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   LSG Niedersachsen, 21.03.2002 - L 1 RA 209/00   

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https://dejure.org/2002,13840
LSG Niedersachsen, 21.03.2002 - L 1 RA 209/00 (https://dejure.org/2002,13840)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.03.2002 - L 1 RA 209/00 (https://dejure.org/2002,13840)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. März 2002 - L 1 RA 209/00 (https://dejure.org/2002,13840)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - Erwerbsminderung - Steno-/bzw Phonotypistin - Verweisbarkeit - Büromaterialverwalterin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - Erwerbsminderung - Steno-/bzw Phonotypistin - Verweisbarkeit - Büromaterialverwalterin

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Niedersachsen, 18.08.1999 - L 1 RA 19/98
    Auszug aus LSG Niedersachsen, 21.03.2002 - L 1 RA 209/00
    Es handelt sich um eine körperlich leichte Tätigkeit nicht ganz einfacher Art, die namentlich in wechselnder Körperhaltung und ohne besonderen Stress/Zeitdruck verrichtet werden kann (vgl. auch: LSG Niedersachsen, Urteil vom 18.8.1999, L 1 RA 19/98), wie sie der in allen vorliegenden Gutachten dargestellten Leistungsfähigkeit der Klägerin entspricht und zuletzt auch von dem vom Senat gehörten medizinischen Sachverständige Dr. R. noch für möglich gehalten wird.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2002 - L 1 RA 59/02

    Berufsunfähigkeit - Sekretärin - Verweisbarkeit

    In Betracht kommt zudem die angelernte Tätigkeit der Verwalterin von Büromaterial, deren Arbeitsplatz auch heute noch oftmals gänzlich ohne PC ausgestattet ist (LSG Niedersachsen, Urteil vom 21. März 2002, L 1 RA 209/00, mit berufskundlicher Stellungnahme u.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2003 - L 1 RA 146/00

    Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Voraussetzungen für das

    Der Materialverwaltung obliegt es lediglich, die Eingangs- und Ausgabebuchung vorzunehmen (vgl. zum Ganzen Urteil des erkennenden Senats vom 18. August 1999, Az: L 1 RA 19/98 und im Übrigen neuerdings Urteil des Senats vom 21. März 2002, Az: L 1 RA 209/00 mit berufskundlicher Stellungnahme).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2003 - L 1 RA 288/01

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Erfüllung der versicherungsrechtlichen

    Der Materialverwaltung obliegt es lediglich, die Eingangs- und Ausgabebuchung vorzunehmen (vgl. zum Ganzen: Urteile des Senats vom 25. Juni 2003, Az: L 1 RA 146/00, vom 21. März 2002, Az: L 1 RA 209/00 mit berufskundlicher Stellungnahme sowie 18. August 1999, Az: L 1 RA 19/98).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.06.2003 - L 1 RA 100/02

    Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Beurteilung der

    Regelmäßige Bildschirm-Arbeit fällt nicht an (vgl. nur: LSG Niedersachsen, Urteil vom 21. März 2002, L 1 RA 209/00; LSG Niedersachsen, Urteil vom 18. August 1999, L 1 RA 19/98).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2003 - L 1 RA 72/01

    Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ; Minderung der

    Jeweils handelt es sich um im Wechsel der Haltungsarten auszuübende leichte Tätigkeiten, die innerhalb einer Anlernzeit von maximal drei Monaten vollwertig ausgeübt werden können (vgl. für die Verwalterin von Büromaterial Urteil des Senats vom 21. März 2002, Az: L 1 RA 209/00 mit berufskundlicher Stellungnahme u.w.N.; bestätigt im Urteil vom 27. Juni 2002, Az: L 1 RA 59/02; vgl. im Übrigen zur Einstufung der Pflegehelferin in das Mehrstufenschema des Bundessozialgerichts - BSG -, das Urteil des Senats vom 27. Mai 1999, Az: L 1 RA 8/98, wo die dortige Klägerin dem unteren Bereich der Gruppe der Angelernten zugeordnet wurde mit der Folge, dass keine konkrete Verweisungstätigkeit benannt werden musste; zum Mehrstufenschema und der Aufteilung der Gruppe der Angelernten in einen unteren und einen oberen Bereich allgemein BSG-Urteil vom 29. März 1994, ">1246%20RVO%20Nr.%2045#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-2200 § 1246 RVO Nr. 45).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2002 - L 1 RA 19/01
    Diesen Leistungseinschränkungen kann in den Berufen der Registraturhilfskraft und der Verwalterin von Büromaterialien Rechnung getragen werden, was der Senat bereits mehrfach einschlägig entschieden (Registraturhilfskraft: LSG Niedersachsen, Urteil vom 12.10.2000, L 1 RA 132/99; Verwalterin von Büromaterialien: LSG Niedersachsen, Urteil vom 21. März 2002, L 1 RA 209/00) und der in diesem Verfahren gehörte berufskundliche Sachverständige für den konkreten Fall der Klägerin erneut bestätigt hat.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2002 - L 1 RA 260/00
    Ergänzend zum Urteil des SG ist darauf hinzuweisen, dass dies nicht nur in klassischen Büroberufen (wie etwa dem der Sachbearbeitung), sondern auch in den den klassischen Büroarbeiten ähnlichen Berufen der Registratur(hilfs)kraft, der Verwalterin von Büromaterial, der Telefonistin oder - in jüngerer Zeit - des Call-Center-Agenten der Fall ist (zur Registraturkraft mit berufskundlicher Stellungnahme: LSG Niedersachsen, Urteil vom 25. Mai 2000, L 1 RA 139/99, zugleich m.w.N.; zur Verwalterin von Büromaterial mit berufskundlicher Stellungnahme: LSG Niedersachsen, Urteil vom 21. März 2002, L 1 RA 209/00; zur Telefonistin mit berufskundlicher Stellungnahme: LSG Niedersachsen, Urteil vom 21. März 2002, L 1 RA 177/98; zum Call-Center-Agenten mit berufskundlicher Stellungnahme: LSG Niedersachsen, Urteil vom 17. März 1999, L 1 RA 96/98).
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