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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2022 - L 6 P 9/21 B ER   

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https://dejure.org/2022,2219
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2022 - L 6 P 9/21 B ER (https://dejure.org/2022,2219)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19.01.2022 - L 6 P 9/21 B ER (https://dejure.org/2022,2219)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19. Januar 2022 - L 6 P 9/21 B ER (https://dejure.org/2022,2219)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 14 SGB 11, § 15 SGB 11, § 48 Abs 1 S 1 SGB 10, § 86a Abs 2 Nr 3 SGG, § 86b Abs 1 S 1 Nr 2 SGG
    Soziale Pflegeversicherung - Feststellung eines Pflegegrades auf Grundlage eines Telefoninterviews - Anforderungen an einen Besserungsnachweis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 193
    Entzug von zuvor bewilligten Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nach Pflegegrad 2; Telefonisch erfolgte Begutachtung aufgrund der Beschränkungen wegen des Coronavirus; Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2022, 430
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 07.07.2005 - B 3 P 8/04 R

    Rücknahme eines Pflegegeld bewilligenden Verwaltungsaktes - Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2022 - L 6 P 9/21
    Zudem sei § 48 SGB X auch auf von Anfang an rechtswidrige Verwaltungsakte anwendbar, wenn eine wesentliche Veränderung eintrete (Hinweis auf BSG, Urteil vom 7. Juli 2005 - B 3 P 8/04 R).

    Dabei ist zu beachten, dass die Antragsgegnerin, die sich auf eine Änderung der Verhältnisse beruft, grundsätzlich die objektive Beweislast hierfür trägt, also für eine (positive) Abweichung des späteren Zustands von dem früheren (sog. Besserungsnachweis, vgl. BSG, Urteil vom 07. Juli 2005 - B 3 P 8/04 R).

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 08.05.2018 - L 6 P 3/13

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegegeld - Aufhebung des bewilligenden

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2022 - L 6 P 9/21
    Dabei besteht insbesondere keine allgemeine Beweisvermutung des Inhalts, dass die Verwaltung ihre ursprüngliche Entscheidung rechtmäßig getroffen hat und dass die dieser Entscheidung zugrundeliegende sachverständige Feststellung des Umfangs der Pflegebedürftigkeit zutreffend war (vgl. zum alten Recht Urteil des Senats vom 08. Mai 2018 - L 6 P 3/13 - juris).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 06.11.2023 - L 6 KR 46/23

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder - fehlender

    An der Vollziehung eines (offensichtlich) rechtswidrigen Verwaltungsaktes kann dabei regelmäßig kein überwiegendes Interesse bestehen (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 19. Januar 2022 - L 6 P 9/21 B ER).
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