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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2018 - L 5 U 24/15   

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https://dejure.org/2018,45414
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2018 - L 5 U 24/15 (https://dejure.org/2018,45414)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19.09.2018 - L 5 U 24/15 (https://dejure.org/2018,45414)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19. September 2018 - L 5 U 24/15 (https://dejure.org/2018,45414)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 9 Abs 2 SGB 7, Anl 1 Nr 2112 BKV
    Gesetzliche Unfallversicherung - Wie-Berufskrankheit - individuelle Voraussetzungen - Gonarthrose - haftungsbegründende Kausalität - aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse - Merkblatt BK 2112 - Begutachtungsempfehlungen für BK 2112 - Wahrscheinlichkeit - Nachweis - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Hessen, 25.04.2017 - L 3 U 91/11

    1. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann ein belastungskonformes Schadensbild

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2018 - L 5 U 24/15
    Letztlich bedarf es keiner abschließenden Entscheidung des Senats dahingehend, ob im vorliegenden Rechtsstreit aufgrund der Einführung der BK 2112 die Anerkennung einer Gonarthrose als Wie-Berufskrankheit bereits aufgrund des Eintritts einer sogenannten "Sperrwirkung" ausscheidet oder aber von "neuen Erkenntnissen" im Sinne von § 9 Abs. 2 SGB VI aufgrund der Einführung der BK 2112 nicht mehr die Rede sein kann oder ob die sogenannte Rückwirkungsklausel in § 6 a.a.O. vorliegend die Anerkennung einer Gonarthrose gemäß § 9 Abs. 2 SGB VII ausschließt (vgl. insoweit z.B. Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 17. März 2016, L 6 U 1518/14; Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 25. April 2017, L 3 U 91/11, jeweils nach juris, mit weiteren zahlreichen Nachweisen für weitere Rechtsprechung; vgl. auch Mehrtens/Brandenburg, Kommentar zur Berufskrankheitenverordnung, § 9 SGB VII Rz. 29.2 und 29.3 m. w. N.).

    Für die individuelle Kausalitätsprüfung im Rahmen der Feststellung der Wie-Berufskrankheit sind die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die generelle Eignung von kniebelastenden Tätigkeiten zur Verursachung einer Gonarthrose zu berücksichtigen, die zu der Aufnahme der Berufskrankheit nach Nr. 2112 in die Berufskrankheitenliste geführt haben (vgl. Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 25. April 2017 a.a.O.).

  • BSG, 20.03.2018 - B 2 U 5/16 R

    Feststellung einer Berufskrankheit nach Nr. 2112 der Anlage 1 zur BKV

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2018 - L 5 U 24/15
    Auch sind zur Ermittlung des aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisstandes als Interpretationshilfe die sog. Merkblätter zur BK 2112 heranzuziehen, auch wenn sie weder verbindliche Konkretisierung etwa der Tatbestandsvoraussetzungen noch antizipierte Sachverständigengutachten oder eine Dokumentation des Standes der einschlägigen Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft sind (vgl. BSG, Urteil vom 20. März 2018, B 2 U 5/16 R m.w.N.).
  • BSG, 18.03.2008 - B 2 U 2/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - freiwillige

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2018 - L 5 U 24/15
    Daher kann der Versicherte eine Anfechtungsklage nur gegen einen Verwaltungsakt erheben, mit dem der Versicherungsträger die Feststellung einer bestimmten Berufskrankheit oder Wie-Berufskrankheit abgelehnt hat (vgl. auch Urteil des BSG vom 12. Dezember 2008 - B 2 U 2/07 R).
  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2018 - L 5 U 24/15
    Eine hinreichende Wahrscheinlichkeit ist eine Wahrscheinlichkeit, nach der bei vernünftiger Abwägung aller Umstände den für den Zusammenhang sprechenden Umständen ein deutliches Übergewicht zukommt, so dass hierauf die richterliche Überzeugung gegründet werden kann (vgl. Becker, a. a. O.; BSGE 12, 242, 245; Urteil vom 12. April 2005 in SozR 4-2400, § 8 Nr. 14).
  • BSG, 12.01.2010 - B 2 U 5/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Wie-Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2018 - L 5 U 24/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - (vgl. etwa Urteil vom 12. Januar 2010, B 2 U 5/08) bildet jede Listen- und jede Wie-Berufskrankheit jeweils einen eigenständigen Gegenstand des Verwaltungsverfahrens, über den der zuständige Träger einen festzustellenden Verwaltungsakt (positivre oder negativer Art) zu erlassen hat.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.03.2016 - L 6 U 1518/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wie-Berufskrankheit gem § 9 Abs 2 SGB 7 -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2018 - L 5 U 24/15
    Letztlich bedarf es keiner abschließenden Entscheidung des Senats dahingehend, ob im vorliegenden Rechtsstreit aufgrund der Einführung der BK 2112 die Anerkennung einer Gonarthrose als Wie-Berufskrankheit bereits aufgrund des Eintritts einer sogenannten "Sperrwirkung" ausscheidet oder aber von "neuen Erkenntnissen" im Sinne von § 9 Abs. 2 SGB VI aufgrund der Einführung der BK 2112 nicht mehr die Rede sein kann oder ob die sogenannte Rückwirkungsklausel in § 6 a.a.O. vorliegend die Anerkennung einer Gonarthrose gemäß § 9 Abs. 2 SGB VII ausschließt (vgl. insoweit z.B. Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 17. März 2016, L 6 U 1518/14; Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 25. April 2017, L 3 U 91/11, jeweils nach juris, mit weiteren zahlreichen Nachweisen für weitere Rechtsprechung; vgl. auch Mehrtens/Brandenburg, Kommentar zur Berufskrankheitenverordnung, § 9 SGB VII Rz. 29.2 und 29.3 m. w. N.).
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