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LSG Niedersachsen, 15.03.2002 - L 9/3 U 63/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
Verfahrensgang
- SG Hannover, 25.11.1999 - S 22 U 209/98
- LSG Niedersachsen, 15.03.2002 - L 9/3 U 63/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70
Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang
Auszug aus LSG Niedersachsen, 15.03.2002 - L 9/3 U 63/00
Für diese Kausalbeziehung zwischen versichertem Ereignis und Schaden reicht es aus, daß diese mit Wahrscheinlichkeit dargetan wird (BSGE 32, 203, 207).Das bedeutet: Bei vernünftiger Abwägung aller Umstände müssen die für den Zusammenhang sprechenden Gesichtspunkte so stark überwiegen, daß darauf die Überzeugung des zur Entscheidung berufenen gegründet werden kann (BSGE 32, 203, 209).
- LSG Niedersachsen, 19.09.2001 - L 9 U 42/01
Auszug aus LSG Niedersachsen, 15.03.2002 - L 9/3 U 63/00
Eine solche untergeordnete Bedeutung wird jedenfalls auch dann immer anzunehmen sein, wenn das Ereignis "der letzte Tropfen" war, "der das Maß zum Überlaufen brachte" bei einer Krankheit, die ohnehin ausgebrochen wäre, wenn ihre Zeit gekommen war (vgl Senatsentscheidungen vom 29. März 2000, L 9 VS 13/93, vom 19. September 2001, L 9 U 42/01; BSG…, Urteil vom 5. Mai 1993, 9/9a RV 25/92 in SozR 3-3200 § 81 Nr. 8). - BSG, 09.12.1993 - 2 BU 87/93
Abweichen - Weg - Grund - Grundsätzliche Bedeutung
Auszug aus LSG Niedersachsen, 15.03.2002 - L 9/3 U 63/00
Dies bedeutet, daß für Tatsachen, die nicht Ursachenzusammenhänge sind, der volle Beweis erforderlich ist (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 7).