Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 01.04.2019 - L 2 BA 18/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,13552
LSG Niedersachsen-Bremen, 01.04.2019 - L 2 BA 18/18 (https://dejure.org/2019,13552)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01.04.2019 - L 2 BA 18/18 (https://dejure.org/2019,13552)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01. April 2019 - L 2 BA 18/18 (https://dejure.org/2019,13552)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,13552) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GKG § 52 Abs. 2
    Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als Qualitätssicherungsbeauftragte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2020, 917
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.04.2019 - L 2 BA 18/18
    Die damit im Grundsatz angestrebte Kostendeckung ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 1992 - 1 BvL 1/89 -, BVerfGE 85, 337).

    Gesetzliche Vorschriften, die den Zugang zu den Gerichten ausgestalten, dürfen ihn weder tatsächlich unmöglich machen noch in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (BVerfG, B.v. 12. Februar 1992, aaO, Rn. 32).

    Andererseits ist neben dem Justizgewährungsanspruch auch das Interesse des Mandanten an einer Verschonung von unangemessen hohen Anwaltsentgelten zu berücksichtigen (BVerfG, B.v. 12. Februar 1992 - 1 BvL 1/89 -, BVerfGE 85, 337 mwN).

    Vielmehr kann sich die Beschreitung des Rechtsweges auch dann als praktisch unmöglich darstellen, wenn das Kostenrisiko zu dem mit dem Verfahren angestrebten wirtschaftlichen Erfolg derart außer Verhältnis steht, dass die Anrufung der Gerichte nicht mehr sinnvoll erscheint (BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 1992 - 1 BvL 1/89 -, BVerfGE 85, 337).

    Die Möglichkeit, den Streit in einem geordneten Verfahren auszutragen, würde ihm damit praktisch genommen (BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 1992, aaO).

    (2) Gebühren für den Anwalt des klagenden Arbeitgebers (vgl. auch zur Einbeziehung der weiteren Belastungen durch die mit der Führung des Rechtsstreits verbundenen Anwaltskosten: BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 1992, aaO, Rn. 36): Eine Verfahrensgebühr von 1, 3 nach Ziffer 3100 der Anlage zum RVG und eine Terminsgebühr von 1, 2 nach Ziffer 3104 dieser Anlage, zusammen also 2, 5 Gebühren von jeweils (vgl. Anlage 2 zum RVG) 303 EUR, insgesamt also in Höhe von 757, 5 EUR, zuzüglich 20 EUR Pauschale für Post- und Telekommunikationsleistungen nach Ziffer 7002 der Anlage 1 zum RVG und 19 % Umsatzsteuer gemäß Ziffer 7008 der Anlage 1 zum RVG in Höhe von 147, 73 EUR ergeben einen Gesamtbetrag für die Kosten der erstinstanzlichen anwaltlichen Vertretung von 925, 23 EUR (zuzüglich ggfs. anfallender Reise- und Kopienkosten etc.).

  • BVerfG, 15.06.2009 - 1 BvR 1342/07

    Verletzung der Berufsfreiheit eines Rechtsanwalts durch gerichtliche Kürzung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.04.2019 - L 2 BA 18/18
    Regelungen, die die Vergütung für die berufliche Tätigkeit festlegen, weisen einen unmittelbaren Berufsbezug im Sinne von Art. 12 Abs. 1 GG auf (BVerfG, B.v. 15. Juni 2009 - 1 BvR 1342/07 - NJW-RR 2010, 259).

    Auf diesem Wege soll im Ergebnis insbesondere eine Mischkalkulation ermöglicht werden, bei der eine Quersubventionierung der weniger lukrativen durch gewinnträchtige Mandate erfolgt (BVerfG, B.v. 15. Juni 2009 - 1 BvR 1342/07 - NJW-RR 2010, 259, Rn. 17).

    Die gesetzlichen Gebühren streben damit schon im rechtlichen Ausgangspunkt nicht eine adäquate Vergütung des konkreten Mandats an, sie können und sollen dementsprechend auch keine ökonomische Bewertung der Anwaltsleistung im einzelnen Fall zum Ausdruck bringen (BVerfG, B.v. 15. Juni 2009 - 1 BvR 1342/07 -, NJW-RR 2010, 259, Rn. 29).

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.04.2019 - L 2 BA 18/18
    Eine Interpretation, die sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (vgl. BVerfG, B.v. 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14 u.a. -, NJW 2018, 2542, Rn. 73).

    Für die Beantwortung der Frage, welche Regelungskonzeption dem Gesetz zugrunde liegt, kommt neben Wortlaut und Systematik den Gesetzesmaterialien eine Indizwirkung zu (vgl. (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 -, BVerfGE 133, 168, Rn. 66; B.v. 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14 u.a. -, aaO, Rn. 74).

