 84, 357; Grüneberg in Palandt, BGB, § 388 Rdnr. 1).
  • BFH, 04.02.1997 - VII R 50/96

    Aufrechnung und Abrechnungsbescheid sind wirksam, auch wenn das Finanzamt die

    Auszug aus LSG Hessen, 30.05.2008 - L 5 R 186/06
    (Wie hier Stelkens/Bonk/Sachs, Kommentar zum Verwaltungsverfahrensgesetz, § 35 Rdnr. 77; BVerwGE 66, 218, 221; BVerwG, Beschluss vom 11. August 2005 - B 2 B 2/05, veröffentlicht in juris; BFHE 149, 482, 483; 178, 306, 308; 182, 276).
  • BVerwG, 27.10.1982 - 3 C 6.82

    Aufrechnung der Behörde - Analoge Anwendung der §§ 387 ff BGB im öffentlichen

    Auszug aus LSG Hessen, 30.05.2008 - L 5 R 186/06
    (Wie hier Stelkens/Bonk/Sachs, Kommentar zum Verwaltungsverfahrensgesetz, § 35 Rdnr. 77; BVerwGE 66, 218, 221; BVerwG, Beschluss vom 11. August 2005 - B 2 B 2/05, veröffentlicht in juris; BFHE 149, 482, 483; 178, 306, 308; 182, 276).
  • BSG, 24.11.1978 - 11 RA 9/78

    Revision - Teilzulassung - Anschlussrevision - Zulässigkeit -

    Auszug aus LSG Hessen, 30.05.2008 - L 5 R 186/06
    Unter Anwendung des sinngemäß auch für bloße Formverwaltungsakte geltenden § 96 SGG ist auch dieser "Bescheid" aus den genannten Gründen aufzuheben (BSG NZS 1998, 191; BSGE 47, 168, 170; BSGE 24, 236, 237).
  • BFH, 02.04.1987 - VII R 148/83

    Aufrechnung - Steuerschuldverhältnis - Verwaltungsakt - Wirksamkeit -

  • BSG, 18.02.1992 - 5 RJ 61/90

    Verrechnung des abgetretenen Teils einer Geldleistung

  • BFH, 31.08.1995 - VII R 58/94

    Keine Aufrechnung nach Aussetzung der Vollziehung

  • BSG, 11.10.1979 - 3 RK 88/77

    Ermessen des Sozialleistungsträgers - Aufrechnung - Pfändungsschutzgrenze

  • BSG, 15.02.1966 - 11 RA 289/65

    Rentenanpassung - Bindung an Berechnungsfaktoren - Ersetzung falscher

  • BSG, 12.11.1980 - 1 RA 105/79

    Rentenversicherungsträger - Vorschuß-Überzahlung - Rentenvorschuß

  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - L 17 R 48/09

    Aufrechnung in der Wohlverhaltensphase i. S. des Insolvenzrechts auf der

    Andere Landessozialgerichte sind hingegen der Rechtsauffassung des 4. Senats des BSG (a.a.O.) gefolgt (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 30. Mai 2008, L 5 R 186/06 KN; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 2. März 2006, L 3 RJ 256/02, beide veröffentlich in juris).
  • SG Berlin, 24.07.2012 - S 96 AS 37112/08

    Sozialgerichtliches Verfahren / Arbeitslosengeld II - Bestimmung der Kläger -

    Denn der geltend gemachten Erstattung steht jedenfalls die " Dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est "-Einrede (Arglistig handelt, wer etwas verlangt, was er augenblicklich wieder zurückgeben muss) - als Ausfluss des Grundsatzes von Treu und Glauben nach § 242 BGB entgegen, weil die Kläger einen Anspruch auf (Wieder-)Auszahlung der zu erstattenden Leistungen aus dem ursprünglichen Bewilligungsbescheid hätten (vgl. zur dolo-agit -Einrede: BSG, Urteil vom 06.02.1991, 13/5 RJ 18/89, BB 1992, S. 2435 ff.; Hessisches LSG, Urteil vom 30.05.2008, L 5 R 186/06 KN; Sächsisches LSG, Urteil vom 12.07.2006, L 1 KR 57/03; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 08.03.2001, 9 K 437/97 Ki).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2011 - L 16 R 758/10

    Vormerkung einer Anrechnungszeit wegen Schulausbildung; Rentenbescheid;

    Ist die Beklagte aber verpflichtet, den rechtswidrigen Aufhebungsbescheid mit demselben Regelungsinhalt umgehend erneut zu erlassen, so kann die Klägerin nach dem Dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est-Grundsatz (vgl. LSG Darmstadt, Urteil vom 30. Mai 2008 - L 5 R 186/06 KN -, juris; LSG Chemnitz, Urteil vom 12. Juli 2006 - L 1 KR 57/03 -, juris; VG Hamburg, Beschluss vom 2. Februar 1998 - 4 VG 687.98 - juris; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl. 2005, § 113 Rn. 58) nicht die Aufhebung dieses Bescheides beanspruchen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2016 - L 15 AS 115/15
    Aus den Ausführungen des Großen Senats wird daher in der landessozialgerichtlichen Rechtsprechung und auch in der Literatur überwiegend gefolgert, dass die Vornahme nicht nur einer Verrechnung, sondern auch einer Aufrechnung rechtlich nicht zwingend durch einen Verwaltungsakt zu erfolgen hat (vgl. Urteile LSG Rheinland-Pfalz vom 6. Mai 2015 - L 6 AS 288/13 -, juris [zu einem Kostenerstattungsanspruch nach § 63 SGB X], LSG Niedersachsen-Bremen vom 7. Februar 2008 - L 10 R 480/07 - juris Rn. 16, Hessisches LSG vom 29. Oktober 2012, a.a.O., LSG Berlin-Brandenburg vom 18. Dezember 2006 - L 4 B 1262/06 R ER - juris Rn. 2, LSG Baden-Württemberg vom 31. März 2006 - L 3 AL 1515/05 - juris Rn. 13, Hessisches LSG vom 30. Mai 2008 - L 5 R 186/06 KN - juris Rn. 37; Gutzler in: Beck"scher Online-Kommentar Sozialrecht Rohlf/Giesen/Kreikebohm/Udsching, 39. Edition, Stand 1. September 2015, § 51 Rn. 10; Mrozynski, SGB 1, 5. Auflage 2014, § 51 Rn. 22, 24b).
  • SG Stuttgart, 22.02.2010 - S 24 R 7246/07

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Bestimmtheit eines Verwaltungsaktes -

    dazu nur BSG, Urt. v. 06.02.1991 - 13/5 RJ 18/89, BB 1992, S. 2435 ff.; Hess. LSG, Urt. v. 30.05.2008 - L 5 R 186/06 KN, juris; Sächs. LSG, Urt. v. 12.07.2006 - L 1 KR 57/03, juris,.
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