Rechtsprechung
   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 06.05.2021 - L 3 VE 1/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,52046
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 06.05.2021 - L 3 VE 1/17 (https://dejure.org/2021,52046)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 06.05.2021 - L 3 VE 1/17 (https://dejure.org/2021,52046)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 06. Mai 2021 - L 3 VE 1/17 (https://dejure.org/2021,52046)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,52046) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 54 SGG, § 55 SGG
    Unzulässigkeit einer Klage, die auf lediglich einen verwaltungsinternen Vorgang einer Behörde beschränkt ist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 54 SGG ; § 55 SGG
    Unzulässigkeit einer Klage, die auf lediglich einen verwaltungsinternen Vorgang einer Behörde beschränkt ist

  • rechtsportal.de

    § 54 SGG ; § 55 SGG
    Vollständigkeit von (Verwaltungs-)Akten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2016 - L 10 VE 9/14
    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 06.05.2021 - L 3 VE 1/17
    Mit der am 20. August 2014 bei dem Sozialgericht Stralsund erhobenen Klage - S 10 VE 9/14 - hat der Kläger die Feststellung der Nichtigkeit des Bescheides vom 28. November 2013 geltend gemacht.

    Hiergegen hat der Kläger am 9. April 2015 bei dem Sozialgericht Stralsund Klage - S 10 VE 7/15 - erhoben, das am 28. Dezember 2015 das Ruhen des Verfahrens in Hinblick auf das Verfahren - S 10 VE 9/14 - angeordnet hat.

    Die Klage werde erhoben, da dies für die Fortführung der Verfahren - S 10 VE 9/14, L 3 VE 5/15 B PKH sowie S 10 VE 7/15 - zwingend notwendig sei.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf die Gerichtsakte und die beigezogenen Verwaltungsakten des Beklagten sowie die Gerichtsakten des Sozialgerichts Neubrandenburg - S 5 VE 7/16 ER = L 3 VE 2/17 B ER - und des Sozialgerichts Stralsund - S 10 VE 9/14 mit L 3 VE 5/15 B PKH - sowie - S 10 VE 7/15 -.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2018 - L 10 VE 7/15
    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 06.05.2021 - L 3 VE 1/17
    Hiergegen hat der Kläger am 9. April 2015 bei dem Sozialgericht Stralsund Klage - S 10 VE 7/15 - erhoben, das am 28. Dezember 2015 das Ruhen des Verfahrens in Hinblick auf das Verfahren - S 10 VE 9/14 - angeordnet hat.

    Die Klage werde erhoben, da dies für die Fortführung der Verfahren - S 10 VE 9/14, L 3 VE 5/15 B PKH sowie S 10 VE 7/15 - zwingend notwendig sei.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf die Gerichtsakte und die beigezogenen Verwaltungsakten des Beklagten sowie die Gerichtsakten des Sozialgerichts Neubrandenburg - S 5 VE 7/16 ER = L 3 VE 2/17 B ER - und des Sozialgerichts Stralsund - S 10 VE 9/14 mit L 3 VE 5/15 B PKH - sowie - S 10 VE 7/15 -.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht