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   LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2016 - L 10 VE 57/13   

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https://dejure.org/2016,102871
LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2016 - L 10 VE 57/13 (https://dejure.org/2016,102871)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01.02.2016 - L 10 VE 57/13 (https://dejure.org/2016,102871)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01. Februar 2016 - L 10 VE 57/13 (https://dejure.org/2016,102871)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 24.01.1990 - 3 RK 18/88

    Schädigung der Leibesfrucht - Erkrankung der werdenden Mutter - Hauptmittel -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2016 - L 10 VE 57/13
    Der Senat verkennt nicht, dass nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (vgl. Urteil vom 13. Februar 1975, Az.: 3 RK 68/73, SozR 2200 § 182 Nr. 9; Urteil vom 24. Januar 1990, Az.: 3 RK 18/88, SozR 3-2200 § 182 Nr. 1) ein empfängnisverhütendes Medikament möglicherweise dann nicht den Restriktionen des § 24a Abs. 2 SGB V unterfällt, wenn es seinerseits als Mittel der Krankenbehandlung i.S.v. § 27 SGB V eingesetzt wird.
  • SG Marburg, 01.02.2012 - S 12 KA 16/11

    Krankenversicherung - Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln - Vollendung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2016 - L 10 VE 57/13
    Insoweit ist für den vorliegenden Fall von Bedeutung, dass Maßnahmen, die auf die Verhütung einer Empfängnis gerichtet sind, grundsätzlich nicht zu den Leistungen der der gesetzlichen Krankenversicherung obliegenden Krankenhilfe gehören (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13. Februar 2014, Az.: L 4 KR 184/11; Sozialgericht Marburg, Urteil vom 1. Februar 2012, Az.: S 12 Ka 16/11).
  • BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 6/11 R

    Sozialhilfe - Übernahme der Kosten für empfängnisverhütende Mittel - Hilfen zur

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2016 - L 10 VE 57/13
    Denn selbst soweit die Klägerin unter Anrechnung aller vorgenannten Möglichkeiten zum Generieren finanzieller Ressourcen hilfebedürftig i.S. der Vorschriften des SGB XII über die Grundsicherung sein sollte, würden die ihr daraus zustehenden ergänzenden Mittel jedenfalls auch die Kosten verschreibungspflichtiger Empfängnisverhütungsmittel umfassen (vgl. BSG, Urteil vom 15. November 2012, Az.: B 8 SO 6/11 R, SozR 4-3500 § 49 Nr. 1).
  • BSG, 13.02.1975 - 3 RK 68/73

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für empfängnisverhütende Mittel ; Leistungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2016 - L 10 VE 57/13
    Der Senat verkennt nicht, dass nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (vgl. Urteil vom 13. Februar 1975, Az.: 3 RK 68/73, SozR 2200 § 182 Nr. 9; Urteil vom 24. Januar 1990, Az.: 3 RK 18/88, SozR 3-2200 § 182 Nr. 1) ein empfängnisverhütendes Medikament möglicherweise dann nicht den Restriktionen des § 24a Abs. 2 SGB V unterfällt, wenn es seinerseits als Mittel der Krankenbehandlung i.S.v. § 27 SGB V eingesetzt wird.
  • SG Dresden, 14.12.2011 - S 18 KA 853/08

    Arzneimittelkostenregress wegen der Verordnung von empfängnisverhütenden

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2016 - L 10 VE 57/13
    Würden diese die Auffassung der Klägerin teilen, dass eine Schwangerschaft ein erhebliches gesundheitliches Risiko für die Klägerin darstellen würde, so könnten sie die fraglichen empfängnisverhütenden Medikamente der Klägerin auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnen (vgl. dazu Sozialgericht Dresden, Urteil vom 14. Dezember 2011, Az.: S 18 Ka 853/08 und Sozialgericht Hamburg, Urteil vom 5. Februar 2014, Az.: S 36 Kr 469/11).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.02.2014 - L 4 KR 184/11

    Sterilisation auf Kosten der Krankenkasse

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2016 - L 10 VE 57/13
    Insoweit ist für den vorliegenden Fall von Bedeutung, dass Maßnahmen, die auf die Verhütung einer Empfängnis gerichtet sind, grundsätzlich nicht zu den Leistungen der der gesetzlichen Krankenversicherung obliegenden Krankenhilfe gehören (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13. Februar 2014, Az.: L 4 KR 184/11; Sozialgericht Marburg, Urteil vom 1. Februar 2012, Az.: S 12 Ka 16/11).
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