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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 25.05.2020 - L 2 AL 37/19 B ER   

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https://dejure.org/2020,13155
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 25.05.2020 - L 2 AL 37/19 B ER (https://dejure.org/2020,13155)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 25.05.2020 - L 2 AL 37/19 B ER (https://dejure.org/2020,13155)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 25. Mai 2020 - L 2 AL 37/19 B ER (https://dejure.org/2020,13155)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 1 Abs 1 AÜG, § 2 AÜG, § 3 Abs 1 AÜG, § 86a Abs 2 Nr 5 SGG
    Versagung der Erlaubnis bzw. deren Verlängerung zur Arbeitnehmerüberlassung wegen fehlender Zuverlässigkeit des Verleihers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Unzulässigkeit von Rahmenvereinbarungen als Grundlage für einzelne befristete Einzelverträge

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 140/90

    Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 25.05.2020 - L 2 AL 37/19
    Als unzuverlässig ist ein Antragsteller danach anzusehen, wenn in seiner Person Tatsachen vorliegen, denen zufolge zu besorgen ist, dass er sein Gewerbe nicht im Einklang mit den bestehenden rechtlichen Vorschriften ausüben wird (BSG, Urteil vom 6. Februar 1992 - 7 RAr 140/90).

    Soweit in anderen Entscheidungen für die Beurteilung der Prognoseentscheidung auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht abgestellt wird, lagen diesen Entscheidungen andere Sachverhalte zugrunde, in denen nicht die Verlängerung, sondern die Erteilung der Erlaubnis streitig und damit statthafte Klageart - anders als hier - die kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage war (vgl. BSG, Urteil vom 6. Februar 1992, 7 RAr 140/90 Rn. 26, juris, Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 05. November 2019, L 7 AL 83/19 B ER, Rn. 25, juris).

  • BAG, 10.08.1994 - 7 AZR 695/93

    Befristung von Arbeitsverträgen mit Studenten

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 25.05.2020 - L 2 AL 37/19
    Werde dem Interesse des Studenten, die von ihm zu erbringende Arbeitsleistung mit den wechselnden Erfordernissen des Studiums in Einklang zu bringen, durch eine entsprechende flexible Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses Rechnung getragen, sei eine Befristung sachlich nicht gerechtfertigt (vgl. BAG, Urteil vom 10. August 1994, 7 AZR 695/93, BB 1994, 2494).
  • LSG Hamburg, 30.01.2019 - L 2 AL 18/18

    Anspruch auf Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 25.05.2020 - L 2 AL 37/19
    Das Sozialgericht hat insoweit auf ein Urteil des LSG Hamburg vom 30. Januar 2019, L 2 AL 18/18 verwiesen.
  • LSG Bayern, 25.08.2006 - L 9 B 491/06

    Verlängerung einer befristeten Erlaubnis zur gewerblichen

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 25.05.2020 - L 2 AL 37/19
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Zuverlässigkeit bei eine isolierten Anfechtungsklage ist hierbei der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung und demnach hier der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 25. August 2006, L 9 B 491/06 AL ER, LSG Rheinland-Pfalz vom 19.12.2002, Az.: L 1 AL 4/01).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2019 - L 7 AL 83/19
    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 25.05.2020 - L 2 AL 37/19
    Soweit in anderen Entscheidungen für die Beurteilung der Prognoseentscheidung auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht abgestellt wird, lagen diesen Entscheidungen andere Sachverhalte zugrunde, in denen nicht die Verlängerung, sondern die Erteilung der Erlaubnis streitig und damit statthafte Klageart - anders als hier - die kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage war (vgl. BSG, Urteil vom 6. Februar 1992, 7 RAr 140/90 Rn. 26, juris, Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 05. November 2019, L 7 AL 83/19 B ER, Rn. 25, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.11.2017 - L 2 AL 75/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 25.05.2020 - L 2 AL 37/19
    - handeln (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. November 2017 - L 2 AL 75/17 B ER -).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 19.12.2002 - L 1 AL 4/01
    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 25.05.2020 - L 2 AL 37/19
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Zuverlässigkeit bei eine isolierten Anfechtungsklage ist hierbei der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung und demnach hier der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 25. August 2006, L 9 B 491/06 AL ER, LSG Rheinland-Pfalz vom 19.12.2002, Az.: L 1 AL 4/01).
  • SG Aachen, 08.08.2022 - S 25 AL 4/21
    Zu berücksichtigen ist, dass bei der Erlaubnisprüfung und -versagung zu Gunsten der Behörde eine Beweiserleichterung gilt; sie muss - in einem Klageverfahren - nicht das Vorliegen des Versagungsgrundes selbst beweisen, sondern nur die Tatsachen dartun, die eine solche Annahme rechtfertigen (vgl. Landessozialgericht Sachsen, Beschluss vom 27.08.2019, Az. L 3 AL 70/19 B ER; Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 25.05.2020, Az. L 2 AL 37/19 B ER).
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