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   LSG Niedersachsen, 12.03.2002 - L 8 B 65/02 AL   

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https://dejure.org/2002,22307
LSG Niedersachsen, 12.03.2002 - L 8 B 65/02 AL (https://dejure.org/2002,22307)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.03.2002 - L 8 B 65/02 AL (https://dejure.org/2002,22307)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. März 2002 - L 8 B 65/02 AL (https://dejure.org/2002,22307)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 73a Sozialgerichtsgesetz (SGG); § 114 Zivilprozessordnung (ZPO); § 51 Abs. 1 SGG; § 51 Abs. 1 SGG; § 42 SGB I; § 42 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I)
    Beschwerde ; Dauer des Alg Anspruchs ; Rechtsschutzinteresse ; Absenden ; PKH

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde ; Dauer des Alg Anspruchs ; Rechtsschutzinteresse ; Absenden ; PKH

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 13.07.1988 - 5 AZR 467/87

    Arbeitsbescheinigung

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 12.03.2002 - L 8 B 65/02
    Bei der Klage auf Berichtigung der Arbeitsbescheinigung handelt es sich nicht um eine "bürgerlich-rechtliche Streitigkeit zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern über Arbeitspapiere" (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst e Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG -), sodass der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben ist (BAGE 59, 169).
  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 43/88

    Rechtsweg bei Klage auf Berichtigung einer gemäß § 133 AFG zu erteilenden

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 12.03.2002 - L 8 B 65/02
    Letzteres fehlt immer, sobald ein Verwaltungsverfahren läuft (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 12. Dezember 1990, SozR 3-4100 § 133 Nr. 1).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2007 - L 12 B 8/07
    Das Rechtsschutzbedürfnis für eine solche, sich auf § 312 Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III) stützende Klage fehlt immer, sobald ein Verwaltungsverfahren läuft (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 12. Dezember 1990, SozR 3-4100 § 133 Nr. 1; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12. März 2002, Az.: L 8 B 65/02 AL; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Mai 2006, Az.: L 9 AL 256/04; Gagel-Steinmeyer, SGB 111, 28.
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