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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 28.05.2014 - L 7 R 268/11   

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https://dejure.org/2014,16825
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 28.05.2014 - L 7 R 268/11 (https://dejure.org/2014,16825)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 28.05.2014 - L 7 R 268/11 (https://dejure.org/2014,16825)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 28. Mai 2014 - L 7 R 268/11 (https://dejure.org/2014,16825)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 229a Abs 1 SGB 6 vom 25.07.1991, § 20 SozVersG, § 133 BGB, § 157 BGB
    Rentenversicherung - Versicherungspflicht im Beitrittsgebiet - selbstständig Tätiger - Befreiungsantrag vor Inkrafttreten der Neuregelung des § 229a SGB 6 zum 1.1.1992 - Meistbegünstigungsgrundsatz - Bescheiderteilung nach der gesetzlichen Neuregelung ohne das Erfordernis ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 670
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.11.2007 - B 13 R 44/07 R

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen - rückwirkende Feststellung der

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 28.05.2014 - L 7 R 268/11
    Die Auslegung eines Antrags hat sich danach zu richten, welche Möglichkeiten bestanden und ob ein verständiger Antragsteller seinen Antrag bei entsprechender Beratung mutmaßlich angepasst hätte oder ob Gründe für ein anderes Verhalten vorgelegen haben (vgl. BSG, Urteil vom 29. November 2007 - B 13 R 44/07 R).
  • BSG, 25.07.1995 - 10 RKg 9/94

    Formularmäßiger Verzicht auf Kindergeld

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 28.05.2014 - L 7 R 268/11
    Dabei ist nach §§ 133, 157 BGB nicht am Wortlaut des Antrages zu haften, sondern der wirkliche Wille des Antragstellers zu erforschen, d.h. es sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die dafür von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat (BSG, Urteil vom 25. Juli 1995 - 10 RKg 9/94).
  • BSG, 10.10.1979 - 3 RK 25/79

    Umdeutung eines Rehabilitationsantrags in einen Rentenantrag

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 28.05.2014 - L 7 R 268/11
    Der Versicherungsträger muss daher davon ausgehen, dass der Bürger die ihm günstigste Art der Leistungsgewährung in Anspruch nehmen will (sog. Günstigkeitsprinzip; BSG, Urteil vom 10. Oktober 1979 - 3 RK 25/79).
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