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   LSG Hessen, 30.06.2014 - L 2 R 106/13 B   

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https://dejure.org/2014,19601
LSG Hessen, 30.06.2014 - L 2 R 106/13 B (https://dejure.org/2014,19601)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30.06.2014 - L 2 R 106/13 B (https://dejure.org/2014,19601)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30. Juni 2014 - L 2 R 106/13 B (https://dejure.org/2014,19601)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 05.09.2005 - L 2 B 36/05

    Sachverständigenentschädigung - stationäre Begutachtung eines Versicherten -

    Auszug aus LSG Hessen, 30.06.2014 - L 2 R 106/13
    In diesem Sinne habe auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz seinerzeit in Anwendung des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen bereits entschieden (Beschluss vom 5. September 2005, L 2 B 36/05 U).

    Dementsprechend kommt ein unmittelbarer Anspruch der Antragstellerin als Krankenhausträgerin gegen die Staatskasse aus den Vorschriften des KHEntgG auch deshalb nicht in Betracht, da dieses Gesetz allein das Rechtsverhältnis zwischen Krankenhäusern und ihren Patienten oder ihren Kostenträgern regelt, nicht jedoch ein im Rahmen einer gerichtlich angeordneten stationären Begutachtung entstehendes Rechtsverhältnis gegenüber dem anordnenden Gericht (ebenso LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. Januar 2008, L 12 R 4303/06 KO-B; a.A. noch auf Grundlage des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG) LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. September 2005, L 2 B 36/05 U, juris Rn. 17).

    Ein Rückgriff auf die im Jahr 2003 erstellte Empfehlung des Ständigen Ausschusses BG-NT über die Vergütung für stationäre Begutachtung bei Unfallverletzten/Berufskrankheiten scheidet, wovon auch das Sozialgericht ausgegangen ist, zur Überzeugung des Senates aus (ebenso im Ergebnis LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. September 2005, L 2 B 36/05 U, juris Rn. 20; anders SG Dresden im Rahmen der Bestimmung der üblichen Vergütung im Rahmen des § 612 Abs. 2 BGB, Beschluss vom 14. September 2004, S 1 SB 30/02; im Ergebnis ebenfalls anders LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. Januar 2008, L 12 R 4303/06 KO-B).

  • OLG Frankfurt, 20.08.2008 - 20 W 145/08

    Sachverständigenentschädigung: Erstattung der Kosten eines stationären

    Auszug aus LSG Hessen, 30.06.2014 - L 2 R 106/13
    Denn Kostenträger für einen stationären Krankenhausaufenthalt zur Erkennung oder Behandlung einer Krankheit ist insoweit die jeweilige Krankenkasse bzw. der Sozialhilfeträger, nicht das die stationäre Begutachtung anordnende Gericht (vgl. hierzu OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 20. August 2008, 20 W 145/08).
  • BSG, 20.05.1987 - 10 RKg 12/85

    Wertschätzung - Betreuungsleistung - Rüge - Berechnungsmethoden -

    Auszug aus LSG Hessen, 30.06.2014 - L 2 R 106/13
    Ist die konkrete Höhe der Aufwendungen nicht feststellbar, so kann das Gericht die Höhe in entsprechender Anwendung des § 287 Abs. 2 ZPO unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls schätzen (vgl. u.a. BSG, Urteil vom 20. Mai 1987, 10 RKg 12/85 m.w.N., zuletzt Urteile vom 20. August 2009, B 14 AS 41/08 R und vom 7. Juli 2011, B 14 AS 51/10 R).
  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 51/10 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten - selbst

    Auszug aus LSG Hessen, 30.06.2014 - L 2 R 106/13
    Ist die konkrete Höhe der Aufwendungen nicht feststellbar, so kann das Gericht die Höhe in entsprechender Anwendung des § 287 Abs. 2 ZPO unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls schätzen (vgl. u.a. BSG, Urteil vom 20. Mai 1987, 10 RKg 12/85 m.w.N., zuletzt Urteile vom 20. August 2009, B 14 AS 41/08 R und vom 7. Juli 2011, B 14 AS 51/10 R).
  • BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 41/08 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

    Auszug aus LSG Hessen, 30.06.2014 - L 2 R 106/13
    Ist die konkrete Höhe der Aufwendungen nicht feststellbar, so kann das Gericht die Höhe in entsprechender Anwendung des § 287 Abs. 2 ZPO unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls schätzen (vgl. u.a. BSG, Urteil vom 20. Mai 1987, 10 RKg 12/85 m.w.N., zuletzt Urteile vom 20. August 2009, B 14 AS 41/08 R und vom 7. Juli 2011, B 14 AS 51/10 R).
  • LSG Bayern, 08.09.2006 - L 3 U 333/04

