Rechtsprechung
LSG Hessen, 30.11.2018 - L 3 U 225/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
SGB VII § 56
Unfallversicherung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unfallversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Kassel, 15.11.2011 - S 1 U 60/08
- LSG Hessen, 30.11.2018 - L 3 U 225/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …
Auszug aus LSG Hessen, 30.11.2018 - L 3 U 225/11
Diese liegt vor, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden; die reine Möglichkeit genügt nicht (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 B 2 U 1/05 R - juris).Beweisrechtlich ist zudem zu beachten, dass der aus mehreren Schritten bestehende Ursachenzusammenhang positiv festgestellt werden muss (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, a.a.O.) und dass die Anknüpfungstatsachen der Kausalkette im Vollbeweis vorliegen müssen (BSG, Beschluss vom 23. September 1997 - 2 BU 194/97; Deppermann-Wöbbeking in: Thomann (Hrsg.), Personenschäden und Unfallverletzungen, Referenz-Verlag Frankfurt 2015, Seite 630).
Aufgrund der Unbegrenztheit der naturwissenschaftlich-philosophischen Ursachen für einen Erfolg ist für die praktische Rechtsanwendung in einer zweiten Prüfungsstufe die Unterscheidung zwischen solchen Ursachen notwendig, die rechtlich für den Erfolg verantwortlich gemacht werden bzw. denen der Erfolg zugerechnet wird, und den anderen, für den Erfolg rechtlich unerheblichen Ursachen (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - juris).
- BSG, 23.09.1997 - 2 BU 194/97
Freie richterliche Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus LSG Hessen, 30.11.2018 - L 3 U 225/11
Beweisrechtlich ist zudem zu beachten, dass der aus mehreren Schritten bestehende Ursachenzusammenhang positiv festgestellt werden muss (BSG…, Urteil vom 9. Mai 2006, a.a.O.) und dass die Anknüpfungstatsachen der Kausalkette im Vollbeweis vorliegen müssen (BSG, Beschluss vom 23. September 1997 - 2 BU 194/97; Deppermann-Wöbbeking in: Thomann (Hrsg.), Personenschäden und Unfallverletzungen, Referenz-Verlag Frankfurt 2015, Seite 630).