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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2020 - L 6 KR 102/17   

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https://dejure.org/2020,15981
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2020 - L 6 KR 102/17 (https://dejure.org/2020,15981)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22.06.2020 - L 6 KR 102/17 (https://dejure.org/2020,15981)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22. Juni 2020 - L 6 KR 102/17 (https://dejure.org/2020,15981)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 144 Abs 1 S 1 Nr 1 SGG, § 63 SGB 10
    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Berufung - Beschwerdegegenstandswert - Klageart nicht maßgeblich für die Anwendbarkeit der Wertgrenze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 04.07.2018 - B 3 KR 14/17 R

    Zulässigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2020 - L 6 KR 102/17
    Die (unrichtige) Rechtsmittelbelehrung stellt keine Berufungszulassung dar, (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 04. Juli 2018 - B 3 KR 14/17 R -, Rn. 15, m. w. N.).
  • BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 35/04 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - gezielte Bewegungsübungen als

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2020 - L 6 KR 102/17
    Erst recht kann es daher nicht darauf ankommen, ob eine Geldleistung unmittelbar an den Beteiligten (Zahlungsanspruch) oder an einen Dritten auf eine gegen den Beteiligten gerichtete Forderung (Freistellungsanspruch) geltend gemacht wird, vgl. etwa BSG, Urteil vom 17. März 2005 - B 3 KR 35/04 R - Rn. 15.
  • BSG, 20.12.2005 - B 1 KR 5/05 B

    Arbeitgeber als Leistungsempfänger iS von § 183 SGG

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2020 - L 6 KR 102/17
    Die Kostenentscheidung folgt aus § 193 SGG, vgl. BSG, Beschluss vom 20. Dezember 2005 - B 1 KR 5/05 B.
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