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LSG Niedersachsen, 21.03.2002 - L 9 U 92/02 ER |
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
Verfahrensgang
- SG Aurich, 13.02.2002 - S 3 U 137/00
- LSG Niedersachsen, 21.03.2002 - L 9 U 92/02 ER
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76
Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus LSG Niedersachsen, 21.03.2002 - L 9 U 92/02
Diese Voraussetzungen sind nur dann zu bejahen, wenn ohne eine derartige einstweilige Anordnung schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache im Falle des Obsiegens nicht mehrin der Lage wäre (BverfGE 46, 166, 187; vgl. Landessozialgericht Niedersachsen Beschluss vom 23. November 1998 L 4 Kr 214/98 ER mwN).