    Die in Art. 20 Abs. 3 und Art. 97 Abs. 1 GG vorgegebene Bindung der Gerichte an das "Gesetz" stellt sich als eine Bindung an die im Normtext zum Ausdruck gebrachte demokratische Entscheidung des Gesetzgebers dar, dessen Erwägungen zumindest teilweise in den Materialien dokumentiert sind (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 6. Juni 2018, aaO, Rn. 75; BVerfG, Beschluss vom 26. November 2018 - 1 BvR 318/17 -, NJW 2019, 351, Rn. 32).

  • BSG, 12.09.2006 - B 6 KA 70/05 B

    Festsetzung des Streitwerts im Zulassungsverfahren zur vertragsärztlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.04.2019 - L 2 BA 18/18
    Beispielsweise ist nach der Rechtsprechung des BSG in Zulassungsangelegenheiten der Streitwert in Höhe des Umsatzes (abzüglich des Praxiskostenanteils) anzusetzen, den der Arzt bei erlangter Zulassung innerhalb der nächsten Zeit aus der angestrebten vertragsärztlichen Tätigkeit erzielen könnte (BSG, Beschluss vom 12. September 2006 - B 6 KA 70/05 B -, SozR 4-1920 § 47 Nr. 1, Rn. 1).

    Hinsichtlich der Umsatzhöhe ist im Regelfall auf den Betrag abzustellen, der im Gesamtbundesdurchschnitt für die jeweilige Arztgruppe ausgewiesen ist, solange nicht ein atypischer Fall anzunehmen ist, bei dem die durchschnittlichen Umsätze der Arztgruppe dem individuellen "wirtschaftlichen Interesse des Klägers" auch nicht annähernd entsprechen (BSG, B.v. 12. September 2006, aaO).

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.04.2019 - L 2 BA 18/18
    Ebenso wie im Steuerrecht (vgl. BVerfG, Urteil vom 27. Juni 1991 - 2 BvR 1493/89 -, BStBl II 1991, 654, BVerfGE 84, 239, Rn. 104), fordert der Gleichheitssatz auch im vorliegend zu beurteilenden Zusammenhang ausgehend von dem durch Art. 3 Abs. 1 GG vorgegebenen Ziel des gleichen Belastungserfolgs (BVerwG, Urt. v. 18.3.2016 - 6 C 6/15 - NVwZ 2016, 1081), dass die Zahlungspflichtigen durch das Erhebungsgesetz rechtlich und tatsächlich gleichmäßig belastet werden.
  • BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07

    Verfassungsbeschwerden gegen die Eingliederung privater Unternehmen in den

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.04.2019 - L 2 BA 18/18
    Gleichwohl durfte sich der Gesetzgeber insbesondere auch angesichts des ihm zukommenden Einschätzungs- und Prognosespielraums (BVerfG, Beschluss vom 08. Juni 2010 - 1 BvR 2011/07 -, BVerfGE 126, 112, Rn. 96) zu einer solchen Mischkalkulation für berechtigt erachten.
  • BVerfG, 11.07.2012 - 1 BvR 3142/07

    Verfassungsbeschwerden in Sachen "Delisting" erfolglos

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.04.2019 - L 2 BA 18/18
    Sie dürfen nicht ihre eigene materielle Gerechtigkeitsvorstellung an die Stelle derjenigen des Gesetzgebers setzen (BVerfG, Urteil vom 11. Juli 2012 - 1 BvR 3142/07 -, BVerfGE 132, 99, Rn. 75).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.04.2019 - L 2 BA 18/18
    Für die Beantwortung der Frage, welche Regelungskonzeption dem Gesetz zugrunde liegt, kommt neben Wortlaut und Systematik den Gesetzesmaterialien eine Indizwirkung zu (vgl. (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 -, BVerfGE 133, 168, Rn. 66; B.v. 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14 u.a. -, aaO, Rn. 74).
  • BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 6.15

    Rundfunkbeitrag; Rundfunkgebühr; Rundfunkstaatsvertrag;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.04.2019 - L 2 BA 18/18
    Ebenso wie im Steuerrecht (vgl. BVerfG, Urteil vom 27. Juni 1991 - 2 BvR 1493/89 -, BStBl II 1991, 654, BVerfGE 84, 239, Rn. 104), fordert der Gleichheitssatz auch im vorliegend zu beurteilenden Zusammenhang ausgehend von dem durch Art. 3 Abs. 1 GG vorgegebenen Ziel des gleichen Belastungserfolgs (BVerwG, Urt. v. 18.3.2016 - 6 C 6/15 - NVwZ 2016, 1081), dass die Zahlungspflichtigen durch das Erhebungsgesetz rechtlich und tatsächlich gleichmäßig belastet werden.
  • BVerfG, 08.11.2018 - 1 BvR 1618/17