    Entschädigungsanspruch gerichtlich bestellter Sachverständiger im

    Auszug aus LSG Hessen, 30.06.2014 - L 2 R 106/13
    Aufgrund der Abtretung des Aufwendungsersatzanspruches des Gutachters an die Antragstellerin kann dahingestellt bleiben, ob ein entsprechender Anspruch nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 JVEG von ihr auch unmittelbar gegenüber dem Antragsgegner hätte geltend gemacht werden können (vgl. in diesem Sinne LSG Bayern, Beschluss vom 8. September 2006, L 3 U 333/04.Ko; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. Januar 2008, L 12 R 4303/06 KO-B; Binz, in: Binz/Dörndorfer, GKG, FamGKG, JVEG, 3. Aufl. 2014, § 12 JVEG Rn. 1).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 18.11.2020 - L 4 SB 122/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - notwendige besondere

    Der Begriff der "notwendigen besonderen Kosten" unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der vollen gerichtlichen Kontrolle; im Ausnahmefall können diese Kosten auch pauschaliert oder geschätzt werden (Bleutge, in: BeckOK, Kostenrecht, Dörndorfer/Nelle/Wendtland/Gerlach, 31. Auflage, § 12 JVEG, Rn. 8 unter Verweis auf LSG Hessen, Beschluss vom 30.06.2014 - L 2 R 106/13 B, juris).

    Zur Konkretisierung des unbestimmten Rechtsbegriffs "notwendige besondere Kosten" im Sinne des § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 JVEG ist daher zur Überzeugung des Senats auf einen pauschalierenden Ansatz zurückzugreifen und in entsprechender Anwendung des § 287 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls eine Schätzung vorzunehmen (so auch LSG Hessen, Beschluss vom 30.06.2014, a.a.O., Rn. 51; LG Hamburg, Urteil vom 16.11.2018 - 306 S 49/17, juris Rn. 28).

  • LSG Baden-Württemberg, 06.07.2015 - L 12 KO 46/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Ersatz für besondere

    Liegt ein Einzelnachweis der gutachtenbezogenen Aufwendungen nicht vor, ist zur Konkretisierung der "notwendigen besonderen Kosten" im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 JVEG auf einen pauschalierenden Ansatz zurückzugreifen (Anschluss an Hessisches LSG, Beschluss vom 30.06.2014 - L 2 R 106/13 B -, juris).

    Der Senat ist vielmehr (im Anschluss an den Beschluss des Hessischen LSG vom 30.06.2014 - L 2 R 106/13 B -, juris) der Auffassung, dass dann, wenn ein Einzelnachweis der auf das Gutachten bezogenen Aufwendungen nicht vorliegt, zur Konkretisierung der notwendigen besonderen Kosten eine Schätzung in entsprechender Anwendung des § 287 Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) erfolgen kann und dabei einzelne Elemente bzw. Kalkulationen des DRG-Fallpauschalensystems herangezogen werden können.

    Das SG Fulda hat mit Beschluss vom 12.11.2012 - S 4 SF 56/10 E -, juris, der Gegenstand der Beschwerdeentscheidung des Hessischen LSG vom 30.06.2014 a. a. O. war, ebenfalls Rückschlüsse aus dem Fallpauschalensystem gezogen.

  • LSG Hessen, 15.11.2021 - L 2 SB 128/21

    Covid-19-Pandemie: Kosten eines Sachverständigen für Hygienemaßnahmen bei einer

    Ist die konkrete Höhe der Aufwendungen nicht feststellbar, so kann das Gericht die Höhe in entsprechender Anwendung des § 287 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls schätzen (Beschluss des erkennenden Senats vom 30. Juni 2014, L 2 R 106/13 B , juris).
  • SG Fulda, 09.08.2021 - S 4 SF 12/21

    Sachverständigenvergütung - Coronabedingten Mehrkosten (hier: 7 Euro) sind in

    Letztlich bestehen ungeachtet der grundsätzlich erforderlichen Konkretisierung solcher besonderer Kosten keine Bedenken, unter Heranziehung von Nr. 245 GOÄ ausnahmsweise eine Pauschalierung vorzunehmen; immerhin ist sie mit der demokratischen Legitimation eine Rechtsverordnung des Bundes versehen, die eine richterliche Heranziehung ungeachtet der ohnehin bestehenden Schätzungsbefugnis des Richters in analoger Anwendung des § 287 Abs. 2 ZPO (für das JVEG dazu schon HessLSG, Beschl. v. 30. Juni 2014 - L 2 R 106/13 B, juris Rn. 51) ohne durchgreifende Einwände als besondere Form der Konkretisierung als zulässig erscheinen ließe.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.12.2015 - L 2 SF 232/15

    Kosten des stationären Aufenthalts - Begutachtung

    Der Senat folgt nicht der vom Hessischen Landessozialgericht (Beschluss vom 30. Juni 2014, L 2 R 106/13 B, zitiert nach juris) bevorzugten Lösung einer Ermittlung dieser Kosten nach einer modifizierten DRG-Pauschale (Diagnosis Related Groups), da diese vom Grundsatz her diagnose- und behandlungsbezogen ist.
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