Rechtsprechung
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 04.11.2019 - L 7 R 18/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 7 Abs 1 SGB 4, § 7a Abs 1 SGB 4
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Fahrer eines Velotaxis - Dienstleistungsvertrag - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Abgrenzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwalt.de (Kurzinformation)
Sozialrechtlicher Status von Fahrern eines Velotaxis als freier Mitarbeiter
- etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Sozialrechtlicher Status von Fahrern eines Velotaxis
- etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Kann ich mit einem Vertrag den sozialrechtlicher Status von freien Mitarbeitern festlegen?
Verfahrensgang
- SG Schwerin, 18.12.2014 - S 1 R 511/11
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 04.11.2019 - L 7 R 18/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer …
Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 04.11.2019 - L 7 R 18/15
Bei der Beschäftigung in einem fremden Betrieb ist dies der Fall, wenn der Beschäftigte in den Betrieb eingegliedert ist und dabei einem Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt (vergl. Urteil des BSG vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R).Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (vergl. Urteil des BSG vom 24. Januar 2007, a. a. O., m. w. N. auf die Rechtsprechung).
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2009 - L 1 KR 26/08
Sozialversicherungspflicht - Bild- und Toningenieur - Fernsehen - Liveübertragung …
Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 04.11.2019 - L 7 R 18/15
Insofern gehe der in Bezug genommene Vergleich auf das Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 23 Januar 2009 (Aktenzeichen: L 1 KR 26/08) fehl. - BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R
Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit …
Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 04.11.2019 - L 7 R 18/15
Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den gesamten Umständen des Einzelfalles nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (vergl. Urteil des BSG vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - m. w. N. auf die Rechtsprechung). - BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vertriebsleiter in einer …
Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 04.11.2019 - L 7 R 18/15
Da jedoch im erstinstanzlichen Verfahren trotz der Verbindung getrennter Klagen ein einheitlicher Streitgegenstand bei subjektiver Klagenhäufung vorliegt (vergl. Urteil des BSG vom 29. Juli 2015 - B 12 KR 23/13 R) und damit ein gerichtskostenpflichtiger Kläger zusammen mit einem nach § 183 SGG gerichtskostenfreien Kläger geklagt haben, setzt sich für das erstinstanzliche Verfahren die Gerichtskostenfreiheit durch.