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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2019 - L 6 P 20/12 KL   

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https://dejure.org/2019,35472
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2019 - L 6 P 20/12 KL (https://dejure.org/2019,35472)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 27.08.2019 - L 6 P 20/12 KL (https://dejure.org/2019,35472)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 27. August 2019 - L 6 P 20/12 KL (https://dejure.org/2019,35472)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 85 Abs 5 SGB 11, § 76 SGB 11, § 75 Abs 1 SGB 11
    Soziale Pflegeversicherung - Pflegesatzverfahren - Schiedsspruch - eingeschränkte gerichtliche Überprüfung - zweistufiges Prüfungsschema - Schwerstpflegeeinrichtung für Mehrfachbehinderte - weitgehende Ausschöpfung der nach Landesrahmenvertrag möglichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 29.01.2009 - B 3 P 7/08 R

    Soziale Pflegeversicherung - stationäre Pflegeeinrichtung - Vorliegen einer

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2019 - L 6 P 20/12
    Die Einhaltung einer Tarifbindung und ein deswegen höherer Personalkostenaufwand genüge stets den Grundsätzen wirtschaftlicher Betriebsführung, was sich nach der Rechtsprechung des BSG (Hinweis auf Urteil vom 29. Januar 2009 - B 3 P 7/08 R, Rn. 36, Juris) ausdrücklich aus § 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB XI ergebe.

    Der Schiedsspruch unterliegt inhaltlich nur einer eingeschränkten gerichtlichen Prüfung dahingehend, ob die Ermittlung des Sachverhalts in einem fairen Verfahren unter Wahrung des rechtlichen Gehörs erfolgt ist, ob zwingendes Gesetzesrecht beachtet und ob der bestehende Beurteilungsspielraum eingehalten worden ist, vgl. BSG, Urteil vom 29. Januar 2009 - B 3 P 7/08 R - Rn. 42, sowie Urteil vom 14. Dezember 2000 - B 3 P 19/00 R - Rn. 22. Der Schiedsspruch stellt nach dieser zutreffenden Rechtsprechung "seiner Natur nach einen Interessenausgleich durch ein sachnahes und unabhängiges Gremium dar.

    Zunächst ist - im ersten Prüfungsschritt - die Plausibilität der einzelnen Kostenansätze festzustellen, vgl. BSG, Urteil vom 29. Januar 2009 - B 3 P 7/08 R - Rn. 23. Dieser Prüfungsschritt ist vorliegend von den Vereinbarungsparteien spätestens im Rahmen des Termins vom 16. April 2012 mit dem Ergebnis abgeschlossen worden, dass die von Seiten des Beigeladenen zu 1. geltend gemachten Kostenansätze als plausibel festgestellt worden sind.

  • BSG, 16.05.2013 - B 3 P 2/12 R

    Soziale Pflegeversicherung - Festsetzung der Vergütung stationärer

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2019 - L 6 P 20/12
    und 6. erfolgte allein im Hinblick auf ihre formale Stellung als Beteiligte des Schiedsverfahrens und Adressaten des angegriffenen Schiedsspruches, vgl. BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 P 3/08 R, Rn. 26. Vertragsparteien sind sie jeweils nicht geworden, vgl. zu den Krankenkassenverbänden (Beigeladene zu 3. und 4.) BSG, Urteil vom 16. Mai 2013 - B 3 P 2/12 R - Rn. 12, und zum Kommunalen Sozialverband als seinerzeitiger überörtlicher Sozialhilfeträger BSG, Beschluss vom 14. Februar 2014 - B 3 P 19/13 B - Rn. 6.

    Das gilt letztlich auch dann, wenn die Einrichtung, die ein Erhöhungsverlangen geltend macht, bereits zur Spitzengruppe der Vergleichseinrichtungen gehört und durch die neuen Vergütungssätze die höchsten Sätze anderer Einrichtungen signifikant überschreitet, BSG, Urteil vom 16. Mai 2013 - B 3 P 2/12 R; Urteil des erkennenden Senats vom 07. März 2013 - L 6 P 16/11 KL -, Rn. 56, juris.

  • BSG, 14.12.2000 - B 3 P 19/00 R

    Überprüfung von Verwaltungsakten in der Pflegeversicherung, Rückwirkung des

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2019 - L 6 P 20/12
    Anders als bei Schiedssprüchen nach dem SGB XII, für welche § 77 Abs. 2 Satz 4 SGB XII ausdrücklich anordnet, dass die Klage gegen den Verhandlungspartner zu richten ist, fehlt für das SGB XI eine entsprechende Regelung, weshalb gilt, was für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen regelmäßig gilt, vgl. BSG, Urteil vom 14. Dezember 2000 - B 3 P 19/00 R.

    Der Schiedsspruch unterliegt inhaltlich nur einer eingeschränkten gerichtlichen Prüfung dahingehend, ob die Ermittlung des Sachverhalts in einem fairen Verfahren unter Wahrung des rechtlichen Gehörs erfolgt ist, ob zwingendes Gesetzesrecht beachtet und ob der bestehende Beurteilungsspielraum eingehalten worden ist, vgl. BSG, Urteil vom 29. Januar 2009 - B 3 P 7/08 R - Rn. 42, sowie Urteil vom 14. Dezember 2000 - B 3 P 19/00 R - Rn. 22. Der Schiedsspruch stellt nach dieser zutreffenden Rechtsprechung "seiner Natur nach einen Interessenausgleich durch ein sachnahes und unabhängiges Gremium dar.

