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   LSG Niedersachsen, 27.02.2002 - L 2 EG 1/01   

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https://dejure.org/2002,20304
LSG Niedersachsen, 27.02.2002 - L 2 EG 1/01 (https://dejure.org/2002,20304)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.02.2002 - L 2 EG 1/01 (https://dejure.org/2002,20304)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Februar 2002 - L 2 EG 1/01 (https://dejure.org/2002,20304)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • openjur.de

    Bundeserziehungsgeld - jugoslawische Staatsangehörige - Erforderlichkeit einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung - Verfassungsmäßigkeit - Europäisches Gemeinschaftsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 52.86

    Asylanspruch minderjähriger Kinder - Politische Verfolgung - Familiennachzug

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 27.02.2002 - L 2 EG 1/01
    Eine Anerkennungsautomatik für den Ehegatten eines politisch Verfolgten dahin, dass auch ihm politische Verfolgung droht, ist im Übrigen abzulehnen (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 13.01.1987, Az.: 9 C 52/86).
  • BSG, 29.01.2002 - B 10 EG 5/01 R

    Erziehungsgeld - Aufenthaltstitel - Flüchtling - Asylbewerber - Arbeitnehmer -

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 27.02.2002 - L 2 EG 1/01
    Auch das BSG ist der Ansicht, dass ohne Zu- oder Abwanderung innerhalb des Geltungsbereichs der EWGV der Leistungsanspruch nach dem BErzGG nur auf Abkommensrecht zwischen der Europäischen Gemeinschaft (EG) und dem Herkunftsland gestützt werden kann (so für Antragsteller mit einer Aufenthaltsbefugnis, denen zusätzlich Abschiebeschutz zugebilligt worden war, Urteil vom 21.01.2002, Az.: B 10 EG 5/01 R).
  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 27.02.2002 - L 2 EG 1/01
    Der Bevollmächtigte der Klägerin verkennt, dass das Schutzkonzept für das ungeborene Leben, das das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 28. Mai 1993 aus Artikel 1 und 2 Abs. 2 Satz 1 GG entwickelt hat (BVerfGE 88, 203 f.), kein Gebot für Entscheidungen in bestimmter Richtung enthält, sondern für den Staat unter Zubilligung eines erheblichen Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraums lediglich eine Obliegenheit statuiert, Nachteile, die einer Frau aus der Schwangerschaft primär für Ausbildung, Beruf und bei der Beschaffung von Wohnraum entstehen können, abzuwehren.
  • BVerfG, 17.03.2005 - 1 BvR 2368/02

    Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch Nichtgewährung von Erziehungsgeld an

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Frau I ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Fred-J. Hullerum und Koll., Schießgrabenstraße 11, 21335 Lüneburg - 1. unmittelbar gegen a) den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 13. November 2002 - B 10 EG 4/02 B -, b) das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 27. Februar 2002 - L 2 EG 1/01 -, 2. mittelbar gegen § 1 Abs. 1 a Satz 1 des Gesetzes über die Gewährung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub in der Fassung des Gesetzes über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) vom 23. Juni 1993 (BGBl I S. 944) hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier und die Richter Steiner, Gaier gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a und § 93 c BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 17. März 2005 einstimmig beschlossen:.

    Das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 27. Februar 2002 - L 2 EG 1/01 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2004 - L 8 EG 1/04
    Diese Auffassung wird vom erkennenden Senat (zuletzt Beschluss vom 8. März 2004 - L 8 B 2/04 EG -) ebenso geteilt wie von dem früher für das Erziehungsgeld zuständigen 2. Senat des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 27. Februar 2002 - L 2 EG 1/01 -).
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