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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.10.2021 - L 4 R 230/17   

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https://dejure.org/2021,45484
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.10.2021 - L 4 R 230/17 (https://dejure.org/2021,45484)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 13.10.2021 - L 4 R 230/17 (https://dejure.org/2021,45484)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 13. Oktober 2021 - L 4 R 230/17 (https://dejure.org/2021,45484)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 25 Abs 1 SGB 3, § 7 Abs 1 SGB 4, § 25 Abs 1 S 1 SGB 4, § 28p Abs 1 S 1 SGB 4, § 28p Abs 2 S 2 SGB 4
    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Physiotherapeutin - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Verhältnis zwischen Feststellungen im Rahmen von § 2 SGB 6 und solchen nach § 28p SGB 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    (Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Physiotherapeutin - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Verhältnis zwischen Feststellungen im Rahmen von § 2 SGB 6 und solchen nach § 28p SGB 4)

  • rechtsportal.de

    (Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Physiotherapeutin - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Verhältnis zwischen Feststellungen im Rahmen von § 2 SGB 6 und solchen nach § 28p SGB 4)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2022, 189
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • BSG, 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Physiotherapeutin ohne eigene Zulassung zur

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.10.2021 - L 4 R 230/17
    Mit Beschluss des SG vom 19. August 2015 wurde das Verfahren im Hinblick auf das Revisionsverfahren B 12 KR 20/14 R mit Zustimmung der Beteiligten zunächst ruhend gestellt und im Mai 2016 wiederaufgenommen.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG begründeten auch fehlende Regelungen zu typischen Arbeitnehmerschutzrechten nicht die Annahme eines unternehmerischen Risikos (Hinweis auf BSG, Urteil vom 24. März 2016 - B 12 KR 20/14 R).

    Sie betreffen ausschließlich das Verhältnis zwischen Krankenkasse und zugelassenem Leistungserbringer, ohne dass ihnen eine über das Leistungs- und Leistungserbringerrecht der GKV hinausgehende übergeordnete Wirkung auch bezogen auf die sozialversicherungs- und beitragsrechtliche Rechtslage in Bezug auf die konkret tätig werdenden Personen zukäme (BSG, Urteil vom 24. März 2016 - B 12 KR 20/14 R - Rn. 28).

    Denn bei Vertragsgestaltungen dieser Art ist für die Frage der Versicherungspflicht grundsätzlich jeweils auf die Verhältnisse abzustellen, die während der Ausführung der jeweiligen Einzelaufträge bestehen (vgl. BSG, Urteile vom 04. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 21, vom 24. März 2016 - B 12 KR 20/14 R - Rn. 17, vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - Rn. 19, vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - Rn. 26).

    Sofern die Beigeladene zu 1) für ihre Hausbesuche ihren eigenen Pkw eingesetzt hat, steht bereits nicht fest, dass sie den PKW ausschließlich oder überwiegend gezielt für ihre Tätigkeit für die Klägerin angeschafft und eingesetzt hat (vgl. hierzu Urteil des BSG vom 24. März 2016 - B 12 KR 20/14 R, juris Rn. 21 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.10.2021 - L 4 R 230/17
    Allein der Umstand, dass jemand von seinem Vertragspartner keinen für Beschäftigte typischen sozialen Schutz zur Verfügung gestellt erhalte, führe noch nicht zur Annahme eines unternehmerischen Risikos; einem solchen Risiko müssten vielmehr - um sozialversicherungsrechtliche Folgen auslösen zu können - auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft oder größere Verdienstchancen gegenüberstehen; auch aus dem (allgemeinen) Risiko, außerhalb der Erledigung einzelner Aufträge zeitweise die eigene Arbeitskraft ggf. nicht verwerten zu können, folge kein Unternehmerrisiko (Hinweis auf BSG Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R).

    Denn bei Vertragsgestaltungen dieser Art ist für die Frage der Versicherungspflicht grundsätzlich jeweils auf die Verhältnisse abzustellen, die während der Ausführung der jeweiligen Einzelaufträge bestehen (vgl. BSG, Urteile vom 04. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 21, vom 24. März 2016 - B 12 KR 20/14 R - Rn. 17, vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - Rn. 19, vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - Rn. 26).

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.10.2021 - L 4 R 230/17
    Maßgeblich ist auch in diesen Fällen, welche Merkmale bei Betrachtung des Gesamtbildes des Rechtsverhältnisses überwiegen (BSG, a. a. O., Rn. Rn. 30 sowie Urteile vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - und vom 12. November 2015 - B 12 KR 10/14 R).

    Allein der Umstand, dass jemand von seinem Vertragspartner keinen für Beschäftigte typischen sozialen Schutz zur Verfügung gestellt erhält, führt noch nicht zur Annahme eines unternehmerischen Risikos; einem solchen Risiko müssen vielmehr - um sozialversicherungsrechtliche Folgen auslösen zu können - auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft oder größere Verdienstchancen gegenüberstehen (vgl. BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - Juris), was hier nicht der Fall war.

  • BSG, 30.01.1997 - 12 RK 31/96

    Versicherungspflichtig selbständig tätiger Krankengymnasten nach § 2 Nr. 2 SGB VI

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.10.2021 - L 4 R 230/17
    Hierzu gehören alle selbstständig Tätigen, die auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung (vgl. BSG SozR 3-2600 § 2 Nr. 2; BT-Drucks. 14/4863 S. 38; BSG, Urteil vom 23. Juli 2015 - B 5 RE 17/14 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) u. a. Kranke pflegerisch betreuen, um ihre Genesung oder ihr Gedeihen zu fördern.

