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LSG Niedersachsen, 28.06.2001 - L 4 KR 16/01 |
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§ 179 Abs. 1 SGG; § 579 ZPO; § 580 ZPO; § 179 Abs. 2 SGG
Möglichkeit von Anfechtung und Widerruf einer (übereinstimmend) abgegebenen Erledigungserklärung im sozialgerichtlichen Verfahren; Nichtigkeitsklage; Restitutionsklage - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit von Anfechtung und Widerruf einer (übereinstimmend) abgegebenen Erledigungserklärung im sozialgerichtlichen Verfahren; Nichtigkeitsklage; Restitutionsklage
Verfahrensgang
- SG Hildesheim, 12.12.2000 - S 2 KR 159/00
- LSG Niedersachsen, 28.06.2001 - L 4 KR 16/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LSG Sachsen, 28.03.2001 - L 4 B 10/01
Anordnung des Ruhens des Verfahrens wegen beim BVerfG vorliegenden …
Auszug aus LSG Niedersachsen, 28.06.2001 - L 4 KR 16/01
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichts- sowie die Verwaltungsakten der Beklagten sowie auf die Akten des LSG Nds - L 4 B 10/01 KR, Akten des SG Hildesheim - S 2 Kr 102/97, Akten des SG Hildesheim - S 2 Kr 57/98 ER/L 4 KR 179/98 ER, Akten des SG Hildesheim - S 2 Kr 160/00, Akten des ArbG Göttingen - 3 Ca 17/96, Akten des AG Witzenhausen - 2 C 723/95/2 S 656/96 und die Personalakten des Klägers verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2008 - L 1 KR 320/04 Die dagegen eingelegte Berufung hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen unter dem Az: L 4 KR 16/01 mit Urteil vom 28. Juni 2001 zurückgewiesen. Während das Verfahren S 2 KR 159/00 noch lief, hatte der Kläger bei der Beklagten zu 1) die Bewilligung einer hyperbaren Sauerstofftherapie zur Behandlung einer Gehörschädigung beantragt.
Auch zu früheren Verfahren des Klägers ergebe sich keine rechtliche oder tatsächliche Beziehung, zumal hier der Kläger und die Beklagte zu 1) eine außergerichtliche Vereinbarung auch zu Fragen des Sozialdatenschutzes geschlossen hätten, die rechtskräftig sei (Gerichtsbescheid des SG Hildesheim vom 12. Dezember 2000 - S 2 KR 159/00 - LSG Nds., Urteil vom 28. Juni 2001 - L 4 KR 16/01 -).
Hinsichtlich des Vortrags des Klägers im Berufungsverfahren ist zunächst darauf hinzuweisen, dass alle eventuell früher stattgefundenen Verletzungen von Datenschutzrechten des Klägers nicht Gegenstand dieses Rechtsstreits sein können, denn sie waren bereits Gegenstand des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens S 2 KR 159/00, das durch Gerichtsbescheid des SG Hildesheim vom 12. Dezember 2000 beendet wurde bzw. des folgenden Berufungsverfahrens L 4 KR 16/01, das durch rechtskräftiges Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 28. Juni 2001 abgeschlossen wurde.