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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.05.2019 - L 14 AS 85/19 B ER   

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https://dejure.org/2019,14196
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.05.2019 - L 14 AS 85/19 B ER (https://dejure.org/2019,14196)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 13.05.2019 - L 14 AS 85/19 B ER (https://dejure.org/2019,14196)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 13. Mai 2019 - L 14 AS 85/19 B ER (https://dejure.org/2019,14196)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.05.2019 - L 14 AS 85/19
    Wegen des Gebots, effektiven Rechtsschutz zu gewähren (vgl. Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz), ist von diesem Grundsatz eine Abweichung dann geboten, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare, später nicht wieder gutzumachende Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 - juris m.w.N.).
  • BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 19/11 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - schlüssiges Konzept

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.05.2019 - L 14 AS 85/19
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung obliegt es vielmehr dem Gericht, ein nicht in jeder Hinsicht schlüssiges Konzept unter Hinzuziehung der Beteiligten nachzubessern, sofern dies möglich ist (vgl. BSG, Urteil vom 20. Dezember 2011 - B 4 AS 19/11 R -).
  • BSG, 12.06.2013 - B 14 AS 60/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unangemessenheit der Heizkosten -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.05.2019 - L 14 AS 85/19
    Unter Zugrundelegung des maßgeblichen Heizspiegels 2018 (vgl. BSG, Urteil vom 12. Juni 2013 - B 14 AS 60/12 R) ist vorliegend von angemessenen Heizkosten in Höhe von 16, 80 ? pro m² und Jahr auszugehen, woraus sich bei einer für einen Ein-Personen-Haushalt zu berücksichtigenden Wohnfläche von bis zu 50 m² ein monatlicher Betrag von 70, 00 ? ergibt.
  • BSG, 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit der

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.05.2019 - L 14 AS 85/19
    Zur Vermeidung von Zirkelschlüssen ist nach der Rechtsprechung des BSG bei einer Dateneinbeziehung von Wohnungen nur einfachen Standards als Angemessenheitsgrenze die obere Preisgrenze (sog. Spannoberwert) dieses Segments zu wählen (BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R -, juris mwN).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 23.09.2020 - L 8 AS 158/20

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der Unterkunftskosten

    Entsprechend ist auch bereits der 14. Senat in seinem Beschluss vom 13. Mai 2019 - L 14 AS 85/19 B ER -, juris, bei summarischer Prüfung der aktuellen KdU-Richtlinie des Antragsgegners bezogen auf Einpersonenhaushalte im Vergleichsraum G zu der Einschätzung gelangte, die dort ermittelte Angemessenheitsgrenze entspreche offenkundig nicht dem Spannoberwert im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, sondern stattdessen demMittelwert der jeweiligen Mietenspanne.
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