Rechtsprechung
   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.09.2020 - L 14 AS 560/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,30116
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.09.2020 - L 14 AS 560/17 (https://dejure.org/2020,30116)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22.09.2020 - L 14 AS 560/17 (https://dejure.org/2020,30116)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22. September 2020 - L 14 AS 560/17 (https://dejure.org/2020,30116)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,30116) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 24 Abs 3 S 1 Nr 2 SGB 2, § 24 Abs 3 S 2 SGB 2, § 24 Abs 3 S 5 SGB 2, § 24 Abs 3 S 6 SGB 2
    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Erstausstattung bei Geburt - Höhe bewilligter Pauschalbeträge - gerichtliche Überprüfbarkeit - fehlender Nachweis eines ungedeckten Bedarfs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 202/10 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - Ersatzbeschaffung

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.09.2020 - L 14 AS 560/17
    Dabei ist es zutreffend von einem eigenständigen, von den übrigen Leistungen des SGB II abtrennbaren Streitgegenstand ausgegangen (vgl. BSG, Urteil vom 27. September 2011, B 4 AS 202/10 R).

    Hierzu bedarf es zunächst der Feststellung, welche Erstausstattungsgegenstände schon vorhanden waren bzw. mit der vom Beklagten bewilligten Leistung angeschafft wurden, ferner ob und welche Gegenstände ggf. dauerhaft bzw. zumindest für den Zeitraum des Bedarfs unentgeltlich von Dritten zugewendet wurden, womit der Bedarf anderweitig gedeckt worden wäre (vgl. BSG, Urteil vom 27. September 2011, B 4 AS 202/10 R, Rn. 19, 23).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 12.03.2013 - L 5 AS 63/12

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Erstausstattung bei Geburt - Nachweis des

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.09.2020 - L 14 AS 560/17
    Die Gerichte haben nicht abstrakt und losgelöst von den geltend gemachten Aufwendungen im Einzelfall eine höhere Pauschale für die Säuglingserstausstattung festzulegen (Anschluss an LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. März 2013 - L 5 AS 63/12 und LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. Februar 2014 - L 7 AS 210/13 NZB.

    Da die Klägerin weder ihren konkreten Bedarf dargelegt noch die Verwendung der bewilligten Leistungen belegt hat, kann nicht festgestellt werden, ob und für welche weitere Ausstattung ein Bedarf im oben genannten Sinne bestanden haben könnte (so auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. März 2013, L 5 AS 63/12).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2014 - L 7 AS 210/13

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Kostenübernahme für eine höhere

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.09.2020 - L 14 AS 560/17
    Die Gerichte haben nicht abstrakt und losgelöst von den geltend gemachten Aufwendungen im Einzelfall eine höhere Pauschale für die Säuglingserstausstattung festzulegen (Anschluss an LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. März 2013 - L 5 AS 63/12 und LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. Februar 2014 - L 7 AS 210/13 NZB.

    Es ist den Gerichten verwehrt, abstrakt und losgelöst von den geltend gemachten Aufwendungen im Einzelfall eine höhere Pauschale für die Säuglingserstausstattung festzulegen, vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. Februar 2014 - L 7 AS 210/13 NZB -, Rn. 10, juris.

  • BSG, 23.12.2013 - B 14 AS 171/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Darlegung der

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.09.2020 - L 14 AS 560/17
    Eine hinsichtlich dieser Fragestellung anhängig gewesene Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom BSG mit Beschluss vom 23. Dezember 2013 als unzulässig verworfen (B 14 AS 171/13 B).
  • SG Oldenburg, 14.03.2008 - S 44 AS 1419/07

    Höhe von zu gewährender Beihilfe für Erstausstattungen bei Schwangerschaft und

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.09.2020 - L 14 AS 560/17
    Im Bereich des SG Oldenburg (Urteil vom 4. März 2008, S 44 AS 1419/07) liege die Pauschale bei 468, 57 EUR.
  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 53/10 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungs- und Bekleidungserstausstattung -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.09.2020 - L 14 AS 560/17
    Über dieses Auswahlermessen hinaus hat der Beklagte aber kein Ermessen in Bezug auf die Leistungshöhe; vielmehr ist der dem Grundsicherungsträger zustehende Beurteilungsspielraum im Rahmen der Prüfung der Höhe der Pauschale im Einzelfall in vollem Umfang gerichtlich überprüfbar (BSG, 13. April 2011, B 14 AS 53/10 R).
  • BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 6/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Unterhaltsvermutung bei

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.09.2020 - L 14 AS 560/17
    Die Klägerin trägt für das Vorliegen der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale für die begehrten weiteren Leistungen und den Hilfebedarf jedoch die objektive Beweislast; die Nichterweislichkeit geht zu Ihren Lasten (vgl. BSG, Urteil vom 27. Januar 2009, B 14 AS 6/08 R, Rn. 19).
  • BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 10/09 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Erstausstattung für die Wohnung -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.09.2020 - L 14 AS 560/17
    Wird behauptet, dass Geld zur Anschaffung der Gegenstände darlehensweise von Dritten zugewendet wurde, muss zudem die Ernsthaftigkeit einer Rückzahlungsverpflichtung feststehen (vgl. BSG, Urteil vom 19. August 2010, B 14 AS 10/09 R, Rn. 27).
  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 64/07 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Erstausstattung der Wohnung nach Trennung -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.09.2020 - L 14 AS 560/17
    Maßgebend sei danach zwar, ob die Pauschalen jeweils auf nachvollziehbaren Erfahrungswerten beruhten, jedoch habe das BSG bereits entschieden, dass der Anspruch nach § 23 Abs. 3 SGB II, wie alle Leistungen des SGB II, bedarfsbezogen zu verstehen sei (Hinweis auf Urteil vom 19. September 2008, B 14 AS 64/07 R - Rn. 19).
  • SG Dresden, 29.05.2006 - S 23 AS 802/06

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, abweichende Erbringung von Leistungen bei

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.09.2020 - L 14 AS 560/17
    Vom SG Dresden (Beschluss vom 29. Mai 2006, S 23 AS 802/06 ER) sei eine Pauschale in Höhe von 552 EUR anerkannt worden.
  • BSG, 22.04.2021 - B 4 AS 394/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 22. September 2020 - L 14 AS 560/17 - wird als unzulässig verworfen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht