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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2021 - L 8 AS 287/20 B ER   

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https://dejure.org/2021,7144
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2021 - L 8 AS 287/20 B ER (https://dejure.org/2021,7144)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22.02.2021 - L 8 AS 287/20 B ER (https://dejure.org/2021,7144)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22. Februar 2021 - L 8 AS 287/20 B ER (https://dejure.org/2021,7144)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 28 Abs 5 S 1 SGB 2, § 28 Abs 5 S 2 SGB 2
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - angemessene Lernförderung - Nachhilfeunterricht wegen andauernder Lernschwäche eines Schülers - Zweck der Lernförderung - Vorliegen einer Gefährdung der Lernziele in der Grundschule

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGG § 86b Abs. 2 S. 2
    Anspruch auf Lernförderung; Zweck von Förderunterricht; Erreichen eines definierten Lernziels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 25.04.2018 - B 4 AS 19/17 R

    Leistungen der Lernförderung wegen einer Lese-Rechtschreib-Schwäche

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2021 - L 8 AS 287/20
    Das Sozialgericht hat den Antragsgegner nach § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG zu Recht und mit zutreffender Begründung, die insbesondere unter umfassender Darstellung und sachgerechter Würdigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Frage der Lernförderung (vgl. insbesondere Urteil des Bundessozialgerichts vom 25. April 2018, AZ.: B 4 AS 19/17 R) erfolgt ist, verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig Leistungen der Lernförderung zu gewähren.

    Dazu trägt die Versetzung in die jeweils nächsthöhere Klasse zwar ebenfalls bei, letztlich entscheidend sind indes die in der jeweiligen Klasse zu erlernenden Fähigkeiten, wie Lesen und Schreiben (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 25. April 2018, AZ.: B 4 AS 19/17 R).

  • BVerfG, 07.07.2020 - 2 BvR 696/12

    Regelungen der Bedarfe für Bildung und Teilhabe wegen Verletzung des kommunalen

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2021 - L 8 AS 287/20
    Dies folge daraus, dass die Regelungen der zu § 28 Abs. 5 SGB II inhaltsgleichen §§ 34, 34a SGB XII durch das Bundesverfassungsgericht am 7. Juli 2020 (Az.: 2 BvR 696/12) für verfassungswidrig erklärt wurden.

    Die vom Antragsgegner gerügte Verfassungswidrigkeit des § 28 Abs. 5 SGB II (vgl. zur inhaltsgleichen Norm des § 34 SGB XII: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2020, Az.: 2 BvR 696/12) steht einer Anwendung der Norm nicht entgegen.

  • BVerfG, 26.02.2020 - 1 BvL 1/20

    Vorlage zum Ausschluss von Sozialleistungen für Ausländer ohne Aufenthaltsrecht

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2021 - L 8 AS 287/20
    In Verfahren einstweiligen Rechtsschutzes kommt eine Aussetzung indes nur ausnahmsweise in Betracht (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020; Az.: 1 BvL 1/20), insbesondere wenn in dem Verfahren eine abschließende Entscheidung ergeht oder wenn die beantragte vorläufige Regelung die endgültige Entscheidung weitgehend vorwegnehmen würde (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juli 1996, Az.: 1 BvL 39/95).
  • BVerfG, 19.07.1996 - 1 BvL 39/95

    Voraussetzungen für die Richtervorlage in Verfahren des vorläufigen

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2021 - L 8 AS 287/20
    In Verfahren einstweiligen Rechtsschutzes kommt eine Aussetzung indes nur ausnahmsweise in Betracht (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020; Az.: 1 BvL 1/20), insbesondere wenn in dem Verfahren eine abschließende Entscheidung ergeht oder wenn die beantragte vorläufige Regelung die endgültige Entscheidung weitgehend vorwegnehmen würde (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juli 1996, Az.: 1 BvL 39/95).
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