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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 05.05.2021 - L 7 BA 20/18   

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https://dejure.org/2021,14571
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 05.05.2021 - L 7 BA 20/18 (https://dejure.org/2021,14571)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 05.05.2021 - L 7 BA 20/18 (https://dejure.org/2021,14571)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 05. Mai 2021 - L 7 BA 20/18 (https://dejure.org/2021,14571)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 7 Abs 1 SGB 4, § 7a SGB 4, § 5 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6
    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einer Pflegefachkraft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialversicherungsbeitragspflicht eines Intensivpflegers; Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit; Tätigkeit als Pflegefachkraft in einer ambulanten Pflegeeinrichtung; Eingliederung in einen Betrieb

  • rechtsportal.de

    Sozialversicherungsbeitragspflicht eines Intensivpflegers; Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit; Tätigkeit als Pflegefachkraft in einer ambulanten Pflegeeinrichtung; Eingliederung in einen Betrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 07.06.2019 - B 12 R 6/18 R

    Pflegekräfte als freie Mitarbeiter in Pflegeheimen?

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 05.05.2021 - L 7 BA 20/18
    Die Tätigkeit als Pflegefachkraft kann sowohl im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 07. Juni 2019 - B 12 R 6/18 R - juris Rn. 26) als auch selbständig ausgeübt werden.

    Dies gilt auch für den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, weil die Tätigkeit insoweit kein besonderes Gepräge erhält (vgl. hierzu für den Fall einer Pflegefachkraft in einer stationären Einrichtung: BSG, Urteil vom 07. Juni 2019 - B 12 R 6/18 R -, BSGE 128, 205-219, SozR 4-2400 § 7 Nr. 44, juris Rn. 31).

    Zur rechtlichen Begründung verweist der Senat nach eigener Prüfung auf die Ausführungen des BSG in seinem Urteil vom 07. Juni 2019 - B 12 R 6/18 R - (BSGE 128, 205-219, SozR 4-2400 § 7 Nr. 44), juris Rn. 39 -41).

    Soweit das BSG sich in seiner Entscheidung vom 07. Juni 2019 - B 12 R 6/18 R - nur mit dem sozialrechtlichen Status von in stationären Einrichtungen tätigen Pflegefachkräften befasst hat, jedoch die Rechtsfrage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis von in ambulanten Einrichtungen tätigen Pflegefachkräften besteht, nicht beantwortet hat, kann dies dahinstehen.

  • BSG, 17.03.2015 - B 3 P 1/15 S

    Pflegeversicherung - Kündigung eines Versorgungsvertrages - Abrechnungsbetrug

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 05.05.2021 - L 7 BA 20/18
    Darüber hinaus ergebe sich hinsichtlich des Begriffs "angestellt" in § 36 SGB XI (vgl. Beschluss des BSG vom 17. März 2015 - B 3 P 1/15 S, B 3 P 1/15 B - (NZS 2015, 508) die Abhängigkeit der Tätigkeit.

    Das BSG hat in seinem Beschluss vom 17. März 2015 - B 3 P 1/15 S u. a. - juris Rn. 11, der die Abrechnung einer durch ehrenamtliche Mitarbeiter erbrachten Pflegesachleistung zum Gegenstand hatte, unter Hinweis auf § 36 Absatz 1 Satz 3 SGB XI vertreten, dass ein Pflegedienst (§ 71 Absatz 1 SGB XI) nur Leistungen der häuslichen Pflegehilfe, womit die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung gemeint seien (§ 36 Absatz 1 Satz 1 SGB XI), nicht durch Personen erbringen kann, die außerhalb eines Anstellungsverhältnisses tätig sind, und demgemäß Leistungen solcher Personen auch nicht als eigene Leistungen von Angestellten des Pflegedienstes deklarieren und abrechnen kann.

