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   LSG Niedersachsen, 23.11.2001 - L 8 AL 487/01 ER   

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https://dejure.org/2001,16472
LSG Niedersachsen, 23.11.2001 - L 8 AL 487/01 ER (https://dejure.org/2001,16472)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.11.2001 - L 8 AL 487/01 ER (https://dejure.org/2001,16472)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. November 2001 - L 8 AL 487/01 ER (https://dejure.org/2001,16472)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 123 VwGO entsprechend; § ... 284 SGB III; § 285 Abs. 1 SGB III; § 285 Abs. 2 SGB III ; Art. 56 Abs. 3 und 4 des Europa-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und der Republik Polen andererseits vom 16.12.1991; Art. 37-43 und Art. 58 des Europa-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und der Republik Polen andererseits vom 16.12.1991; § 9 Nr. 2 Arbeitserlaubnisverordnung a.F.
    Erfordernis einer Arbeitsgenehmigung für polnische Arbeitnehmer im grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr; Feststellung der Arbeitserlaubnisfreiheit im einstweiligen Rechtsschutz; Finanzieller Nachteil als Anordnungsgrund; Fehlen einer Günstigkeitsklausel im ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis einer Arbeitsgenehmigung für polnische Arbeitnehmer im grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr; Feststellung der Arbeitserlaubnisfreiheit im einstweiligen Rechtsschutz; Finanzieller Nachteil als Anordnungsgrund; Fehlen einer Günstigkeitsklausel im ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 02.08.2001 - B 7 AL 86/00 R

    Arbeitserlaubnis- bzw Arbeitsgenehmigungsfreiheit - fahrendes Personal im

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 23.11.2001 - L 8 AL 487/01
    Wegen des weiteren Urteils des BSG vom 2. August 2001 - B 7 AL 86/00 R - stehe fest, dass Fahrer im grenzüberscheitenden Güterverkehr nur arbeitserlaubnisfrei seien, wenn sie bei ausländischen Transportunternehmen beschäftigt und die Fahrzeuge im Sitzstaat des Arbeitgebers zugelassen seien, Voraussetzungen wie sie hier nicht vorlägen, Schreiben vom 30. August 2001.

    Der Senat verweist daher auf das maßgebliche Urteil des BSG vom 2. August 2001 - B 7 AL 86/00 R -, wonach für vergleichbare polnische Arbeitnehmer festgestellt wurde, dass diese im grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr einer Arbeitserlaubnis bedürfen.

    Von dieser Entscheidung ist der 7. Senat in seiner aktuellen Entscheidung vom 2. August 2001 (B 7 AL 86/00 R) insoweit abgerückt, als klargestellt wurde, dass dieser Ausspruch nur auf die Änderungsverordnung vom 1. September 1993 (BGBl I Seite 1527) zu beziehen ist.

  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 44/93

    Arbeitserlaubnis - Fahrendes Personal - Grenzüberschreitender Verkehr

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 23.11.2001 - L 8 AL 487/01
    Nach dem Urteil des BSG vom 10. März 1994 - 7 RAr 44/93 - sei dieser Rechtsstatus auf ihr Personal weiterhin anzuwenden.

    Zwar hat das BSG (Urteil vom 10. März 1994 - 7 RAr 44/93 - BSGE 74, Seite 90 = SozR 3-4210 § 9 Arbeitserlaubnisverordnung Nr. 1) entschieden, dass das fahrende Personal im grenzüberschreitenden Verkehr, das von einem Arbeitgeber mit Sitz im Inland bereits vor dem 1. September 1993 beschäftigt wurde, nach der bis 31. August 1993 geltenden Fassung des § 9 Nr. 2 Arbeitserlaubnisverordnung keiner Arbeitserlaubnis bedurfte und bei unveränderter Beschäftigung über diesen Zeitpunkt hinaus weiterhin arbeitserlaubnisfrei geblieben ist.

