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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 07.05.2019 - L 10 AS 632/16   

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https://dejure.org/2019,23019
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 07.05.2019 - L 10 AS 632/16 (https://dejure.org/2019,23019)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07.05.2019 - L 10 AS 632/16 (https://dejure.org/2019,23019)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07. Mai 2019 - L 10 AS 632/16 (https://dejure.org/2019,23019)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2019, 795
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 02.11.2012 - B 4 AS 39/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersatzanspruch bei sozialwidrigem Verhalten-

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 07.05.2019 - L 10 AS 632/16
    "ein Verhalten sozialwidrig ist, das (1) in seiner Handlungstendenz auf die Einschränkung bzw den Wegfall der Erwerbsfähigkeit oder der Erwerbsmöglichkeit oder (2) die Herbeiführung von Hilfebedürftigkeit bzw der Leistungserbringung gerichtet war bzw hiermit in "innerem Zusammenhang" stand oder (3) ein spezifischer Bezug zu anderen nach den Wertungen des SGB II zu missbilligenden Verhaltensweisen bestand (BSG Urteil vom 2.11.2012 - B 4 AS 39/12 R).

    In den dort genannten Fallgruppen drückt sich - ähnlich wie im Sozialversicherungsrecht in den § 52 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung -, §§ 103 f Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - und § 101 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - aus, welches Verhalten als dem Grundsatz der Eigenverantwortung vor Inanspruchnahme der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II zuwiderlaufend angesehen wird und damit sozialwidrig ist (BSG Urteil vom 2.11.2012 - B 4 AS 39/12 R - zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen = SozR 4-4200 § 34 Nr. 1 RdNr 20 f).".

  • BSG, 16.04.2013 - B 14 AS 55/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersatzanspruchs nach § 34 SGB 2 aF - Befugnis

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 07.05.2019 - L 10 AS 632/16
    (BSG, Urteil vom 16. April 2013 - B 14 AS 55/12 R -, SozR 4-4200 § 34 Nr. 2, Rn. 22).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 07.05.2019 - L 10 AS 632/16
    Ein solches Verständnis ignoriert, dass § 34 SGB II eine Ausnahme zu dem anerkannten Grundsatz ist, dass die staatliche Pflicht zur Leistungserbringung und damit die Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums unabhängig von den Gründen der Hilfebedürftigkeit besteht (vgl. BVerfGE 35, 202 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2020 - L 9 AS 98/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersatzanspruch bei sozialwidrigem Verhalten -

    Die Klägerin hat ihre Hilfebedürftigkeit durch die Überweisungen an M in Höhe von 24.000,00 EUR herbeigeführt, da sie, unabhängig davon, ob man als Maßstab für den Zeitraum, für den das Vermögen ausreichen muss, als angemessenen Verbrauch den monatlichen Bedarf nach dem SGB II ansetzen kann (a.A. u.a. LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 07.05.2019 - L 10 AS 632/16 -, Juris), jedenfalls ohne die Überweisungen nicht zum 01.02.2017 hilfebedürftig geworden wäre.
  • LSG Baden-Württemberg, 29.08.2016 - L 3 AS 2349/16
    Die Antragsteller haben hiergegen noch im März 2016 beim Sozialgericht Reutlingen (SG) Klage erhoben (S 10 AS 632/16) und am 09.05.2016 einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt.
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