  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 05.05.2021 - L 7 BA 20/18
    Die Honorarhöhe ist nur eines von vielen in der Gesamtwürdigung zu berücksichtigenden Indizien (vgl. BSG, Urteil vom 31. März 2017 - B 12 R 7/15 R - BSGE 123, 50 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 30, Rn. 50 ), das vorliegend nicht ausschlaggebend ist.
  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 05.05.2021 - L 7 BA 20/18
    Die Wahrnehmung der Tätigkeit durch Dritte ist für die rechtliche Bewertung der Eingliederung ohne Belang (BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - Juris Rn. 23 ).
  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 05.05.2021 - L 7 BA 20/18
    Eine Tätigkeit für mehrere Auftraggeber erhält erst in der Zusammenschau mit weiteren typischen Merkmalen einer selbstständigen Tätigkeit Gewicht, wie z. B. einem werbenden Auftreten am Markt für die angebotenen Leistungen (BSG Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - BSGE 120, 99 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 25, Rn. 28).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.04.2015 - L 11 R 3224/14

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Intensivpflegerin - abhängige

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 05.05.2021 - L 7 BA 20/18
    Ergänzend hat er Bezug auf eine Entscheidung des LSG Baden-Württemberg vom 23. April 2015 (Az. L 11 R 3224/14) genommen, die den aus seiner Sicht vergleichbaren Fall der statusrechtlichen Beurteilung einer Intensivpflegerin zum Gegenstand gehabt habe.
  • BSG, 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Physiotherapeutin ohne eigene Zulassung zur

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 05.05.2021 - L 7 BA 20/18
    Bei der Gewichtung der vorliegenden Indizien ist zu berücksichtigen, dass die Tätigkeit des Klägers als Pflegefachkraft in einer ambulanten Pflegeeinrichtung Besonderheiten (insbesondere aufgrund regulatorischer Vorgaben, vgl. hierzu BSG, Urteil vom 24. März 2016 - B 12 KR 20/14 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 29 ) aufweist und gemessen daran, weiteren Gesichtspunkte eine geringere Bedeutung im Rahmen der Gesamtabwägung zuzumessen ist.
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 05.05.2021 - L 7 BA 20/18
    Maßgeblich ist insoweit das Gesamtbild der Verhältnisse (vgl. Urteile des BSG vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - und vom 12. November 2015 - B 12 KR 10/14 R -).
  • BSG, 30.01.1997 - 12 RK 31/96

    Versicherungspflichtig selbständig tätiger Krankengymnasten nach § 2 Nr. 2 SGB VI

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 05.05.2021 - L 7 BA 20/18
    Der Begriff der Pflegepersonen in Nr. 2 geht davon aus, dass es sich grundsätzlich um weisungsabhängige (und insoweit arbeitnehmerähnliche) Tätigkeiten handelt, da sie aufgrund ärztlicher Verordnung verrichtet werden (vgl. BT-Drucks 11/4124 S 149; BSG Urteil vom 30. Januar 1997 - 12 RK 31/96 - SozR 3-2600 § 2 Nr. 2).
  • BSG, 09.12.1981 - 12 RK 4/81

    Betriebsarzt - Weisungsfreie Aufgabe - Abhaltung bestimmter Sprechstunden im

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 05.05.2021 - L 7 BA 20/18
    Die abhängige Beschäftigung manifestiere sich in einem solchen Fall in der Eingliederung des Versicherten in den Betrieb (BSG vom 9. Dezember 1981 - 12 RK 4/81 - SozR 2400 § 2 Nr. 19 m. w. N.), was hier zu bejahen sei.
  • BSG, 22.04.2009 - B 3 P 14/07 R

    Soziale Pflegeversicherung - unter ständiger Verantwortung einer verantwortlichen

  • LSG Baden-Württemberg, 20.07.2017 - L 10 R 91/17

    Sozialversicherungspflicht - freiberufliche Pflegefachkraft - Honorarkraft -

  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2016 - L 11 R 3476/15

    (Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Altenpflegerin für eine

  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 10/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

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