Rechtsprechung
   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 05.07.2018 - L 6 P 12/17 B PKH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,19648
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 05.07.2018 - L 6 P 12/17 B PKH (https://dejure.org/2018,19648)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 05.07.2018 - L 6 P 12/17 B PKH (https://dejure.org/2018,19648)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 05. Juli 2018 - L 6 P 12/17 B PKH (https://dejure.org/2018,19648)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,19648) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 22.04.2015 - B 3 KR 16/14 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - sonstiger geeigneter Ort -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 05.07.2018 - L 6 P 12/17
    Ob es sich bei der Verabreichung von Sondennahrung um einfachste Maßnahmen der medizinischen Behandlungspflege handelt, die im Rahmen der Eingliederungshilfe und damit vom Sozialhilfeträger zu erbringen sind (vgl. etwa BSG, Urteil vom 22. April 2015 - B 3 KR 16/14 R, Rn. 35), kann im vorliegenden Verfahren daher dahinstehen.
  • BSG, 26.04.2001 - B 3 P 11/00 R

    Pflegeversicherung - unterschiedliche Leistungen - stationäre Pflege -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 05.07.2018 - L 6 P 12/17
    In der Zeit, in der sich der Pflegebedürftige - wie vorliegend der Antragsteller - in einer Einrichtung im Sinne von § 43a SGB XI (vollstationäre Einrichtung der Hilfe für behinderte Menschen, in der die Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft, die schulische Ausbildung oder die Erziehung behinderter Menschen im Vordergrund des Einrichtungszwecks stehen) aufhält, kommen neben der pauschalierten teilweisen Übernahme des Heimentgelts andere Leistungen der sozialen Pflegeversicherung grundsätzlich nicht in Betracht (Leitherer, in: KassKomm, SGB XI, § 43a, Rn. 3; s.a. BSG, Urteil vom 26. April 2001 - B 3 P 11/00 R).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht