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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 06.05.2020 - L 6 KR 90/19 NZB   

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https://dejure.org/2020,13156
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 06.05.2020 - L 6 KR 90/19 NZB (https://dejure.org/2020,13156)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 06.05.2020 - L 6 KR 90/19 NZB (https://dejure.org/2020,13156)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 06. Mai 2020 - L 6 KR 90/19 NZB (https://dejure.org/2020,13156)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 144 Abs 2 Nr 2 SGG, § 31 SGB 10, § 66 Abs 3 S 3 SGB 10, § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 VwVG BB 2013, § 19 Abs 4 VwVG BB 2013
    Krankenversicherung - Geltendmachung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen im Rahmen einer Beitragsforderung - Verwaltungsakt - Vollstreckung - sozialgerichtliches Verfahren - Divergenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 05.08.1997 - 11 BAr 95/97

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Notwendigkeit der hinreichenden Aussicht auf

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 06.05.2020 - L 6 KR 90/19
    Obwohl es sich bei der Mahnung noch nicht um eine Vollstreckungshandlung im eigentlichen Sinne handelt, sondern diese nur eine unselbständige Vorbereitungshandlung zur Vollstreckungsandrohung oder zu den eigentlichen Vollstreckungshandlungen darstellt (vgl. BSG, Beschluss vom 05. August 1997, 11 Bar 95/97, juris, Rn.6), könnte sie bereits unter den Begriff "Vollstreckung" im Sinne von § 66 SGB X zu fassen sein, mit der Folge, dass § 19 Abs. 2 VwVG des Bundes bereits für die Mahngebühren gelten würde.
  • BSG, 16.10.2018 - B 12 KR 26/18 B

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 06.05.2020 - L 6 KR 90/19
    Ist sie noch nicht ausdrücklich entschieden, genügt es, dass schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beantwortung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (BSG, Beschluss vom 16. Oktober 2018 - B 12 KR 26/18 B - juris Rn. 5).
  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 54/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Festsetzung von Mahngebühren - Verwaltungsakt

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 06.05.2020 - L 6 KR 90/19
    Zwar hat das Sozialgericht in der Geltendmachung der Mahngebühr vorliegend keinen Verwaltungsakt gesehen, während das Bundessozialgericht mit Urteil vom 26. Mai 2011- B 14 AS 54/10 R -.
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 25.11.2020 - L 6 KR 116/19

    Kranken- und Pflegeversicherung - Ruhen des Leistungsanspruchs -

    Es kann auch dahinstehen, ob die Beklagte die Widersprüche gegen die o. g. Mahnungen zu Recht als unzulässig zurückgewiesen hat, weil nach dortiger Ansicht die Mahnschreiben keine Verwaltungsakte darstellen (vgl. zu dieser Problematik den Beschluss des Senats vom 6. Mai 2020 - L 6 KR 90/19 NZB-, juris Rn. 19 - 26).
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