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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.11.2021 - L 1 KA 5/19   

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https://dejure.org/2021,59041
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.11.2021 - L 1 KA 5/19 (https://dejure.org/2021,59041)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24.11.2021 - L 1 KA 5/19 (https://dejure.org/2021,59041)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24. November 2021 - L 1 KA 5/19 (https://dejure.org/2021,59041)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 116 SGB 5, § 31a Abs 1 Ärzte-ZV
    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung zur ambulanten Behandlung durch Krankenhausärzte - Erteilung von drei Ermächtigungen ohne Fallzahlbegrenzung - Versorgungsdefizit von wenigen 100 Fällen - Überschreitung des Beurteilungsspielraums - Prüfung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 116 SGB V ; § 31a Abs 1 Ärzte-ZV
    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung zur ambulanten Behandlung durch Krankenhausärzte - Erteilung von drei Ermächtigungen ohne Fallzahlbegrenzung - Versorgungsdefizit von wenigen 100 Fällen - Überschreitung des Beurteilungsspielraums - Prüfung von ...

  • rechtsportal.de

    § 116 SGB V ; § 31a Abs 1 Ärzte-ZV
    Rechtmäßigkeit von Ermächtigungen zur Teilnahme an einer vertragsärztlichen rheumatologischen Versorgung; Prüfung von Versorgungslücken

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - Radiologe - Versorgungsbedarf -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.11.2021 - L 1 KA 5/19
    Bei der Prüfung von Versorgungslücken kommt die Einbeziehung von Versorgungsangeboten oder -defiziten in anderen Planungsbereichen nur ausnahmsweise in Betracht, etwa wenn der Versorgungsbedarf in Planungsbereichen von nur geringer räumlicher Ausdehnung durch leicht und schnell erreichbare Versorgungsangebote der angrenzenden Bereiche gedeckt wird (BSG, Urteil vom 19. Juli 2006 - B 6 KA 14/05 R).

    Ermächtigungen kommen mithin dann in Betracht, wenn die ambulante Versorgung von den niedergelassenen Ärzten und den Medizinischen Versorgungszentren nicht gewährleistet ist (BSG SozR 4-2500 § 116 Nr. 3 mwN).

    Eine Versorgungslücke kann sich nach der Rechtsprechung entweder daraus ergeben, dass in einem bestimmten Bereich zu wenige niedergelassene Ärzte vorhanden sind, um den Bedarf zu decken - Ermächtigung aus quantitativ-allgemeinen Gründen (BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 4; SozR 4-2500 § 116 Nr. 3).

    Eine Versorgungslücke kann sich aber auch daraus ergeben, dass ein Krankenhausarzt besondere, für eine ausreichende Versorgung notwendige Untersuchungs- und Behandlungsmethoden anbietet, die von den niedergelassenen Ärzten nicht bzw. nicht in erforderlichem Umfang erbracht werden - Ermächtigung aus qualitativ-speziellen Gründen (BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 4; SozR 4-2500 § 116 Nr. 3).

    Der räumliche Bereich, für den zu klären ist, ob ein die vertragsärztliche Versorgung sicherstellendes Versorgungsangebot vorliegt, ist grundsätzlich der Planungsbereich, in dem der Krankenhausarzt praktiziert (BSG, Urteil vom 19. Juli 2006 - B 6 KA 14/05 R -, juris).

    Eine Subspezialisierung einhergehend mit speziellen Leistungen mit geringer Nachfrage, bei denen eine Verweisung auf Versorgungsangebote anderer Bereiche möglich oder gar geboten sein könnte (vgl. BSG, Urteil vom 19. Juli 2006 - B 6 KA 14/05 R -, juris Rz. 19), liegt in Bezug auf rheumatologische Leistungen nicht vor.

  • BSG, 14.07.1993 - 6 RKa 71/91

    Krankenhausarzt - Vertragsarzt - Funktionsnachfolge

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.11.2021 - L 1 KA 5/19
    Eine Versorgungslücke kann sich nach der Rechtsprechung entweder daraus ergeben, dass in einem bestimmten Bereich zu wenige niedergelassene Ärzte vorhanden sind, um den Bedarf zu decken - Ermächtigung aus quantitativ-allgemeinen Gründen (BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 4; SozR 4-2500 § 116 Nr. 3).

    Maßgeblich ist die Gruppe der jeweiligen Gebietsärzte, nicht aber der Bedarf in den Teilgebieten (BSG, Urteil vom 14. Juli 1993 - 6 RKa 71/91 -, juris).

    Eine Versorgungslücke kann sich aber auch daraus ergeben, dass ein Krankenhausarzt besondere, für eine ausreichende Versorgung notwendige Untersuchungs- und Behandlungsmethoden anbietet, die von den niedergelassenen Ärzten nicht bzw. nicht in erforderlichem Umfang erbracht werden - Ermächtigung aus qualitativ-speziellen Gründen (BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 4; SozR 4-2500 § 116 Nr. 3).

