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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2015 - L 6 KR 32/12   

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https://dejure.org/2015,16454
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2015 - L 6 KR 32/12 (https://dejure.org/2015,16454)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21.04.2015 - L 6 KR 32/12 (https://dejure.org/2015,16454)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21. April 2015 - L 6 KR 32/12 (https://dejure.org/2015,16454)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 55 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Beziehungen zu Krankenhäusern | Vergütungsanspruch/Fälligkeit | Abgebrochene teilstationäre Behandlungen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 17.09.2013 - B 1 KR 67/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütungsanspruch für eine vorstationäre

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2015 - L 6 KR 32/12
    Jeglicher Vergütungsanspruch des Krankenhauses gegen die Krankenkasse setzt nach der ständigen Rechtsprechung des BSG die objektive Erforderlichkeit der Krankenhausbehandlung des Versicherten nach allein medizinischen Erfordernissen voraus, ausgehend allerdings von dem im Behandlungszeitpunkt verfügbaren Wissens- und Kenntnisstand des verantwortlichen Krankenhausarztes (vgl. etwa Urteil vom 17.9.2013, B 1 KR 67/12 R).
  • BSG, 01.07.2014 - B 1 KR 62/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - unwirtschaftliche Behandlung -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2015 - L 6 KR 32/12
    Behandelt ein Krankenhaus einen Versicherten unwirtschaftlich, hat es lediglich Anspruch auf die Vergütung, die bei fiktivem wirtschaftlichem Alternativverhalten anfiele (BSG, Urteil vom 01. Juli 2014, B 1 KR 62/12 R).
  • BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 11/04 R

    Krankenversicherung - Vorliegen einer vollstationären Krankenhausbehandlung bei

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2015 - L 6 KR 32/12
    Zwar habe das Bundessozialgericht mit Urteil vom 17. März 2005 - B 3 KR 11/04 R, für den Fall der vollstationären Krankenhausbehandlung festgestellt, dass diese auch dann anzunehmen und zu vergüten sei, wenn sie sich nach dem Behandlungsplan des Krankenhausarztes zeitlich über mindestens einen Tag und eine Nacht erstrecken solle, später jedoch aus medizinischen Gründen vorzeitig abgebrochen werden müsse, ohne dass es darauf ankäme, welche der geplanten Maßnahmen im einzelnen durchgeführt worden seien.
  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 4/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung von vollstationärer,

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2015 - L 6 KR 32/12
    Dabei ist die Frage der Einordnung der vom Versicherten in Anspruch genommenen Chemotherapiebehandlung als (teil)stationäre oder ambulante Behandlung (zur Abgrenzung vgl. BSG, Urteil vom 04. März 2004 - B 3 KR 4/03 R) vorliegend von den Vertragspartnern grundsätzlich und auch für die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit jedenfalls in Abrechnungsfragen verbindlich im Sinne einer teilstationären Behandlung beantwortet.
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