  • LSG Niedersachsen, 26.06.1995 - L 8 Ar 136/95

    Arbeitsförderung; Berufsförderung; Rehabilitation; Vorläufiger Rechtsschutz;

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 23.11.2001 - L 8 AL 487/01
    Da hier das Begehren der Ast im Klageverfahren mit einer Feststellungsklage zu verfolgen ist, richtet sich der vorläufige Rechtsschutz systemgerecht nach der entsprechenden Anwendung des § 123 VwGO, weil er Rechtsstreitigkeiten vorbehalten ist, in denen in der Hauptsache mit Leistungs-, Verpflichtungs- oder Feststellungsklage vorgegangen werden müsste (vgl Senatsbeschluss vom 26. Juni 1995 - L 8 Ar 136/95 ER - Breithaupt 1995, Seite 979; Senatsbeschluss vom 11. November 1997 - L 8 Ar 275/97 ER - Breithaupt 1998, Seite 772).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 23.11.2001 - L 8 AL 487/01
    Der im SGG bislang unvollständig geregelte vorläufige Rechtsschutz lässt in Anwendung des Rechtsgedankens des Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) weitergehenden vorläufigen Rechtsschutz zu, wenn andernfalls schwere, unzumutbare oder anderes nicht abwendbare Nachteile entstehen, die nachträglich auch durch eine günstige Entscheidung zur Hauptsache nicht behoben werden können (vgl BVerfGE 46, Seite 166).
  • LSG Niedersachsen, 11.11.1997 - L 8 Ar 275/97
    Auszug aus LSG Niedersachsen, 23.11.2001 - L 8 AL 487/01
    Da hier das Begehren der Ast im Klageverfahren mit einer Feststellungsklage zu verfolgen ist, richtet sich der vorläufige Rechtsschutz systemgerecht nach der entsprechenden Anwendung des § 123 VwGO, weil er Rechtsstreitigkeiten vorbehalten ist, in denen in der Hauptsache mit Leistungs-, Verpflichtungs- oder Feststellungsklage vorgegangen werden müsste (vgl Senatsbeschluss vom 26. Juni 1995 - L 8 Ar 136/95 ER - Breithaupt 1995, Seite 979; Senatsbeschluss vom 11. November 1997 - L 8 Ar 275/97 ER - Breithaupt 1998, Seite 772).
  • LSG Niedersachsen, 22.02.2000 - L 7 AL 191/99
    Auszug aus LSG Niedersachsen, 23.11.2001 - L 8 AL 487/01
    Auf der Grundlage von Urteilen des Sozialgerichts (SG) Osnabrück vom 14. April 1999 - S 12 AL 144/97 - sowie des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen vom 22. Februar 2000 - L 7 AL 191/99 - durften die polnischen Kraftfahrer nach einer Bescheinigung der Antragsgegnerin (Ag) vom 28. März 1996 arbeitserlaubnisfrei ihre Tätigkeit ausüben.
  • EuGH, 27.09.2001 - C-63/99

    DREI URTEILE DES GERICHTSHOFES BETREFFEN DAS RECHT POLNISCHER, TSCHECHISCHER UND

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 23.11.2001 - L 8 AL 487/01
    Soweit die Ast sich hierfür auf das Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Polen andererseits vom 16. Dezember 1991 beruft (dazu Gesetz vom 26. August 1993, BGBl II Seite 1316, vgl dazu auch Urteil des EuGH vom 27. September 2001 - Rs. C-63/99 -, veröffentlicht im Tätigkeitsbericht des Gerichtshofes Nr. 23/01) folgt dem der Senat nicht.
  • BSG, 02.08.2001 - B 7 AL 18/00 R

    Klage auf Feststellung des Bestehen oder Nichtbestehens eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 23.11.2001 - L 8 AL 487/01
    Aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 2. August 2001 - B 7 AL 18/00 R - (ergangen zu den vorgenannten Urteilen) hält die Ag sich nicht mehr an diese Bescheinigung - jedenfalls für die Zukunft - gebunden.
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