Rechtsprechung
LSG Niedersachsen, 27.03.2002 - L 3/9 U 152/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
Verfahrensgang
- SG Oldenburg, 14.03.2001 - S 7 U 279/99
- LSG Niedersachsen, 27.03.2002 - L 3/9 U 152/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 30.10.1991 - 2 RU 41/90
Unfallfremde Gesundheitsstörung infolge zusätzlicher Mitbehandlung eines …
Auszug aus LSG Niedersachsen, 27.03.2002 - L 3/9 U 152/01
Nach der im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Kausalitätslehre von der wesentlichen Bedingung sind als Ursache und Mitursache im Rechtssinne unter Abwägung ihres verschiedenen Wertes nur die Bedingungen anzusehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich beigetragen haben (BSG, Urt. v. 30.10.1991 - 2 RU 41/90 -,…">548%20RVO%20Nr.%2013#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 3-2200 § 548 RVO Nr. 13). - BSG, 02.05.2001 - B 2 U 18/00 R
Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - wesentliche Mitursache - …
Auszug aus LSG Niedersachsen, 27.03.2002 - L 3/9 U 152/01
Daran fehlt es, wenn die Schadensanlage so leicht ansprechbar gewesen ist, dass die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, vielmehr auch jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis die Erscheinungen ausgelöst hätte (BSG, Urt. vom 2.5.2001, - B 2 U 18/00 R - mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung des BSG). - BSG, 27.11.1980 - 8a RU 12/79
Auszug aus LSG Niedersachsen, 27.03.2002 - L 3/9 U 152/01
Der Schutz der Unfallversicherung dient allerdings nicht dazu, bei versicherten Tätigkeiten augenscheinlich werdende Gesundheitsstörungen zu entschädigen; entschädigt werden vielmehr nur durch die versicherte Tätigkeit herbeigeführte Gesundheitsstörungen (BSG, Urt. v. 27.11.1980 - 8a RU 12/79 -,…">548%20RVO%20Nr.%2051#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 548 RVO Nr. 51).
- OLG Naumburg, 07.12.2004 - 9 U 72/04
Zur Wirksamkeit eines Mietvertrages, wenn die Zustimmung durch das Ministerium …
Soll die Mitwirkung einer anderen Behörde rechtsgestaltenden Charakter haben, so ist dies regelmäßig im Gesetz festgeschrieben, wie der Vergleich des vorliegenden Falles mit dem Fall zeigt, in dem eine Kommune und die Kommunalaufsichtsbehörde bei der wirksamen Begründung vertraglicher Verpflichtungen zusammenwirken müssen (§ 140 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 S. 1 GO - LSA; dazu auch die vom Beklagtenvertreter im Termin vom 7.12.2004 genannten Urteile des Senats vom 12.12.2000 - 9 U 101/00 - und 23.10.2001 - 9 U 152/01 - [dazu BGH NZM 2004, 340]).