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   LSG Niedersachsen, 26.03.2002 - L 7 AL 214/98   

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https://dejure.org/2002,31043
LSG Niedersachsen, 26.03.2002 - L 7 AL 214/98 (https://dejure.org/2002,31043)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.03.2002 - L 7 AL 214/98 (https://dejure.org/2002,31043)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. März 2002 - L 7 AL 214/98 (https://dejure.org/2002,31043)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Anrechnung von Ehegatteneinkommen - Erhöhung des Freibetrages - Unterhaltsrückstände

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 138 Abs 1 S 3 AFG; § 194 Abs 1 S 3 SGB 3
    Anrechnung; Arbeitslosenhilfe; Bedürftigkeit; Bedürftigkeitsprüfung; Berücksichtigung; Deckungsgleichheit; Dritter; Ehegatte; Ehegatteneinkommen; Einkommen; Einkommensanrechnung; Erhöhung; Freibetrag; Freibetragserhöhung; Kongruenz; rechtliche Pflicht; Rückstand; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 25.03.1987 - 7 RAr 85/85

    Verlustausgleich - Angehörigeneinkommen

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 26.03.2002 - L 7 AL 214/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts -- BSG -- (SozR 4100 § 138 Nr. 15) setze die Unterhaltsgewährung aufgrund einer rechtlichen Pflicht voraus, dass die Leistung ihren Grund gerade in der (Mit-)Verantwortung für den Lebensbedarf des Dritten habe.

    Die Erhöhung des Freibetrages bezweckt, dem Partner/Ehegatten des Arbeitslosen die Erfüllung rechtlicher Unterhaltspflichten zu ermöglichen (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 15 S. 73).

  • BVerwG, 20.10.1997 - 7 B 301.97

    Verwerfen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Vertretung durch einen Rechtsanwalt

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 26.03.2002 - L 7 AL 214/98
    Nachdem der Senat der Klägerin für ihre gegen den Bescheid des Arbeitsamts G vom 1. September 1997/Widerspruchsbescheid vom 30. September 1997 beim SG Hildesheim erhobene Klage im Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe (PKH) bewilligt hatte (Beschluss vom 9. Februar 1998 -- L 7 B 301/97 --), weil er eine Berücksichtigung der Unterhaltsleistungen des Ehemannes gemäß § 138 Abs. 1 Satz 3 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) in Betracht gezogen hatte, hat das SG Hildesheim den Bescheid der Beklagten vom 1. September 1997 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13. Oktober 1997 (richtig: 30. September 1997) aufgehoben und die Beklagte verurteilt, der Klägerin ab 20. September 1997 Alhi unter Berücksichtigung eines Anrechnungsbetrages in Höhe von (nur) 77, 10 DM zu zahlen.
  • BSG, 15.12.1999 - B 11 AL 57/99 R

    Bedürftigkeitsprüfung bei der Arbeitslosenhilfe, Berechnung des Freibetrages,

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 26.03.2002 - L 7 AL 214/98
    Die (hypothetische) Alhi des Partners/Ehemanns der Klägerin (zu deren Berechnung bei Renteneinkommen vgl. BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 14 S. 81 f.) ist bei der für diesen maßgebenden Nettolohnersatzquote von 53 % (§ 136 Abs. 1 Nr. 2 AFG, § 195 Satz 1 Nr. 2 SGB III) schon in Ansehung der Bruttorente niedriger.
  • BSG, 12.12.1996 - 11 RAr 57/96

    Einlkommensanrechnung bei einer wiederkehrenden Leistung, Anrechenbarkeit einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 26.03.2002 - L 7 AL 214/98
    Bei diesen Absetzungen handelt es sich nicht um notwendige Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen Erwerbstätiger (Werbungskosten; § 138 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 AFG/§ 194 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III; zum Begriff der Werbungskosten BSG SozR 4100 § 138 Nr. 26 und SozR 3-4100 § 138 Nr. 9).
  • BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 99/87

    Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen iS. des § 138

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 26.03.2002 - L 7 AL 214/98
    Bei diesen Absetzungen handelt es sich nicht um notwendige Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen Erwerbstätiger (Werbungskosten; § 138 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 AFG/§ 194 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III; zum Begriff der Werbungskosten BSG SozR 4100 § 138 Nr. 26 und SozR 3-4100 § 138 Nr. 9).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.09.2006 - L 8 AL 257/06

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Anrechnung von Ehegatteneinkommen -

    Unterhaltszahlungen, die der Ehegatte eines Alhi-Empfängers Dritten aufgrund eines Unterhaltstitels leistet, erhöhen den Freibetrag nach § 194 Abs. 1 Satz 3 SGB III in der bis zum 31.12.2004 geltend Fassung auch dann, wenn es sich bei den Zahlungen um die Tilgung rückständiger Unterhaltsleistungen für zurückliegende Zeiträume handelt, die nicht identisch sind mit der Zeit, für die Alhi begehrt wird (aA LSG Hamburg 26.03.2002 - L 7 AL 214/98).

    Deshalb ist auch unerheblich, ob es sich um die Tilgung rückständiger Unterhaltsleistungen für zurückliegende Zeiträume handelt, die nicht identisch sind mit der Zeit, für die Alhi begehrt wird (aA LSG Hamburg 26.03.2002 - L 7 AL 214/98 - abrufbar in Juris).

  • LSG Saarland, 20.11.2007 - L 6 AL 16/07

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Anrechnung des Ehegatteneinkommens -

    Es würde dem Zweck der Regelung des § 194 Abs. 1 Satz 3 SGB III n.F. zuwiderlaufen, die Zahlungen des Ehemannes der Klägerin auf den Unterhaltsrückstand, der nicht aus dem streitgegenständlichen Bewilligungszeitraum stammt, freibetragserhöhend zu berücksichtigen (so auch Urteil des LSG für das Land Niedersachsen vom 26. März 2002, L 7 AL 214/98; a.A. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. September 2006, L 8 AL 257/06).
  • SG Oldenburg, 15.06.2005 - S 41 AL 728/04
    In diesem Zusammenhang können nur rechtliche Unterhaltspflichten berücksichtigt werden (vergleiche Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen vom 26.03.2002, L 7 AL 214/98).
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