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LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2008 - L 1 KA 7/06 |
Zitiervorschläge
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 27.02.2008 - L 1 KA 7/06 (https://dejure.org/2008,44048)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - L 1 KA 7/06 (https://dejure.org/2008,44048)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Vertragsarzt - Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit in freier Praxis - Zulassungsentziehung nach Zulassung durch Vorspiegelung falscher Tatsachen - abweichende strafrechtliche Beurteilung durch das LSG - Rechtmäßigkeit der Zulassungsentziehung trotz Wohlverhaltens - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ecovis.com (Kurzinformation)
Bei fehlerhaften Verträgen drohen Verlust der Zulassung und Honorarrückzahlungen
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.09.2022 - L 7 KA 4/20
Entziehung der vertragszahnärztlichen Zulassung (bestätigt) - gröbliche …
Ein vergleichbarer Pflichtverstoß liegt schließlich vor, wenn Leistungen als niedergelassener Vertragsarzt abgerechnet werden, der Arzt aber tatsächlich als Angestellter tätig war (LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 27. Februar 2008, L 1 KA 7/06, zitiert nach juris, Tätigkeit als "Filialleiter"). - BSG, 30.10.2019 - B 6 KA 40/18 B
Rückzahlung vertragsärztlicher Honorare
Er sei keinerlei Verlustrisiko ausgesetzt gewesen und habe eine arbeitnehmerähnliche Vergütung erhalten; das ergebe sich ua aus der vorangegangenen Entscheidung über die Zulassungsentziehung (LSG Urteil vom 27.2.2008 - L 1 KA 7/06) . - LSG Schleswig-Holstein, 23.03.2011 - L 4 KA 171/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines …
Auch spricht nach dem Ergebnis der hier nur möglichen summarischen Prüfung aus Sicht des Senats viel dafür, dass der Antragsteller seine vertragsärztliche Tätigkeit abweichend von den Vorgaben aus § 32 Abs. 1 Ärzte-ZV nicht "in freier Praxis" ausgeübt hat (zu einer vergleichbaren Konstellation vgl. ausführlich: Landessozialgericht [LSG] Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 27. Februar 2008 - L 1 KA 7/06).