    Der Begriff der Pflegepersonen in § 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI geht davon aus, dass es sich grundsätzlich um weisungsabhängige (und insoweit arbeitnehmerähnliche) Tätigkeiten handelt, da sie aufgrund ärztlicher Verordnung verrichtet werden (vgl. BT-Drucks 11/4124 S 149; BSG Urteil vom 30. Januar 1997 - 12 RK 31/96 - SozR 3-2600 § 2 Nr. 2).

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2021 - L 4 BA 5/20

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Masseur und

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.10.2021 - L 4 R 230/17
    Sie hat überdies im hier maßgeblichen Innenverhältnis keine eigenen, von denjenigen der Klägerin unabhängige Leistungen in Rechnung gestellt (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 14. Juli 2021 - L 4 BA 5/20 -, juris Rn. 62).
  • LSG Bayern, 28.01.2011 - L 5 R 848/10

    Betriebsübergang - keine Haftung eines Betriebsübernehmers für rückständige

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.10.2021 - L 4 R 230/17
    Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Beigeladene zu 1) durch die Übernahme des Betriebes der Klägerin, wenn auch nicht rechtlich, so doch vermutlich im Innenverhältnis zur Klägerin wirtschaftlich in die Rolle der Schuldnerin der gemäß § 28e Abs. 1 SGB IV allein den Arbeitgeber treffenden Beitragsnachforderung eingetreten sein dürfte (vgl. zum Übergang von Beitragsrückständen bei Betriebsübergang nach § 613a BGB: LSG Bayern, Beschluss vom 28.01.2010 - L 5 R 848/10 B ER; beim Übergang eines Handelsgeschäfts nach § 25 HGB: LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.08.2008 - L 4 R 366/07).
  • BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 16/15 R

    Krankenversicherung - Ruhen des Anspruchs auf Leistungen bei Beitragsrückstand

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.10.2021 - L 4 R 230/17
    Die Tatbestandswirkung beschränkt sich grundsätzlich auf den Verfügungssatz des entsprechenden Verwaltungsaktes; auf Begründungselemente erstreckt sich die bindende Wirkung regelmäßig nicht (BSG, Urteil vom 08. September 2015 - B 1 KR 16/15 R - Rn. 22).
  • BSG, 16.11.1995 - 4 RK 2/94

    Versicherungspflichtig von Haupterwerbslandwirten in der landwirtschaftlichen

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.10.2021 - L 4 R 230/17
    Eine im Verhältnis zur hier zu beurteilenden Tätigkeit hauptberufliche selbständige Tätigkeit lässt sich daher ausschließen; sie kann von der wirtschaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Aufwand her die abhängige Beschäftigung bei der Klägerin nicht deutlich überstiegen und den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit gebildet haben (vgl. zum Begriff der Hauptberuflichkeit BSG, Urteile vom 29. Juli 2015 - B 12 KR 4/13 R - und vom 16. November 1995 - 4 RK 2/94; ferner BT-Drs. 11/2237, S. 159).
  • BSG, 04.09.2013 - B 12 KR 87/12 B

    Rentenversicherung - Feststellung des Bestehens von Versicherungspflicht nur

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.10.2021 - L 4 R 230/17
    Das BSG hat bereits in mehreren Entscheidungen ausgeführt, dass die Zuständigkeiten der verschiedenen Sozialversicherungsträger für die unterschiedlichen Regelungsgegenstände im Zusammenhang mit der Versicherungspflicht Beschäftigter und Selbständiger grundsätzlich "nebeneinander" bestehen (Beschluss vom 04. September 2013 - B 12 KR 87/12 B - juris Rn. 7; Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - juris Rn 14).
  • BSG, 06.10.1981 - 9 RVs 3/81

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - Fernmeldegebühren -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.10.2021 - L 4 R 230/17
    Es fehlte ihr mithin an einem "Regelungsmonopol" (vgl. BSG, Urteil vom 06.10.1981 - 9 RVs 3/81; Luthe in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, 2. Aufl., § 31 SGB X Rn. 54) für alleinige und verbindliche Feststellungen zur Versicherungspflicht der Beigeladenen zu 1) unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt und in allen Zweigen der Sozialversicherung.
  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 4/13 R

    Krankenversicherung der Rentner - Versicherungspflicht bzw -freiheit -

  • BSG, 17.03.2009 - B 14 AS 34/07 R

    Arbeitslosengeld II - Abzweigung - Vorliegen eines Unterhaltstitels - keine

  • BSG, 13.12.2000 - B 6 KA 26/00 R

    Vertragsarzt - Zulassung - Eintragung in das Arztregister durch Kassenärztliche

  • LSG Bayern, 14.10.2020 - L 6 BA 113/19

    Beitragsrecht: Abhängige Beschäftigung eines aufgrund freier Mitarbeiterverträge

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

  • LSG Rheinland-Pfalz, 13.08.2008 - L 4 R 366/07

    Firmennachfolger haften nicht für Ansprüche wegen Sozialversicherungsbeiträgen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2001 - L 5 KR 20/01

    Krankenversicherung

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

  • BSG, 29.11.1995 - 3 RK 33/94

    Konkurrenz von Feststellungsklage und feststellendem Verwaltungsakt,

  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 10/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

  • BSG, 07.06.2019 - B 12 R 6/18 R

    Pflegekräfte als freie Mitarbeiter in Pflegeheimen?

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2021 - L 28 BA 122/18

    Betriebsprüfung - Bauunternehmer - Summenbeitragsbescheid - Aufzeichnungspflicht

  • BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 121/75
  • BSG, 23.07.2015 - B 5 RE 17/14 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbstständig tätiger Logopäde -

  • BSG, 02.04.2014 - B 3 KS 4/13 R

    Künstlersozialversicherung - Verwaltungsakt über die Feststellung der

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 2/18 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung

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