  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2019 - L 6 P 20/12
    Es kann somit dahinstehen, ob auch auf Schiedssprüche nach dem SGB XI die für gerichtliche Urteile geltende fünfmonatige Absetzungsfrist (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92) entsprechend Anwendung findet, wozu der Senat allerdings neigt.
  • BSG, 14.02.2014 - B 3 P 19/13 B

    Pflegeversicherung - Vertragspartei nach § 85 Abs 2 S 1 SGB 11

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2019 - L 6 P 20/12
    und 6. erfolgte allein im Hinblick auf ihre formale Stellung als Beteiligte des Schiedsverfahrens und Adressaten des angegriffenen Schiedsspruches, vgl. BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 P 3/08 R, Rn. 26. Vertragsparteien sind sie jeweils nicht geworden, vgl. zu den Krankenkassenverbänden (Beigeladene zu 3. und 4.) BSG, Urteil vom 16. Mai 2013 - B 3 P 2/12 R - Rn. 12, und zum Kommunalen Sozialverband als seinerzeitiger überörtlicher Sozialhilfeträger BSG, Beschluss vom 14. Februar 2014 - B 3 P 19/13 B - Rn. 6.
  • BSG, 29.01.2009 - B 3 P 9/08 R

    Berechnung der leistungsgerechten Vergütung von Pflegeheimen und ambulanten

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2019 - L 6 P 20/12
    Die Entscheidung zu den Vergütungssätzen ergehe auf der Grundlage der §§ 76, 82 Abs. 1, 84 Abs. 2 SGB XI sowie unter Beachtung der vom Bundessozialgericht in der Entscheidung vom 29. Januar 2009 - B 3 P 9/08 R - entwickelten Verfahrensgrundsätze.
  • BSG, 25.11.2010 - B 3 KR 1/10 R

    Krankenversicherung - Versorgung mit häuslicher Krankenpflege - Schiedsspruch

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2019 - L 6 P 20/12
    Die Schiedsstelle folge bezüglich der Anerkennung der tariflich bedingten Personalkosten den Ausführungen des BSG, a.a.O., sowie im Urteil vom 25. November 2010 - B 3 KR 1/10 R.
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2013 - L 6 P 16/11
    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2019 - L 6 P 20/12
    Das gilt letztlich auch dann, wenn die Einrichtung, die ein Erhöhungsverlangen geltend macht, bereits zur Spitzengruppe der Vergleichseinrichtungen gehört und durch die neuen Vergütungssätze die höchsten Sätze anderer Einrichtungen signifikant überschreitet, BSG, Urteil vom 16. Mai 2013 - B 3 P 2/12 R; Urteil des erkennenden Senats vom 07. März 2013 - L 6 P 16/11 KL -, Rn. 56, juris.
  • BSG, 17.12.2009 - B 3 P 3/08 R

    Der Schiedsspruch einer Schiedsperson zur Vergütung von Leistungen der häuslichen

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2019 - L 6 P 20/12
    und 6. erfolgte allein im Hinblick auf ihre formale Stellung als Beteiligte des Schiedsverfahrens und Adressaten des angegriffenen Schiedsspruches, vgl. BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 P 3/08 R, Rn. 26. Vertragsparteien sind sie jeweils nicht geworden, vgl. zu den Krankenkassenverbänden (Beigeladene zu 3. und 4.) BSG, Urteil vom 16. Mai 2013 - B 3 P 2/12 R - Rn. 12, und zum Kommunalen Sozialverband als seinerzeitiger überörtlicher Sozialhilfeträger BSG, Beschluss vom 14. Februar 2014 - B 3 P 19/13 B - Rn. 6.
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.11.2021 - L 1 KA 4/19

    Vergütung ambulanter Krankenhausleistungen - Hochschulambulanz - Festsetzung

    Gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 1 SGG entscheiden die Landessozialgerichte im ersten Rechtszug über Klagen gegen Entscheidungen der Schiedsstellen nach § 120 Abs. 4 SGB V. Örtlich zuständig ist zur Vermeidung doppelter Rechtshängigkeiten in sinngemäßer Anwendung von § 57 Abs. 1 Satz 1 SGG das für den Sitz und den Bezirk der beklagten Schiedsstelle zuständige Landessozialgericht (LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 27. August 2019 - L 6 P 20/12 KL -, Rn. 37).

    Insbesondere mit der paritätischen Zusammensetzung, dem Mehrheitsprinzip und der fachlichen Weisungsfreiheit will der Gesetzgeber die Fähigkeit dieses Spruchkörpers zur vermittelnden Zusammenführung unterschiedlicher Interessen und zu einer Entscheidungsfindung nutzen, die nicht immer die einzig sachlich vertretbare ist und häufig Kompromisscharakter aufweist (LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 27. August 2019 - L 6 P 20/12 KL -, Rn. 43).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2022 - L 8 SO 52/22

    Klage gegen den Schiedsspruch einer Schiedsstelle; Regelung über die örtliche

    Für eine sinngemäße Anwendung des § 57 Abs. 1 S. 1 SGG zur Vermeidung doppelter Rechtshängigkeiten unter Begründung der örtlichen Zuständigkeit bei dem für den Sitz und den Bezirk der beklagten Schiedsstelle zuständigen Landessozialgerichts (so LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 27.8.2019 - L 6 P 20/12 KL - juris Rn. 37, auf das die Schiedsstelle in der Rechtsmittelbelehrung Bezug genommen hat) sieht der Senat keine Möglichkeit.
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