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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.03.2023 - L 4 R 25/23 B PKH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,5066
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.03.2023 - L 4 R 25/23 B PKH (https://dejure.org/2023,5066)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 13.03.2023 - L 4 R 25/23 B PKH (https://dejure.org/2023,5066)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 13. März 2023 - L 4 R 25/23 B PKH (https://dejure.org/2023,5066)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 45 Abs 2 S 3 Nr 2 SGB 10, § 45 Abs 2 S 3 Nr 3 SGB 10, § 48 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 10, § 48 Abs 1 S 2 Nr 4 SGB 10, § 73a SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussicht im Falle einer behördlichen Aufhebungsentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Definition der groben Fahrlässigkeit bezüglich der Aufhebung eines Leistungsbescheides; Persönliche Einsichtsfähigkeit des Leistungsempfängers; Prozesskostenhilfebewilligung bei Erforderlichkeit der Prüfung der persönlichen Einsichtsfähigkeit des Leistungsempfängers ...

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2023, 559
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Baden-Württemberg, 15.01.2015 - L 11 R 5040/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - PKH - Erfolgsaussicht - Überprüfung der

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.03.2023 - L 4 R 25/23
    Erachtet das Beschwerdegericht die Beschwerde als begründet, kann es nach seinem Ermessen auch von der Möglichkeit nach § 202 SGG i. V. m § 572 Absatz 3 ZPO Gebrauch machen, der Vorinstanz unter Aufhebung der angefochtenen Entscheidung die erforderlichen Anordnungen zu übertragen (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. Januar 2015 - L 11 R 5040/14 B -, juris, mit Verweis auf Knittel in Hennig, SGG, § 73a RdNr. 110; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, 11. Auflage, 2014, SGG, § 176 RdNr. 4a; LSG Berlin-Brandenburg 30. Januar 2013 -L 20 AS 1247/12 B PKH-, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.01.2013 - L 20 AS 1247/12

    Beschwerdewert - Übertragung der Entscheidung auf das Ausgangsgericht

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.03.2023 - L 4 R 25/23
    Erachtet das Beschwerdegericht die Beschwerde als begründet, kann es nach seinem Ermessen auch von der Möglichkeit nach § 202 SGG i. V. m § 572 Absatz 3 ZPO Gebrauch machen, der Vorinstanz unter Aufhebung der angefochtenen Entscheidung die erforderlichen Anordnungen zu übertragen (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. Januar 2015 - L 11 R 5040/14 B -, juris, mit Verweis auf Knittel in Hennig, SGG, § 73a RdNr. 110; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, 11. Auflage, 2014, SGG, § 176 RdNr. 4a; LSG Berlin-Brandenburg 30. Januar 2013 -L 20 AS 1247/12 B PKH-, juris).
  • BVerfG, 05.12.2018 - 2 BvR 1122/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.03.2023 - L 4 R 25/23
    Dabei dürfen nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG die Anforderungen an das Vorliegen einer Erfolgsaussicht nicht überspannt werden, um den Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zum Gericht zu ermöglichen, nicht deutlich zu verfehlen; die Prüfung der Erfolgsaussicht soll nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vorzuverlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 05. Dezember 2018 - 2 BvR 1122/18 - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2023 - L 9 AS 526/23

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - hinreichende

    Auch in einem derartigen Fall lassen sich - wie bei der Erforderlichkeit weiterer Ermittlungsmaßnahmen - Erfolgsaussichten zumeist nicht verneinen (vgl. LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13. März 2023, L 4 R 25/23 B PKH, zitiert nach juris, Rn. 14; Sächsisches LSG, Beschluss vom 15. Januar 2013, L 3 AS 1184/12 B PKH, zitiert nach juris, Rn. 22).
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