  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 39/00 R

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Fortsetzungsfeststellungsinteresse -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.11.2021 - L 1 KA 5/19
    Besondere Kenntnisse und Erfahrungen führen nur dann zu einer Ermächtigung, wenn sie sich in einem besonderen Leistungsangebot niederschlagen, welches bei den Vertragsärzten nicht oder nicht ausreichend angeboten wird (BSG, Urteil vom 27. Juni 2001 - B 6 KA 39/00 R -, juris).

    Für die vertragsärztliche Versorgung können diese speziellen Kenntnisse und Erfahrungen erst von Bedeutung sein, wenn sie sich in einem besonderen Leistungsangebot niederschlagen (BSG, Urteil vom 27. Juni 2001 - B 6 KA 39/00 R -, juris).

  • BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 6/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung Sozialpädiatrischer Zentren -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.11.2021 - L 1 KA 5/19
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist es zulässig und geboten, die Überweisungsbefugnis den spezialisierten Gebietsärzten vorzubehalten ("Facharztfilter"), wenn das Leistungsangebot der zugelassenen Vertragsärzte weder unter quantitativen noch unter qualitativen Gesichtspunkten Defizite aufweist und die Ermächtigung lediglich eine Einschaltung des Krankenhausarztes in besonderen Problemfällen ermöglichen soll (BSG, Urteil vom 17. Februar 2016 - B 6 KA 6/15 R -, juris Rn. 49 mwN).
  • BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 42/06 R

    Vertragsarzt - Anfechtungsbefugnis gegenüber Ermächtigung eines Krankenhausarztes

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.11.2021 - L 1 KA 5/19
    Auch die Anfechtungsbefugnis der Klägerin steht nicht ernsthaft infrage, eine reale Konkurrenzsituation bestand zweifellos (vgl. BSG, Urteil vom 17. Oktober 2007 - B 6 KA 42/06 R -, juris).
  • BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 36/09 R

    Vertragsärztliche Versorgung - kein besonderer Versorgungsbedarf im Sinne einer

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.11.2021 - L 1 KA 5/19
    Im Übrigen seien bei der Bedarfsprüfung immer auch die einpendelnden Patienten zu berücksichtigen, was das BSG aus dem Recht der freien Arztwahl folgere, das nicht auf Subspezialisierungen beschränkt sei (vgl. BSG, Urteil vom 08. Dezember 2010 - B 6 KA 36/09 R).
  • BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 21/92

    Kassenarzt - Zulassungsgremien - Ermächtigung

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.11.2021 - L 1 KA 5/19
    Daneben kann eine Ermächtigung auch erteilt werden um Vertragsärzten ausnahmsweise Überweisungen zu ermöglichen, wenn sie im Einzelfall trotz eines an sich zahlenmäßig und qualitativ ausreichenden vertragsärztlichen Leistungsangebots wegen der Schwierigkeit der Diagnose oder Behandlung die Zuziehung eines erfahreneren und besonders qualifizierten Krankenhausarztes für geboten erachten (BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 6 und Nr. 12).
  • BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 43/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung eines Versorgungsauftrags für

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.11.2021 - L 1 KA 5/19
    Die Zulassungsgremien haben einen Beurteilungsspielraum vor allem bei der schlussfolgernden Bewertung, ob und inwieweit der Versorgungsbedarf bereits durch das Leistungsangebot der zugelassenen Ärzte gedeckt ist oder ob noch ein Versorgungsbedarf besteht (vgl. nur: BSG, Urteil vom 28. Oktober 2015 - B 6 KA 43/14 R -, juris mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.09.2020 - L 3 KA 39/17

    Rechtmäßigkeit einer sachlich-rechnerischen Richtigstellung von

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.11.2021 - L 1 KA 5/19
    In einem hiergegen von der Klägerin anhängig gemachten Eilverfahren (S 3 KA 39/17 ER) einigten sich die Beteiligten endgültig darauf, dass eine Fallzahlbegrenzung auf 300 Fälle erfolge, so dass sich damit auch das Klageverfahren (S 3 KA 44/17) erledigt hat.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2016 - L 3 KA 19/16
    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.11.2021 - L 1 KA 5/19
    Die hiergegen von der Klägerin beim SG Schwerin anhängig gemachten Eilverfahren (vom 20. Juni 2016 - S 3 KA 18/16 ER, S 3 KA 19/16 ER und 3 KA 20/16 ER), mit denen sie im Wesentlichen eine fehlende Versorgungslücke im ambulanten Bereich insbesondere im Hinblick auf ihre unterdurchschnittlichen Fallzahlen geltend gemacht hatte, hatten teilweise Erfolg.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2018 - L 3 KA 20/16

    Vertrags(zahn)arztangelegenheiten

  • SG Schwerin, 30.08.2016 - S 3 KA 18/16

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausarztes - grds keine

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2017 - L 3 KA 44/17
  • LSG Sachsen, 25.04.2018 - L 1 KA 4/16
  • LSG Sachsen, 13.03.2019 - L 1 KA 3/16
  • LG Essen, 10.11.2017 - 4 O 107/17
  • LSG Saarland, 12.04.2019 - L 3 KA 4/16

    Vertragsärztliche Versorgung - Facharzt für Physikalische und Rehabilitative

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