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LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2023 - L 2 AL 29/19 |
Zitiervorschläge
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22.02.2023 - L 2 AL 29/19 (https://dejure.org/2023,8019)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22. Februar 2023 - L 2 AL 29/19 (https://dejure.org/2023,8019)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
Voraussetzungen der Übernahme von Weiterbildungskosten durch die Agentur für Arbeit - Sozialassistent - staatlich anerkannter Erzieher
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- SG Stralsund, 26.08.2019 - S 4 AL 76/18
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2023 - L 2 AL 29/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 11.10.2016 - L 2 AL 16/12
Erledigung des Verwaltungsaktes bei im Zeitpunkt der Klageerhebung eingetretenem …
Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2023 - L 2 AL 29/19
Denn der angefochtene Verwaltungsakt dürfte sich zwischenzeitlich nach § 39 Abs. 2 SGB X erledigt haben, mit der Folge, dass ein Rechtsschutzbedürfnis nicht mehr gegeben ist (vgl. dazu auch LSG MV, Urteil vom 11.10.2016, L 2 AL 16/12, LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.06.2019, L 1 AL 2/18).Im Ergebnis kann hierbei offenbleiben, ob die Klage - wie das SG meint - unzulässig geworden ist oder ob letztlich von einer Unbegründetheit der Klage auszugehen ist (vgl. insoweit ausführlich das Urteil des erkennenden Senats vom 11. Oktober 2016 - L 2 AL 16/12).
- LSG Rheinland-Pfalz, 13.06.2019 - L 1 AL 2/18
Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2023 - L 2 AL 29/19
Denn der angefochtene Verwaltungsakt dürfte sich zwischenzeitlich nach § 39 Abs. 2 SGB X erledigt haben, mit der Folge, dass ein Rechtsschutzbedürfnis nicht mehr gegeben ist (vgl. dazu auch LSG MV, Urteil vom 11.10.2016, L 2 AL 16/12, LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.06.2019, L 1 AL 2/18).