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   LSG Niedersachsen, 07.03.2002 - L 8 AL 110/01   

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LSG Niedersachsen, 07.03.2002 - L 8 AL 110/01 (https://dejure.org/2002,18682)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.03.2002 - L 8 AL 110/01 (https://dejure.org/2002,18682)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. März 2002 - L 8 AL 110/01 (https://dejure.org/2002,18682)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe wegen fehlender Verfügbarkeit; Fehlen der erforderlichen Bildungsbereitschaft (subjektive Verfügbarkeit); Fehlen von tatsächlichen Bindungen; Ablehnung zukünftiger Trainingsmaßnahmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe wegen fehlender Verfügbarkeit; Fehlen der erforderlichen Bildungsbereitschaft (subjektive Verfügbarkeit); Fehlen von tatsächlichen Bindungen; Ablehnung zukünftiger Trainingsmaßnahmen

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe wegen fehlender Verfügbarkeit; Fehlen der erforderlichen Bildungsbereitschaft (subjektive Verfügbarkeit); Fehlen von tatsächlichen Bindungen; Ablehnung zukünftiger Trainingsmaßnahmen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 47/94

    Verfügbarkeit von Arbeitslosen

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 07.03.2002 - L 8 AL 110/01
    Lehnt der Arbeitslose eine bestimmte Art zumutbarer Bildungsmaßnahmen ab, ist er nicht subjektiv verfügbar, unabhängig davon, ob die generelle Beschränkung sich auf den Inhalt der Bildungsmaßnahmen oder auf die Form der Wissensvermittlung bezieht (BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 13).

    In einer bereits zitierten Entscheidung hat das BSG zur Unterscheidung, ob ein Arbeitsloser nicht nur die ihm konkret angebotene Maßnahme, sondern die Teilnahme einer bestimmten Art von Bildungsmaßnahmen überhaupt abgelehnt hat, folgende Gesichtspunkte angeführt: Einschlägige Erklärungen und das Verhalten des Arbeitslosen vor und nach der Ablehnung der ihm angebotenen Maßnahme, sein etwaiges Beharren auf andere Bildungsmaßnahmen, Art und Inhalt der von ihm vorgebrachten Einwendungen sowie sein früheres Verhalten im Zusammenhang mit vorangegangenen Bildungsmaßnahmen (BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 13).

  • BSG, 11.01.1990 - 7 RAr 46/89

    Sperrzeit - Bildungsmaßnahme - Schriftliche Zusage

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 07.03.2002 - L 8 AL 110/01
    Die Einführung des § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst b AFG durch das Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz vom 22. Dezember 1981 (BGBl I S 1497) bezweckte nämlich, die Weigerung der Teilnahme an beruflichen Bildungsmaßnahmen nicht mehr nur mit Sperrzeitfolgen zu belegen, sondern von vornherein einen Anspruch auf Leistungen wegen Arbeitslosigkeit auszuschließen, wenn es an der Bereitschaft fehle, an Maßnahmen beruflicher Bildung teilzunehmen (BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 1).

    Die Weigerung, an einer bestimmten Art von zumutbaren Bildungsmaßnahmen teilzunehmen, kann indes im Einzelfall Anlass dazu geben, das Vorliegen der Bildungsbereitschaft anzuzweifeln (BSGE 66, 140; BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 4).

  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 137/89

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Verfügbarkeit bei Betreuung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 07.03.2002 - L 8 AL 110/01
    In diesem Zusammenhang muss der Arbeitslose gewährleisten, dass im Falle eines Arbeitsangebotes diese Betätigung anderen übertragen wird (BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 4).
  • BSG, 16.10.1990 - 11 RAr 65/89

    Sperrzeit wegen der Weigerung, an einer Maßnahme der beruflichen Bildung

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 07.03.2002 - L 8 AL 110/01
    Die Weigerung, an einer bestimmten Art von zumutbaren Bildungsmaßnahmen teilzunehmen, kann indes im Einzelfall Anlass dazu geben, das Vorliegen der Bildungsbereitschaft anzuzweifeln (BSGE 66, 140; BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 4).
  • BSG, 25.04.1991 - 11 RAr 9/90

    Notwendige Beiladung des Sozialhilfeträgers im Leistungsstreit, Verfügbarkeit bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 07.03.2002 - L 8 AL 110/01
    Sind beide Ehegatten nicht erwerbstätig, ist es ausreichend, wenn jeder Ehegatte bereit ist, die Kinder bis zur Aufnahme einer eigenen Arbeit zu betreuen (BSG SozR 3-4100 § 134 Nr. 7).
  • LSG Niedersachsen, 21.07.1998 - L 8 AL 259/97
    Auszug aus LSG Niedersachsen, 07.03.2002 - L 8 AL 110/01
    Denn die einmalige Ablehnung der Teilnahme an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung in das Erwerbsleben (hierzu gehören Trainingsmaßnahmen als Verbesserung der Eingliederungsaussichten, § 48 SGB III) lässt in der Regel die Verfügbarkeit nicht entfallen, sondern ist allein unter Sperrzeitgesichtspunkten von Bedeutung (LSG Niedersachsen, Beschluss vom 29. September 1997, info also 1998, 68-70; LSG Niedersachsen, Urteil vom 21. Juli 1998 - L 8 AL 259/97 -).
  • BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 15/86

    Student - Arbeitsvermittlung

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 07.03.2002 - L 8 AL 110/01
    Bei ihm waren weder die erforderliche Bildungsbereitschaft (subjektive Verfügbarkeit) noch das Fehlen von tatsächlichen Bindungen (Kinderbetreuung) feststellbar, die für jeden Tag, für den Leistungen wegen Arbeitslosigkeit verlangt werden, aktuell vorliegen und realisiert werden müssen (BSG SozR 4100 § 103 Nr. 39).
  • BSG, 26.09.1989 - 11 RAr 131/88

    Subjektive Verfügbarkeit Arbeitsloser

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 07.03.2002 - L 8 AL 110/01
    Einschränkungen der Vermittlungsmöglichkeiten, die auf einer freien Entscheidung des Arbeitslosen beruhen, schließen die subjektive Verfügbarkeit aus, weil sie dem Grundgedanken widersprechen, dass die Vermittlungschancen nicht durch andere als objektiv zwingende Gründe in der Person und in den Lebensverhältnissen des Arbeitslosen verkürzt sein dürfen; der Arbeitslose darf sich insbesondere nicht willkürlich auf einen Teil seiner objektiven Möglichkeiten beschränken, wenn er Leistungen gegen Arbeitslosigkeit beziehen will (BSG SozR 4100 § 103 Nr. 43).
  • BSG, 12.02.1980 - 7 RAr 107/78

    Berufung - Rechtmäßigkeit eines Sperrzeitbescheides - Erlöschensbescheid -

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 07.03.2002 - L 8 AL 110/01
    Wie das Bundessozialgericht (BSG) zur subjektiven Verfügbarkeit nach der Vorgängervorschrift des § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) bereits entschieden hat, darf der Arbeitslose seine Arbeitsbereitschaft weder von Bedingungen abhängig machen noch sich allein auf Grund subjektiver Wünsche oder Neigungen auf bestimmte Tätigkeiten beschränken (BSG SozR 4100 § 103 Nr. 35 und SozR 4100 § 119 Nr. 12).
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