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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2019 - L 6 KR 22/18   

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https://dejure.org/2019,7299
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2019 - L 6 KR 22/18 (https://dejure.org/2019,7299)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 25.02.2019 - L 6 KR 22/18 (https://dejure.org/2019,7299)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 25. Februar 2019 - L 6 KR 22/18 (https://dejure.org/2019,7299)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 39 Abs 1 S 2 SGB 5, § 12 Abs 1 SGB 5
    Krankenversicherung - Krankenhaus - Höhe des Vergütungsanspruchs - organisatorische Gründe - Wirtschaftlichkeit - Verschiebung der für den Aufnahmetag vorgesehenen Behandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 25.09.2007 - GS 1/06

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2019 - L 6 KR 22/18
    Die medizinische Notwendigkeit sei gerichtlich uneingeschränkt überprüfbar, wobei von dem im Behandlungszeitpunkt verfügbaren Wissens- und Kenntnisstand des verantwortlichen Krankenhausarztes auszugehen sei (Hinweis auf BSG, Beschluss vom 25. September 2007, GS 1/06; und Urteil vom 16. Dezember 2008, B 1 KN 1/07 KR R).

    Sie nimmt zur Begründung im Wesentlichen Bezug auf die Gründe der erstinstanzlichen Entscheidung und die Entscheidung des Großen Senats des BSG vom 25. September 2007 - GS 1/06.

  • BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 11/04 R

    Krankenversicherung - Vorliegen einer vollstationären Krankenhausbehandlung bei

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2019 - L 6 KR 22/18
    So liege nach der Rechtsprechung des BSG eine zu vergütende vollstationäre Krankenhausbehandlung auch dann vor, wenn sie sich nach dem Behandlungsplan des Krankenhauses zeitlich über mindestens einen Tag und eine Nacht erstrecken solle, später jedoch aus medizinischen Gründen vorzeitig abgebrochen werden müsse - sog. abgebrochene stationäre Krankenhausbehandlung (Hinweis auf BSG, Urteil vom 17. März 2005 - B 3 KR 11/04).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2009 - L 9 KR 34/05

    Krankenhausbehandlung - Kostenübernahmeanspruch -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2019 - L 6 KR 22/18
    Für andere Risiken hätten die Krankenkassen nicht einzustehen (Hinweis auf SG A-Stadt, Urteil vom 3. November 2015 - S 17 KR 403/13; LSG Hamburg, Urteil vom 26. März 2015 - L 1 KR 42/13; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. April 2009 - L 9 KR 34/05).
  • BSG, 22.04.2009 - B 3 KR 24/07 R

    Krankenversicherung - Überprüfung der Notwendigkeit, Art und Dauer der

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2019 - L 6 KR 22/18
    Das Bundessozialgericht (Hinweis auf BSG, a.a.O. sowie Urteil vom 22. April 2009 - B 3 KR 24/07 R) habe insoweit ausgeführt, dass das Gericht die Frage, ob eine stationäre Krankenhausbehandlung medizinisch erforderlich war, uneingeschränkt zu überprüfen, dabei jedoch von dem im Behandlungszeitpunkt verfügbaren Wissens- und Kenntnisstand des verantwortlichen Krankenhausarztes auszugehen habe.
  • BSG, 16.05.2013 - B 3 KR 32/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - stationärer Aufenthalt innerhalb der

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2019 - L 6 KR 22/18
    Selbst wenn die Beklagte das Prüfverfahren verletzt haben sollte, könne die Klägerin hieraus keine Rechte herleiten, denn allenfalls könne ein solcher Verstoß zu einem Verwertungsverbot medizinischer Unterlagen führen, die vom Krankenhaus nicht freiwillig, sondern allein auf gerichtliche Anforderung zur Verfügung gestellt worden seien (BSG, Urteil vom 16. Mai 2013, Az: B 3 KR 32/12 R).
  • BSG, 19.09.2013 - B 3 KR 34/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung nicht operativer

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2019 - L 6 KR 22/18
    Grundsätzlich liege eine vollstationäre Krankenhausbehandlung zwar dann vor, wenn der Patient nach der Entscheidung des Krankenhausarztes mindestens einen Tag und eine Nacht ununterbrochen im Krankenhaus versorgt werden solle (BSG, Urteil vom11. November 2015, B 3 KR 34/12 R).
  • LSG Hamburg, 26.03.2015 - L 1 KR 42/13

    Vergütung für eine stationäre Krankenhausbehandlung (Nabelhernie)

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2019 - L 6 KR 22/18
    Für andere Risiken hätten die Krankenkassen nicht einzustehen (Hinweis auf SG A-Stadt, Urteil vom 3. November 2015 - S 17 KR 403/13; LSG Hamburg, Urteil vom 26. März 2015 - L 1 KR 42/13; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. April 2009 - L 9 KR 34/05).
  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KN 1/07 KR R

    Krankenversicherung - Abhängigkeit des Vergütungsanspruchs des Krankenhauses von

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2019 - L 6 KR 22/18
    Die medizinische Notwendigkeit sei gerichtlich uneingeschränkt überprüfbar, wobei von dem im Behandlungszeitpunkt verfügbaren Wissens- und Kenntnisstand des verantwortlichen Krankenhausarztes auszugehen sei (Hinweis auf BSG, Beschluss vom 25. September 2007, GS 1/06; und Urteil vom 16. Dezember 2008, B 1 KN 1/07 KR R).
  • SG Rostock, 11.06.2020 - S 17 KR 382/18

    Krankenversicherung - Krankenhausabrechnung - Kodierung -

    Unterstellt, "die Auslegung des klägerischen Begehrens [ergibt], dass in Wirklichkeit keine echte Abhängigkeit vom Erfolg des Hauptantrags gewollt war, sondern dass auch der mit dem "Hilfsantrag" verfolgte Anspruch im Sinne von § 123 SGG (unbedingt) erhoben sein sollte" (vgl. Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 25. Februar 2019 - L 6 KR 22/18 -, Rn. 38, juris), wäre der Antrag jedenfalls als unbegründet zurückzuweisen gewesen.
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