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   LSG Niedersachsen, 05.09.2001 - L 4 KR 2/00   

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https://dejure.org/2001,15873
LSG Niedersachsen, 05.09.2001 - L 4 KR 2/00 (https://dejure.org/2001,15873)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.09.2001 - L 4 KR 2/00 (https://dejure.org/2001,15873)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. September 2001 - L 4 KR 2/00 (https://dejure.org/2001,15873)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - Härtefall - Regelung über vollständige Befreiung nach § 61 SGB 5 ist verfassungsgemäß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Niedersachsen, 11.03.1998 - L 4 KR 97/97
    Auszug aus LSG Niedersachsen, 05.09.2001 - L 4 KR 2/00
    Neben den Prozessakten des ersten und zweiten Rechtszuges liegen die Verwaltungsakten der Beklagten sowie die vom SG Hannover beigezogenen Gerichtsakten S 11 KR 103/96 -- L 4 KR 97/97; S 11 KR 216/97; S 11 KR 230/97; S 11 KR 232/97 und S 11 KR 234/97 vor.

    Dass das Kindergeld nicht zu den Einnahmen im Sinne des § 61 Satz 2, Abs. 3 SGB V gehört, stellt der Senat ausdrücklich auch im Hinblick auf sein Urteil vom 11. März 1998 -- L 4 KR 97/97 -- fest.

    Insoweit bezieht sich der Senat grundsätzlich auf sein Urteil vom 11. März 1998 -- L 4 KR 97/97 --, welches ebenfalls die Klägerin und denselben Regelungskomplex betraf.

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94

    Pflegeversicherung III

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 05.09.2001 - L 4 KR 2/00
    Das von der Klägerin angeführte Urteil des BVerfG vom 3. April 2001 (1 BvR 1629/94) zur Berücksichtigung von Betreuung und Erziehung von Kindern bei der Bemessung der Beiträge zur Pflegeversicherung sei hier nicht anzuwenden, denn Streitgegenstand sei in diesem Fall die Befreiung von den Zuzahlungspflichten in der Krankenversicherung.

    Nach Auffassung des Senats ist hieran auch im Anschluss an das Urteil des BVerfG vom 3. April 2001 -- 1 BvR 1629/94 = FamRZ 2001, 605 ff zu der Beitragsbelastung von Mitgliedern der Sozialen Pflegeversicherung festzuhalten.

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 05.09.2001 - L 4 KR 2/00
    Insoweit bestehe vielmehr grundsätzlich Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers (BVerfG aaO FamRZ, S 607 unter Hinweis auf BVerfGE 87, 1, 35 f. = FamRZ 1992, 1038).
  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 8/00 R

    Zahl der Kinder beim Ausschluß aus der Familienversicherung unerheblich

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 05.09.2001 - L 4 KR 2/00
    Beiträge zur Krankenversicherung dienten nicht der Abschöpfung wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ohne konkrete staatliche Gegenleistung, sondern dem Erwerb des Versicherungsschutzes (vgl BSG, Urteil vom 25. Januar 2001 -- B 12 KR 8/00 R = Breithaupt 2001 595, 603).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93

    Kinderexistenzminimum I

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 05.09.2001 - L 4 KR 2/00
    Artikel 6 Abs. 1 GG gebietet darüber hinaus, dass bei der Besteuerung einer Familie das Existenzminimum sämtlicher Familienmitglieder steuerfrei bleiben muss (BVerfGE 82, 60, 85; 99, 246, 259 f.).
  • BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 22/96 R

    Krankenversicherung - Härtefallregelung - Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 05.09.2001 - L 4 KR 2/00
    Der Gesetzesbegründung zu § 61 SGB V kommt diese Auffassung dadurch zum Ausdruck, dass auf Pflegegeld, Blindenzulage und Kindergeld verwiesen wird, denen die in § 61 SGB V vorausgesetzte Funktion der allgemeinen Bedarfsdeckung nicht zukommt (vgl BSG SozR 3-2200 § 180 Nr. 16 unter Hinweis auf BT-Drucksache 11/2237 S 187 zu § 69 Abs. 2 und 3).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 05.09.2001 - L 4 KR 2/00
    Artikel 6 Abs. 1 GG gebietet darüber hinaus, dass bei der Besteuerung einer Familie das Existenzminimum sämtlicher Familienmitglieder steuerfrei bleiben muss (BVerfGE 82, 60, 85; 99, 246, 259 f.).
  • BSG, 16.12.2003 - B 1 KR 26/01 R

    Krankenversicherung - Härtefallregelung - kindererziehende Versicherte - Höhe der

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen vom 5. September 2001 - L 4 KR 2/00 - wird zurückgewiesen.

    die Urteile des Landessozialgerichts Niedersachsen vom 5. September 2001 - L 4 KR 2/00 - und des Sozialgerichts Hannover vom 7. Dezember 1999 - S 11 KR 199/97 - aufzuheben sowie festzustellen, dass die Bescheide der Beklagten vom 30. Juli 1997 und 29. August 1997 in der Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 19. März 1998 insoweit rechtswidrig gewesen sind, als es die Beklagte abgelehnt hat, sie (die Klägerin) von Zuzahlungen für Krankengymnastik und von der Eigenbeteiligung für Zahnersatz in der Weise zu befreien, dass das Einkommen ihrer Familie in Höhe des Existenzminimums für die Jahre 1997 und 1998 unberührt blieb,.

  • LSG Niedersachsen, 05.09.2001 - L 4 KR 3/00

    Krankenversicherung - Regelung über teilweise Befreiung nach § 62 SGB 5 ist

    Der Senat hält die Vorschrift für verfassungsgemäß und verweist zur Begründung auf seinen Beschluss vom 17. März 1998 -- L 4 Kr 152/97 eR -- sowie auf sein Urteil vom heutigen Tag in dem Parallelverfahren der Klägerin -- L 4 KR 2/00 --.

    Der Senat hat -- wie im Parallelverfahren L 4 KR 2/00 -- die Revision zugelassen (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.01.2011 - L 4 KR 199/08
    Im Verfahren -Aktenzeichen vor dem LSG: L 4 KR 2/00- betreffend die Befreiung von Zuzahlungspflichten wies das Bundessozialgericht (BSG) die Revision mit Urteil vom 5. September 2001 zurück; in seinem Urteil setzte sich das BSG ausführlich mit dem Vortrag der Klägerin auseinander.
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