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   LSG Hessen, 31.08.2021 - L 2 R 302/20   

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https://dejure.org/2021,51474
LSG Hessen, 31.08.2021 - L 2 R 302/20 (https://dejure.org/2021,51474)
LSG Hessen, Entscheidung vom 31.08.2021 - L 2 R 302/20 (https://dejure.org/2021,51474)
LSG Hessen, Entscheidung vom 31. August 2021 - L 2 R 302/20 (https://dejure.org/2021,51474)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Vormerkung von Beitragszeiten gemäß § 119 Abs. 3 SGB X im Wege des Regresses in der gesetzlichen Rentenversicherung Kein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch beim Fehlen pflichtwidriger Amtshandlungen oder Unterlassungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2007 - L 9 R 917/05

    Schadensersatz bei einem Verkehrsunfall - Überleitung von Ansprüchen auf den

    Auszug aus LSG Hessen, 31.08.2021 - L 2 R 302/20
    Die so verstandene Klage sei als Leistungsklage statthaft (Verweis auf LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. März 2007, L 9 R 917/05).

    Dem Rentenversicherungsträger wird damit kraft öffentlichen Rechts ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch des sozialversicherten Geschädigten gegen den Schädiger übertragen, den er nicht auf den Versicherten zurück übertragen kann (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. März 2007, L 9 R 917/05, NJOZ 2007, 3373, 3381).

    Aktuell sieht der Senat - diesen Ausführungen zum sozialrechtlichen Herstellungsanspruch folgend - noch keinen Anspruch der Klägerin auf Verurteilung der Beklagten zu gerichtlichen Durchsetzung der Schadenersatzforderung im Wege der Leistungsklage (siehe hierzu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. März 2007, L 9 R 917/05, juris).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 11.01.2012 - L 4 R 266/11

    Neuberechnung einer Erwerbsminderungsrente wegen eines Beitragsregresses des

    Auszug aus LSG Hessen, 31.08.2021 - L 2 R 302/20
    Ob die Klägerin bereits vor Eingang der Regresszahlungen Anspruch auf Vormerkung von Pflichtbeitragszeiten ab 1. Januar 2005 habe, könne daher dahinstehen (vgl. hierzu § 119 Abs. 3 Satz 1 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X); Verweis auf LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Januar 2012, L 4 R 266/11).

    Soweit der Beitragsregress nicht durchgeführt werde, dies auf einem pflichtwidrigen Handeln der Beklagten beruhe und die Klägerin (oder ihre Hinterbliebenen) hierdurch bei einer zukünftigen Rente benachteiligt werde, ermögliche der sozialrechtliche Herstellungsanspruch die Anerkennung der Pflichtbeitragszeiten, die mangels verfolgtem und durchgeführtem Beitragsregresses nicht durch tatsächliche Beitragszahlung erfolgt seien, indem ein fiktiver Beitragsregress der dann durchzuführenden Rentenberechnung trotz Nichteingangs der Regresszahlungen zugrunde gelegt werde (vgl. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. März 2013, L 3 R 969/11; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Januar 2012, L 4 R 266/11).

  • BGH, 02.12.2003 - VI ZR 243/02

    Prozessführungsbefugnis des Geschädigten nach gesetzlichem Forderungsübergang

    Auszug aus LSG Hessen, 31.08.2021 - L 2 R 302/20
    Weder aus eigenem Recht noch in gewillkürter Prozessstandschaft könne der Versicherte die Beiträge gegenüber dem Schädiger geltend machen (Verweis auf BGH, Urteil vom 2. Dezember 2003, VI ZR 243/02).

    Der Geschädigte ist weder aus eigenem Recht noch in gewillkürter Prozessstandschaft des Sozialversicherungsträgers zur Geltendmachung von auf diesen nach § 119 SGB X übergegangenen Ansprüchen vor den Zivilgerichten prozessführungsbefugt (statt vieler: BGH, Urteil vom 2. Dezember 2003, VI ZR 243/02, NJW-RR 2004, 595, 596 f.; Breitkreuz in Diering/Timme/Stähler, SGB X, § 119 Rn. 1; Schlaeger, jurisPR-SozR 13/2020 Anm. 3).

  • BSG, 31.01.2002 - B 13 RJ 23/01 R

    Nachgezahlte Beiträge aufgrund eines Schadensersatzanspruchs - Übergang von

    Auszug aus LSG Hessen, 31.08.2021 - L 2 R 302/20
    Aus fürsorgerischen Gründen übertrage § 119 SGB X die Aktivlegitimation für den Anspruch auf Ersatz des dem Versicherten entstandenen Beitragsschadens treuhänderisch auf den Sozialversicherungsträger, der die Beitragsforderung (in fremdem Interesse) einziehen und entsprechend als Pflichtbeiträge verbuchen müsse (Verweis auf BSG, Urteil vom 31. Januar 2002, B 13 RJ 23/01 R).

    Dagegen ist es nicht Sinn und Zweck der Regelung, für eine finanzielle Entlastung der Rentenversicherungsträger zu sorgen (BSG, Urteil vom 31. Januar 2002, B 13 RJ 23/01, BSGE 89, 151 m. w. N.).

  • OLG Celle, 27.06.2012 - 14 U 193/10

    Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitslosen durch einen Verkehrsunfall:

    Auszug aus LSG Hessen, 31.08.2021 - L 2 R 302/20
    Der Anspruch geht somit vollständig auf den Rentenversicherungsträger als Treuhänder über, dem Geschädigten verbleibt keinerlei "Einzugsermächtigung" (vgl. OLG Celle, Urteil vom 19. Februar 2020, 14 W 4/20, juris; OLG Bamberg, Urteil vom 4. September 2017, 5 U 63/17, r+s 2019, 117; OLG Celle, Urteil vom 27. Juni 2012, 14 U 193/10, VersR 2013, 1052, 1058; Jahnke, VersR 2016, 1283, 1288; Lang, jurisPR-VerkR 9/2019 Anm. 1).