    Zur Verfassungswidrigkeit der Hofabgabeklausel als Voraussetzung eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.04.2019 - L 2 BA 18/18
    Schon im Ausgangspunkt ist dementsprechend bei gerichtlichen Wertfestsetzungen auch der Gesichtspunkt einer in angemessener Höhe zu gewährleistenden Honorierung der anwaltlichen Tätigkeit mit zu berücksichtigen (vgl. auch etwa BVerfG, B.v. 8. November 2018 - 1 BvR 1618/17 -, in dem der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeiten in dem damaligen eine - entsprechend der gesetzlichen Konzeption nur auf eine Teilabsicherung ausgerichtete - Altersrente nach dem ALG betreffenden Verfassungsbeschwerdeverfahren auf 50.000 EUR, entsprechend dem 7, 8fachen des Jahresbetrages der seinerzeit streitbetroffenen Rente, festgesetzt worden ist).
  • BVerfG, 26.11.2018 - 1 BvR 318/17

    Zur Aufwandspauschale bei der Prüfung von Krankenhausabrechnungen

  • BFH, 10.10.2006 - VIII B 177/05

    Zur Höhe des Streitwerts in Feststellungsverfahren nach In-Kraft-Treten des

  • BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 12/06 R

    Verpflichtung des Krankenhauses zur Herausgabe medizinischer Unterlagen an den

  • BFH, 29.09.2005 - IV E 5/05

    Gewinnfeststellungsbescheid; Streitwert

  • BSG, 30.11.2006 - B 2 U 410/05 B

    Bestimmung des Streitwerts im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BFH, 29.02.2012 - IV E 1/12

    Erinnerung: Abweichung von der typisierenden 25 %-Regel bei Streitwertfestsetzung

  • BSG, 08.08.2013 - B 3 KR 17/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung - Klage eines

  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach

  • BSG, 05.12.2017 - B 12 R 10/15 R

    Betriebsprüfung - Sozialversicherungspflicht- bzw -freiheit - zeitgeringfügige

  • BSG, 18.01.2018 - B 12 R 3/16 R

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiche Bezahlung - Entstehung des

  • BSG, 18.12.2018 - B 12 R 37/18 B

    Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als Kaufhausdetektiv

  • LSG Hessen, 06.09.2019 - L 1 BA 21/19

    Statusfeststellungsverfahren

    Im Ergebnis werde er in beiden Fallgestaltungen (sofern ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis in der Sache festzustellen sei) zu Beitragszahlungen (jeweils natürlich nur im Rahmen der durch die Verjährungsvorschriften des § 25 SGB IV gesetzten Grenzen) herangezogen (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 1. April 2019 - L 2 BA 18/18 - juris).

    Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vertritt ebenfalls die Auffassung, dass auch in gerichtskostenpflichtigen Verfahren zur Anfechtung von Statusfeststellungsentscheidungen gemäß § 7a SGB IV der Streitwert nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung - Verhinderung einer zu erwartenden Beitragsfestsetzung - festzusetzen ist (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 1. April 2019, L 2 BA 18/18 mit ausführlicher Begründung).

    Zwar hat sich das Bundessozialgericht bislang nicht näher mit den zahlreichen Argumenten auseinandergesetzt, die für eine Orientierung der Streitwertfestsetzung auch in Verfahren nach § 7a SGB IV am Beitragsvermeidungsinteresse sprechen (so z.B. ausführlich: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 1. April 2019, L 2 BA 18/18).

  • LSG Bayern, 26.01.2023 - L 16 BA 110/22

    Sozialgerichtsverfahren: Festsetzung des Auffangstreitwerts bei

    Das bedeutet konkret, dass die Sozialversicherungsbeiträge zugrunde zu legen sind, die der Arbeitgeber im Fall der rechtskräftigen Feststellung von Beschäftigung und Versicherungspflicht zahlen müsste (vgl. hierzu ausführlich LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 01.04.2019 - L 2 BA 18/18, Rdnr. 20 ff. juris).
  • LSG Bayern, 14.07.2023 - L 16 BA 69/21

    Beiladung, Versicherungspflicht, Beschwerdewert, Beitragsbemessungsgrenzen,

    Damit kann dem Statusfeststellungsbescheid, auch wenn er auf die Feststellung von Versicherungspflicht gerichtet ist, ein unmittelbarer wirtschaftlicher Wert zugeordnet werden, zumindest dann, wenn er wie vorliegend eine zeitlich von vorneherein beschränkte Tätigkeit betrifft (ähnlich zum Rechtsschutz gegen eine Meldeaufforderung, bei dem sich der Wert des Beschwerdegegenstandes nach der Höhe der Leistungsminderung bei einem Meldeversäumnis richtet, BSG, Beschluss vom 18.02.2019 - B 14 AS 117/18 B -, Rn. 4, juris, mwN; vgl. zur Streitwertbestimmung in einem Statusfeststellungsverfahren, LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 01.04.2019, L 2 BA 18/18, Rn. 26ff, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht