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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.01.2021 - L 9 SO 34/20 B ER   

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https://dejure.org/2021,627
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.01.2021 - L 9 SO 34/20 B ER (https://dejure.org/2021,627)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 14.01.2021 - L 9 SO 34/20 B ER (https://dejure.org/2021,627)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 14. Januar 2021 - L 9 SO 34/20 B ER (https://dejure.org/2021,627)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 102 SGB 10, §§ 102 ff SGB 10, § 104 Abs 1 S 1 SGB 10, § 107 Abs 1 SGB 10, § 41 SGB 12
    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten Sozialhilfeträgers gegen den vorrangig verpflichteten Rentenversicherungsträger - Erfüllung durch Weiterleitung der Rentennachzahlung durch den Leistungsberechtigten an den ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGG § 86b Abs. 2 ; ZPO § 920 Abs. 2
    Erstattungsanspruch zwischen verschiedenen Leistungsträgern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs eines Leistungsempfängers

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 11/08 R

    Sozialhilfe - Erstattungsanspruch - Nachzahlung einer Rente wegen

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.01.2021 - L 9 SO 34/20
    Die Erstattung nach den §§ 102 ff. SGB X vollzieht sich allein zwischen den Leistungsträgern ohne Beteiligung des Versicherten (BSG, Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 11/08 R).

    Insbesondere hat die Antragstellerin mit ihrer Überweisung nicht einen (möglichen) Erstattungsanspruch des Antragsgegners gegen den Rentenversicherungsträger erfüllen können, weil es sich hierbei um einen völlig eigenständigen Anspruch handelt, (vgl. BSG, Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 11/08 R -, Rn. 15, juris).

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