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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 17.09.2014 - L 5 U 1/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,53479
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 17.09.2014 - L 5 U 1/11 (https://dejure.org/2014,53479)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 17.09.2014 - L 5 U 1/11 (https://dejure.org/2014,53479)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 17. September 2014 - L 5 U 1/11 (https://dejure.org/2014,53479)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 56 Abs 2 S 1 SGB 7, § 48 Abs 1 S 1 SGB 10
    Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe der Verletztenrente - MdE-Bewertung - Herabsetzung der MdE - funktioneller Körperschaden - Verlust des linken Beins - Ausgleich durch prothetische Versorgung - Oberschenkelamputation - C-leg-Prothese

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe der Verletztenrente - MdE-Bewertung - Herabsetzung der MdE - funktioneller Körperschaden - Verlust des linken Beins - Ausgleich durch prothetische Versorgung - Oberschenkelamputation - C-leg-Prothese

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Beinamputation als Unfallfolge - nachträgliche Versorgung mit C-Leg-Prothese - keine wesentliche Änderung der tatsächlichen Verhältnisse - für MdE bei Gliedmaßenverlust ist ausschließlich objektiver Körperschaden relevant - Gebrauchsvorteile durch C-Leg hierfür nicht ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Beinamputation als Unfallfolge - nachträgliche Versorgung mit C-Leg-Prothese - keine wesentliche Änderung der tatsächlichen Verhältnisse - für MdE bei Gliedmaßenverlust ist ausschließlich objektiver Körperschaden relevant - Gebrauchsvorteile durch C-Leg hierfür nicht ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Herabsetzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit wegen Versorgung mit einem C-Leg

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 18.03.2003 - B 2 U 31/02 R

    Arbeitsunfall - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 17.09.2014 - L 5 U 1/11
    Sie sehe in den Entscheidungsgründen des SG auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BSG das grundsätzlich durchaus dynamische Verständnis der MdE-Erfahrungswerte als zu gering berücksichtigt an (Hinweis auf das Urteil des BSG vom 18. März 2003 - B 2 U 31/02 R).

    Auch in der Entscheidung des BSG vom 18. März 2003 - B 2 U 31/02 R -, zitiert nach Juris, Randnummer 18 und 20, wird ausgeführt, dass allgemeine Erfahrungssätze sich auch im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung allein schon wegen der ständig fortschreitenden Sammlung weiterer Erfahrungen, auch aber z. B. wegen des Zugewinns neuer medizinischer Erkenntnisse im Laufe der Zeit wandeln könnten.

  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Einbeziehung

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 17.09.2014 - L 5 U 1/11
    Sie hat darauf hingewiesen, dass die AHP im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung nicht gälten (Hinweis auf die Urteile des BSG vom 30. Juni 1998 - B 2 U 41/97 R - und vom 13. September 2005 - B 2 U 4/04 R).
  • BSG, 20.12.2016 - B 2 U 11/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe der Verletztenrente - Herabsetzung der MdE

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 17.09.2014 - L 5 U 1/11
    Revision anhängig unter B 2 U 11/15 R.
  • BSG, 30.06.1998 - B 2 U 41/97 R

    MdE - Änderung - Rentenentziehung - rechtliche Verhältnisse - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 17.09.2014 - L 5 U 1/11
    Sie hat darauf hingewiesen, dass die AHP im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung nicht gälten (Hinweis auf die Urteile des BSG vom 30. Juni 1998 - B 2 U 41/97 R - und vom 13. September 2005 - B 2 U 4/04 R).
  • BSG, 26.06.1985 - 2 RU 60/84

    Zur unterschiedlichen MdE-Bewertung in Unfallversicherung und sozialem

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 17.09.2014 - L 5 U 1/11
    Das BSG hat in einer älteren Entscheidung (Urteil vom 26. Juni 1985 - 2 RU 60/84 -) leitsatzmäßig ausgeführt, dass auch die allgemeinen Erfahrungssätze über die Bewertung der MdE, die sich zumeist in jahrzehntelanger Entwicklung gebildet hätten, in regelmäßigen Zeitabständen und ggf. bei neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen darauf geprüft werden könnten und müssten, ob sie den technischen Entwicklungen und den Änderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sowie gewandelten sozialmedizinischen Anschauungen und neuen sozialmedizinischen Erkenntnissen anzupassen seien.
  • BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 55/84

    Zuerkennung einer Rente - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Ruhen eines

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 17.09.2014 - L 5 U 1/11
    Wesentlich bedeutet in diesem Zusammenhang "rechtserheblich"; vorausgesetzt wird also eine solche Änderung, die zur Folge hat, dass die Behörde unter den nunmehr objektiv vorliegenden Verhältnissen den ergangenen Verwaltungsakt so nicht hätte erlassen dürfen (BSG SozR 1300 § 48 Nr. 22; Steinwedel in Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, Band 2, § 48 SGB X, Randnummer 13).
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