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   LSG Niedersachsen, 07.03.2002 - L 6 U 336/00   

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https://dejure.org/2002,23853
LSG Niedersachsen, 07.03.2002 - L 6 U 336/00 (https://dejure.org/2002,23853)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.03.2002 - L 6 U 336/00 (https://dejure.org/2002,23853)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. März 2002 - L 6 U 336/00 (https://dejure.org/2002,23853)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 27.05.1997 - 2 RU 38/96

    Beweiswürdigung bei einem durch den Sozialleistungsträger verursachten

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 07.03.2002 - L 6 U 336/00
    Auch ist die Rechtsprechung nicht befugt, in diesen Fällen das Beweismaß zu verringern und z.B. bei der Beurteilung des Kausalzusammenhangs die Möglichkeit statt der erforderlichen Wahrscheinlichkeit ausreichen zu lassen (BSG SozR 3-1500 § 128 Nr. 11).

    Schon deshalb sind an den Nachweis der BKen weniger hohe Anforderungen zu stellen (BSG SozR 3-1500 § 128 Nr. 11; vgl. auch Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 25. März 1998 - L 8 U 93/97).

  • BSG, 31.05.1996 - 2 RU 24/95

    Gesetzliche Unfallversicherung; Unaufklärbarkeit; Unfallhergang;

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 07.03.2002 - L 6 U 336/00
    Das bedeutet, dass sich Unfallversicherungsträger und Gerichte schon aufgrund weniger tatsächlicher Anhaltspunkte von einem bestimmten Geschehensablauf überzeugen können (BSG, Urteil vom 31. Mai 1996 - 2 RU 24/95).

    Insgesamt können Eigentümlichkeiten eines Sachverhalts in besonders gelagerten Einzelfällen Anlass sein, an den Beweis verminderte Anforderungen zu stellen (BSG, Urteil vom 31. Mai 1996 - 2 RU 24/95).

  • LSG Schleswig-Holstein, 25.03.1998 - L 8 U 93/97

    Beweisnotstand - Beweisvereitelung - Beweiswürdigung - Beweismaßstab -

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 07.03.2002 - L 6 U 336/00
    Schon deshalb sind an den Nachweis der BKen weniger hohe Anforderungen zu stellen (BSG SozR 3-1500 § 128 Nr. 11; vgl. auch Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 25. März 1998 - L 8 U 93/97).
  • LSG Niedersachsen, 25.01.2001 - L 6 KN 3/99

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beweislastumkehr - unzureichende Sachaufklärung

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 07.03.2002 - L 6 U 336/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), der sich der erkennende Senat angeschlossen hat (vgl. z.B. Urteil vom 25. Januar 2001 - L 6 KN 3/99 U), führen zwar Beweisschwierigkeiten selbst dann nicht zu einer Umkehr der Beweislast, wenn sie auf einer fehlerhaften Beweiserhebung oder sogar auf einer Beweisvereitelung durch denjenigen beruhen, dem die Unerweislichkeit der Tatsachen zum prozessualen Vorteil gereicht.
  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 07.03.2002 - L 6 U 336/00
    So können sich zu berücksichtigende Beweisschwierigkeiten bei einem tödlichen Unfall eines allein arbeitenden Versicherten ergeben (BSGE 19, 52, 56: Durch Eigentümlichkeiten der Seefahrt bedingter Beweisnotstand).
  • BSG, 18.07.1990 - 2 BU 37/90
    Auszug aus LSG Niedersachsen, 07.03.2002 - L 6 U 336/00
    Allgemein gültige Beweiserleichterungsrichtlinien widersprechen dem in § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG verankerten Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (BSG, Beschluss vom 18. Juli 1990 - 2 BU 37/90).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2007 - L 6 U 210/05
    Vielmehr können nach der Rechtsprechung des BSG, der sich der erkennende Senat anschließt, im Fall des Beweisnotstandes "lediglich" bei der Beweiswürdigung geringere Anforderungen an den Nachweis der Tatsachen gestellt werden, auf die sich der Beweisnotstand bezieht, so dass sich das Gericht schon aufgrund weniger Anhaltspunkte die Überzeugung von einem bestimmten Geschehensablauf bilden kann (BSG SozR 3-1500 § 128 Nr. 11 hinsichtlich einer unterlassenen Obduktion; s. auch BSG, Urteil vom 12. Juni 1990 - 2 RU 57/89 - S. 9; Urteil des erkennenden Senats vom 7. März 2002, L 6 U 336/00 -).
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