    Erfüllt der Rentenversicherungsträger seine sozialrechtlichen Pflichten zum Einzug der Beiträge nicht und kommt es daher zu einer Rentenminderung, hat der Geschädigte keinen persönlichen Schadensersatzanspruch gegen den Schädiger, sondern allenfalls einen Schadensersatzanspruch gegen den Rentenversicherungsträger (vgl. z. B. BGH, Urteil vom 21. August 2018, VI ZR 375/17, BeckRS 2018, 25175; OLG Celle, Urteil vom 27. Juni 2012, 14 U 193/10, VersR 2013, 1052, 1058).

  • BGH, 11.04.2018 - XII ZB 377/17

    Versorgungsausgleich: Ausgleich von mittels Direktleistung von Beiträgen durch

    Auszug aus LSG Hessen, 31.08.2021 - L 2 R 302/20
    Sie begründe daher ein besonderes Treuhand- und Fürsorgeverhältnis zwischen Rentenversicherungsträger und betroffenem Versicherten, aufgrund dessen dieser grundsätzlich verpflichtet sei, ein Regressverfahren durchzuführen (Verweis auf BGH, Urteil vom 11. April 2018, XII ZB 377/17).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2013 - L 3 R 969/11
    Auszug aus LSG Hessen, 31.08.2021 - L 2 R 302/20
    Soweit der Beitragsregress nicht durchgeführt werde, dies auf einem pflichtwidrigen Handeln der Beklagten beruhe und die Klägerin (oder ihre Hinterbliebenen) hierdurch bei einer zukünftigen Rente benachteiligt werde, ermögliche der sozialrechtliche Herstellungsanspruch die Anerkennung der Pflichtbeitragszeiten, die mangels verfolgtem und durchgeführtem Beitragsregresses nicht durch tatsächliche Beitragszahlung erfolgt seien, indem ein fiktiver Beitragsregress der dann durchzuführenden Rentenberechnung trotz Nichteingangs der Regresszahlungen zugrunde gelegt werde (vgl. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. März 2013, L 3 R 969/11; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Januar 2012, L 4 R 266/11).
  • OLG Celle, 19.02.2020 - 14 W 4/20

    Rentenregress nach fremdverschuldetem Unfall

    Auszug aus LSG Hessen, 31.08.2021 - L 2 R 302/20
    Der Anspruch geht somit vollständig auf den Rentenversicherungsträger als Treuhänder über, dem Geschädigten verbleibt keinerlei "Einzugsermächtigung" (vgl. OLG Celle, Urteil vom 19. Februar 2020, 14 W 4/20, juris; OLG Bamberg, Urteil vom 4. September 2017, 5 U 63/17, r+s 2019, 117; OLG Celle, Urteil vom 27. Juni 2012, 14 U 193/10, VersR 2013, 1052, 1058; Jahnke, VersR 2016, 1283, 1288; Lang, jurisPR-VerkR 9/2019 Anm. 1).
  • BSG, 16.03.2016 - B 9 V 6/15 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Antrag auf Beschädigtenversorgung - Jahresfrist -

    Auszug aus LSG Hessen, 31.08.2021 - L 2 R 302/20
    Außerdem ist erforderlich, dass durch Vornahme einer zulässigen Amtshandlung der Zustand hergestellt werden kann, der bestehen würde, wenn die Behörde ihre Verpflichtungen gegenüber dem Berechtigten nicht verletzt hätte (so z. B. BSG, Urteil vom 16. März 2016, B 9 V 6/15 R, SozR 4-3100 § 60 Nr. 7 m. w. N.).
  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 29/98 R

    Vormerkung von rentenrechtlichen Zeiten - Anwendbarkeit des DDRTschSozPAbk nach

    Auszug aus LSG Hessen, 31.08.2021 - L 2 R 302/20
    Das in § 149 Abs. 5 SGB VI besonders normierte Vormerkungsverfahren bezwecke eine möglichst zeitnahe und verbindliche Feststellung von Tatsachen, die in einem künftigen Leistungsfall möglicherweise rentenversicherungsrechtlich bedeutsam werden könnten (Verweis auf BSG, Urteil vom 27. Januar 1999, B 4 RA 29/98 R).
  • OLG Bamberg, 04.09.2017 - 5 U 63/17

    Schadensersatzanspruch

  • OLG Braunschweig, 27.10.2015 - 7 U 61/14

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall - Ersatz des sog. Rentenkürzungsschadens

  • BGH, 21.08.2018 - VI ZR 375/17

    Amtshaftung bei pflichtwidrigem Nichtverfolgen des Anspruchs auf Ersatz von

  • BSG, 02.11.2021 - B 5 R 30/21 BH

    Parallelentscheidung zu BSG B 5 R 25/21 BH v. 02.11.2021

    Der Antrag der Klägerin, ihr für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 31. August 2021 - L 2 R 302/20 - Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts zu bewilligen, wird abgelehnt.

    Die Klägerin hat mit einem von ihr unterzeichneten und am 14.10.2021 durch Telefax beim BSG eingegangenen Schreiben vom selben Tag unter Bezugnahme auf ua das Az "L 2 R 302/20" die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) sowie die Beiordnung eines Rechtsanwalts beantragt.

    Der Senat wertet dieses Vorbringen der Klägerin als Antrag auf Bewilligung von PKH unter Beiordnung eines Rechtsanwalts für ein Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Hessischen LSG vom 31.8.2021 (L 2 R 302/20) .

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